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Gemeinderat, 54. Sitzung vom 22.05.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 109

 

Auch der Umzug der SPÖ-Wien von der Löwelstraße in das Haus der Solidarität, auch in Favoriten, ist schon mehrfach hier im Hause diskutiert worden. Da wurde schon mehrfach auch in Anfragen unterschiedlicher Fraktionen geschaut: Wie sind die Quadratmeter, wie sind die Mieten? Da gab es dann bei der Beantwortung ein Mal mit Mehrwertsteuer, mit Umsatzsteuer, ohne Umsatzsteuer, ein Mal falsche Zahlen, die verdreht wurden. Da war bei der Beantwortung also schon sehr viel, was noch nicht an das Licht gekommen ist. Aus meiner Sicht müsste man dem noch weiter nachgehen, aber hier auch wieder nicht nur mit einer Prüfung vom Unabhängigen Transparenz-Senat, sondern auch vom Rechnungshof, der da hineingeschaut hat.

 

Ein anderer Bericht war gegen Ende des letzten Jahres zu Wiener Wohnen und auch zu einer Hotline, die für viele andere Magistratsabteilungen Dienstleistungen übernommen hat, zum Beispiel für die Gesundheits-Hotline, Hotline für die Wiener Kindergärten, die Kundenkommunikation der MA 35. Da wurde dann auch im Stadtrechnungshof durchaus intensiv diskutiert, bis hin zu der Meinung, dass quasi Parallelstrukturen im Magistrat aufgebaut werden. Das konnte natürlich dargelegt werden, aber es ist genauso zu hinterfragen und auch da wieder eine ganz wichtige Arbeit des Stadtrechnungshofes, in dem Bereich auch Einschau zu halten, in einem Bereich, wo man sie vielleicht sonst nicht bekommen kann.

 

Es ist schon die Änderung im Stadtrechnungshof mit den Großbauvorhaben erwähnt worden. Wenn 30 Prozent der Auftragssumme überschritten werden, dann gibt es eine Meldepflicht. Da wird dann auch wirklich spannend sein, wann dann gemeldet wird, wie dann auch die Prüfung erfolgt und wie die Prüfberichte sein werden, denn ich traue mich an dieser Stelle jetzt schon zu sagen, da wird es das eine oder andere Projekt geben, das diese 30 Prozent überschreitet. Da geht es aber eher darum, dass der Stadtrechnungshof das dann auch mitbekommt, denn ihr selber könnt das nicht mitbekommen, sondern ihr müsst das natürlich auch gemeldet bekommen.

 

Auch die erweiterte Befugnis bei der Überprüfung der Finanzgebarung politischer Parteien war ein Thema. Mein Kollege Michael Gorlitzer hat als Fraktionsführer bei uns im Stadtrechnungshof schon unsere Forderungen genannt, dass eine verpflichtende Prüfung bei Fördernehmerinnen und Fördernehmern über 100.000 EUR sein soll, die Beteiligungen ab 25 Prozent zu prüfen wären. Das Thema mit der Prüfung der Bezirksvertretungen, die ein Recht haben sollten, ein Mal pro Periode einen Prüfantrag zu stellen, aber auch, um bei diesen schon erwähnten Großvorhaben die Grenze nicht auf 30, sondern auf 20 Prozent runterzusetzen. Diesen Antrag stellen wir heute, weil natürlich eine Überschreitung von 20 Prozent - in Wien kommt da ja durchaus noch viel mehr vor - ganz wesentlich ist und dabei der Stadtrechnungshof wirklich sehr wesentlich ist. Wir fordern weitere Kompetenzen und werden auch weiter schauen, dass der Stadtrechnungshof auch wirklich konkret prüfen kann. Das haben wir schon mehrfach erwähnt.

 

Noch einmal der ganz große Dank an den Stadtrechnungshof. Vielen herzlichen Dank. Es gibt noch viel zu tun, aber ihr werdet das machen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist GR Neumayer. Bitte.

 

13.28.15

GR Jörg Neumayer, MA (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende!

 

Werter Herr Direktor! Vielen herzlichen Dank! Das ist ja ein richtig harmonischer Tagesordnungspunkt, und das freut mich. Ich möchte mich gleich zu Beginn diesem Dank für Ihre Arbeit anhängen. Ich glaube, bei Transparenz und Kontrolle zeigt sich tagtäglich in unserem Tun in der Stadt, wie wichtig diese sind und wie wichtig es ist, dass wir hier einen Stadtrechnungshof haben, der ganz besonders darauf achtet und uns immer wieder Möglichkeiten zeigt, in unserer Arbeit noch besser zu sein. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte diesen Tagesordnungspunkt jetzt dazu nutzen, um unseren eingebrachten Antrag gegen Cyberkriminalität kurz zu argumentieren. Wir leben in einer Ära der Digitalisierung, eines technologischen Fortschritts, wo jeden Tag die ganze Stadt, die Bevölkerung vor neuen Herausforderungen steht. Wir müssen uns bewusst sein, dass das, was im letzten Cybercrime-Report des Innenministeriums gezeigt worden ist, reale Bedrohung für unsere Bevölkerung bedeutet. Wir reden hier von Internetbetrugsdelikten, die sich allein im letzten Jahr um 34.000 gesteigert haben, das ist eine Erweiterung um 23 Prozent. Wir reden aber auch davon, dass immer mehr und mehr Betroffene von Hass im Netz sind und damit reale Auswirkungen in ihrem Leben spürbar sind.

 

Das sind alles Gründe, warum unsere Stadträtin Ulli Sima bereits 2022 die Cybercrime-Helpline umgesetzt hat, wofür ich mich sehr bedanken möchte. Als Initiator möchte ich mich aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses bedanken, die diese Arbeit machen und in den letzten 2 Jahren schon über 1.300 Bürgerinnen und Bürger beraten haben und im Notfall an die richtige Stelle aus dem NGO- und NPO-Wesen weitervermittelt haben. Aufbauend auf unseren Erfahrungen dieser zwei Jahre Arbeit haben wir gemeinsam eine Enquete im Rathaus gestartet, bei der weitere Ergebnisse und Erkenntnisse präsentiert worden sind, unter anderem unser ABCD gegen Internetkriminalität und für mehr Awareness, in dieser Frage für eine bessere Zusammenarbeit mit der Polizei, für die Verbreitung unser Cybercrime-Quizzes für Junge und Junggebliebene, um einfach fitter in diesen Fragen zu sein, aber genauso für Deepfake-Schulungen, damit wir uns diesen Herausforderungen unserer Gesellschaft gemeinsam stellen können. Wir setzen also intensiv auf die Stärkung unserer Bevölkerung und auf mehr Zusammenarbeit.

 

Gleichzeitig fordern wir aber auch mit diesem Antrag, den wir heute einbringen, die Bundesregierung auf, einige wichtige noch ausstehende Maßnahmen zu setzen. Punkt 1: Die Stärkung der Staatsanwaltschaft in der Frage der Cyberkriminalität, sowohl personell als auch finanziell. Punkt 2: Die Stärkung von BürgerInnenberatungsstellen. Die Cybercrime-Helpline ist einzigartig in Österreich, und

 

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