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Gemeinderat, 54. Sitzung vom 22.05.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 109

 

in anderen Bundesländern in Österreich ähnliche Entscheidungen getroffen werden.

 

Was mir in diesem Zusammenhang aber auch wichtig zu betonen ist, ist natürlich, dass auch der Stadtrechnungshof selbst angehalten ist, wirtschaftlich zu haushalten. Die Herauslösung des Stadtrechnungshofes aus dem Magistrat heißt nicht, dass Parallelstrukturen geschaffen werden, sei es beim IT-Support, bei den Beschaffungen oder auch bei sonstigen administrativen Tätigkeiten, beispielsweise Personalverrechnung. Der Magistrat hat nach der Wiener Stadtverfassung und dem neu beschlossenen Stadtrechnungshofgesetz dafür Sorge zu tragen, die für die Aufgabenbesorgung erforderliche Intrastruktur zur Verfügung zu stellen sowie die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Personal- und Sachmittel zuzuteilen. An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass wir vom Magistrat immer ausgezeichnet unterstützt werden. Dafür auch ein herzliches Dankeschön an den Herrn Magistratsdirektor Mag. Dietmar Griebler und sein Team. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, GRÜNEN und NEOS.)

 

Nochmals zurückkommend auf die Novelle, auch wenn wir es schon gehört haben: Die Verlängerung der Funktionsperiode des künftigen Direktors oder der Direktorin ist schon und gerade aus Unabhängigkeitsüberlegungen ebenso sinnvoll wie die fehlende Wiederbestellungsmöglichkeit. Die seit Inkrafttreten bestehende Möglichkeit, über Personalaufnahmen selbstständig entscheiden können, das heißt, ohne vorherige Zustimmung des Herrn Bürgermeisters, halte ich ebenso für essenziell für ein unabhängiges Organ. Gleich verhält es sich mit der Einholung von externen Gutachten, die nunmehr keiner vorherigen Zustimmung mehr bedürfen. Zusammenfassend können wir durchaus konstatieren, dass die Novelle einen wichtigen Beitrag zu einer größeren Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofes geleistet hat.

 

Neben den genannten Änderungen wurden auch eine Meldepflicht und eine Erweiterung der Kompetenzen des Stadtrechnungshofes beschlossen. Zum einen wurde bei Großvorhaben im Falle der Überschreitung der Auftragssumme oder der vertraglich bedungenen Leistungsfrist um mehr als 30 Prozent eine Meldepflicht an den Stadtrechnungshof verankert, und zum anderen, wir haben es gehört, wurden durch Regelungen im Wiener Parteiengesetz, im Wiener Parteien-Förderungsgesetz und im Wiener Akademienförderungsgesetz Befugnisse zur Überprüfung der Finanzgebarung politischer Parteien und damit ein gänzlich neues Prüffeld geschaffen.

 

Aber zurückkommend auf das eigentliche heutige Thema, den Tätigkeitsbericht 2023: Der Schwerpunkt der Tätigkeit bestand wie jedes Jahr in der qualitativ hochwertigen Abarbeitung des selbstgewählten Jahresprüfprogrammes. Neben den auf Basis einer Risikomatrix erstellten oder ausgewählten Initiativprüfungen wurden im Jahr 2023 auch wieder Prüfersuchen politischer Parteien abgearbeitet. Wir haben eingangs und auch zwischendurch gehört, diese Prüfersuchen stellen 15 Prozent aller Berichte dar. Von den aufgewendeten Personalressourcen - das ist dadurch bedingt, dass die Prüfersuchen durchaus mitunter sehr umfangreich sind - wurden 28 Prozent aller Personalressourcen für deren Bearbeitung aufgewendet.

 

Wenn Sie einen Blick in die Tätigkeitsberichte anderer Landesrechnungshöfe werfen, dann sticht eines sofort ins Auge: Der Stadtrechnungshof Wien ist eine unglaublich produktive Kontrolleinrichtung, und das ist durchaus auch ein Qualitätsmerkmal. Eine weitere wichtige Kennzahl - auch die wurde schon sehr oft erwähnt, aber ich nenne sie trotzdem, weil sie einfach die Wirksamkeit darstellt - ist der Umsetzungsgrad der ausgesprochenen Empfehlungen. Im Vergleich zu 2022 wurde sie weiter erhöht, und bei lediglich 2,1 Prozent der ausgesprochenen Empfehlungen wurde bekannt gegeben, diese nicht umzusetzen.

 

Viele unserer Berichte fielen unter die seit letztem Jahr bestehenden drei Prüfungsschwerpunkte, die Versorgungssicherheit, die Nachhaltigkeit und die effiziente und effektive Mittelverwendung. Des Weiteren wurden auch wieder Follow-up-Prüfungen durchgeführt, um einerseits die Richtigkeit der Umsetzungsbekanntgabe der geprüften Einrichtung zu überprüfen und andererseits auch eine nachhaltige Wirkung der Empfehlungen des Stadtrechnungshofes sicherzustellen.

 

Ich freue mich auch, dass seit einiger Zeit wieder der nationale und internationale Austausch von Kontrolleinrichtungen stattfinden kann und auch intensiv und aktiv vom Stadtrechnungshof wahrgenommen wird, international im Rahmen von EURORAI, das ist der Zusammenschluss der europäischen regionalen Organe der Finanzkontrolle, andererseits auch im Rahmen des Arbeitskreises der Rechnungsprüfungsämter der deutschen Hauptstädte und größten deutschen Städte, wo im Übrigen der Stadtrechnungshof Wien das einzige ausländische Mitglied aus Sicht von Deutschland ist, oder auch dem Europäischen Rechnungshof. Nicht zu vergessen, letztes Jahr, das wurde auch schon erwähnt, unsere Bildungsreise nach Berlin und Hamburg, die interessante Einblicke in deren Tätigkeit gewährt hat. National findet sowohl mit dem Rechnungshof Österreich als auch mit den anderen Landesrechnungshöfen, mit den Stadtrechnungshöfen und Kontrollämtern in Wien in unterschiedlichen Formaten ein reger Austausch statt.

 

Zudem organisiert der Stadtrechnungshof unter Mithilfe des Österreichischen Städtebundes jährlich ein Fachsymposium im Rathaus für Einrichtungen der Finanzkontrolle aus ganz Österreich zu unterschiedlichen Themen, durchaus aber auch mit internationalen Gästen, heuer zum Thema nachhaltiger öffentlicher Haushalt. Das ist ein wichtiges Thema, an dem erfreulicherweise auch einige Mandatare dieses Hauses teilgenommen haben.

 

Die Prüfungsarbeit betreffend, ist festzustellen, dass die zu bearbeitenden Datenvolumina bei den Prüfungen stetig steigen. Dies führte dazu, dass der Stadtrechnungshof Wien zusammen mit anderen Landesrechnungshöfen ein Projekt zur Evaluierung von KI-unterstützter Datenanalyse sowie KI-unterstützen Prüfprozessen und Methoden bei der Europäischen Kommission eingereicht hat. Mittlerweile erhielt der Antrag auch den Zuschlag durch die Europäische Kommission als sogenanntes Flagship-Projekt. Der Stadtrechnungshof will die Projektergebnisse nutzen, um künftig mit Unterstützung durch Datenanalyse und KI unsere Prüfungen noch effizienter und effektiver

 

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