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Gemeinderat, 55. Sitzung vom 18.06.2024, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 12

 

Von Gemeinderatsmitgliedern des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien wurden 3 schriftliche Anträge eingebracht:

 

(PGL-851718-2024-KVP/GAT) Antrag von GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc an den GRA für Innovation, Stadtplanung und Mobilität betreffend Verkehrsregelung in der äußeren Mariahilfer Straße.

 

(PGL-851720-2024-KVP/GAT) Antrag von GR Hannes Taborsky, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA und GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc an den GRA für Innovation, Stadtplanung und Mobilität betreffend Hadikgasse Verkehrsführung.

 

(PGL-851721-2024-KVP/GAT) Antrag von GR Hannes Taborsky, GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc und GR Mag. Manfred Juraczka an den GRA für Innovation, Stadtplanung und Mobilität betreffend Anpassung der Ampelschaltung Kreuzungen Hadikgasse/Nisselgasse und Hadikgasse/Diesterweggasse.

 

7. Dr. Andreas Höferl hat mit Ablauf vom 31. Mai 2024 auf die Ausübung seines Mandates im Gemeinderat verzichtet. Der Bürgermeister hat gemäß § 92 der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 auf das dadurch frei gewordene Mandat nach Verzicht der vorgereihten Ersatzbewerberin den an 3. Stelle auf dem Kreiswahlvorschlag der "SPÖ - Bürgermeister Dr. Michael Ludwig (SPÖ)" für den Wahlkreis Währing gereihten Wahlwerber, Mag. Dr. Michael Trinko, in den Gemeinderat berufen.

 

(GR Mag. Dr. Michael Trinko leistet das Gelöbnis gemäß § 19 WStV.)

 

8. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzende GRin Gabriele Mörk feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(741158-2024-GFW; MA 5, P 2) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF) für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2024 in der Höhe von höchstens 53 156,36 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(745916-2024-GFW; MA 5, P 3) 1) Der 2. periodische Bericht im Jahr 2024 über zusammengefasste Überschreitungen für das Finanzjahr 2024 mit 39 122 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage Nr. 121/24)

 

2) Der 1. periodische Bericht im Jahr 2024 über zusammengefasste Überschreitungen für das Finanzjahr 2025 mit 40 511 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage Nr. 121/24)

 

(735602-2024-GFW; MA 5, P 4) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Verein AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUND (AÖWB) als Anteil Wiens am Länderbeitrag für die laufende Tätigkeit 2024 in der Höhe von höchstens 48 144 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(744236-2024-GFW; MA 5, P 6) Die Verlängerung der Ausgabenermächtigung des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds zur Auszahlung des "Wiener Ausbildungsgeldes" aus der Sonderdotation, zuletzt geändert mit GRB vom 21. Dezember 2022 (Zl. 2315347-2022-GFW), bis zum 31. Dezember 2024 wird genehmigt.

 

(745639-2024-GFW; MA 5, P 7) Der bestehende Gemeinderatsbeschluss zur Finanzierung der "Wiener Pflegeausbildungsprämie" des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds vom 21. Dezember 2022 unter der Zl. 2316384-2022-GFW wird dahingehend abgeändert, dass auf Grund der Laufzeitverlängerung bis 2028 und der Valorisierung der Ausbildungsprämie auf Basis des Pflegefondsgesetzes eine Zuführung von Mittel in der Höhe von bis zu 122 336 000 EUR an den Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds im Wege einer Sonderdotation gemäß § 5 der Fondssatzung genehmigt wird. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 17 887 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/9000/781 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 19 285 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/9000/781 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses in den Folgejahren ist von der MA 5 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

 

(735257-2024-GFW; MA 68, P 8) Die Anschaffung von fünf schweren Rüstfahrzeugen wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/1620/062 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/1620/062 bedeckt.

 

(730055-2024-GFW; MA 5, P 9) Der vorgelegte Bericht des Jahres 2023 des Tourismusverbandes Wien wird zur Kenntnis genommen.

 

(634563-2024-GBI; MA 56, P 14) Die Schulerweiterung für schulische Tagesbetreuung in Wien 4, Belvederegasse 32 wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kennwertschätzung genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge sind auf Haushaltsstelle 1/2101/061 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 56 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(670131-2024-GBI; MA 56, P 15) Die Brandschutzmaßnahmen im 1. Zentralberufsschulgebäude in Wien 6, Mollardgasse 87 werden gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge sind auf Haushaltsstelle 1/2201/614 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 56 im Rahmen des Globalbudgets im Folgejahr Vorsorge zu treffen.

 

(671056-2024-GBI; MA 56, P 16) Die Erneuerung einer Lüftungsanlage in den Bauteilen 2 und 7 im 3. Zentralberufsschulgebäude in Wien 12, Längenfeldgasse 13-15 wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 und 2025 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/2201/061 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 56

 

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