Gemeinderat, 58. Sitzung vom 25.09.2024, Sitzungsbericht - Seite 4 von 13
der Stadt Wien vom 9. August 2024, Zl. MA 69-651458-2024, angeführten Bedingungen ermächtigt.
(1099498-2024-GWS; MA 69, P 32) Das Immobilienmanagement der Stadt Wien wird zum Abschluss eines Schenkungsvertrages mit der BWS Gemeinnützige allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung zum Erwerb des Eigentumsrechtes an den Grundstücken Nr. 400/1, inneliegend in der Liegenschaft EZ 353, Nr. 403/1, inneliegend in der Liegenschaft EZ 409 und Nr. 402/1, inneliegend in der Liegenschaft EZ 846, allesamt des Grundbuches der KatG Breitenlee, zu Gunsten der Stadt Wien zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 12. August 2024, Zl. MA 69-1039625-2023, angeführten Bedingungen ermächtigt. Die Bedeckung ist auf Ansatz 8400, Grundstücksangelegenheiten, Gruppe 001, unbebaute Grundstücke, im Budget des Immobilienmanagements der Stadt Wien gegeben.
(924864-2024-GGI; MA 21 A, P 44) Plan Nr. 8133E2: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Seybelgasse, Franz-Parsche-Gasse und Linienzug 1-3 im 23. Bezirk, KatG Liesing (Beilage Nr. 132/24)
(926504-2024-GGI; MA 21 A, P 45) Plan Nr. 8368: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Grünbergstraße (Bezirksgrenze), Gaßmannstraße (Bezirksgrenze), Am Fasangarten (Bezirksgrenze), Linienzug 1-4, Seckendorff-Gudent-Weg und Linienzug 5-12 im 13. Bezirk, KatGen Schönbrunn und Hietzing sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs. 1 der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes (Beilage Nr. 129/24)
(1112823-2024-GGK; MA 20, P 46) Der Inhalt der geänderten, vorgelegten "Förderrichtlinie der Stadt Wien - Förderrichtlinie für Wärmenetze (Anergienetze) in Verbindung mit Wärmepumpen im Rahmen einer Heizungsumstellung ab zwei Objekten 2024/2025" sowie die dargelegte Vorgehensweise werden genehmigt und die MA 20 wird ermächtigt, redaktionelle und formelle Anpassungen und inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.
(1095009-2024-GGK; MA 48, P 47) Die Beschaffung von Müllsammelfahrzeugen mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 8 500 000 EUR netto (das sind 10 200 000 EUR brutto) wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 5 500 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/8520/040 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 48 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.
(914573-2024-GGK; MA 2, P 48) Der Magistrat wird ermächtigt, zur Bereitstellung eines Verpflegungssystems für seine MitarbeiterInnen mittels Essensgutscheinen in digitaler Form
1) im Jahr 2024 den hierfür erforderlichen Leistungsabruf von der Anbieterin Pluxee Austria GmbH aus der derzeit geltenden Rahmenvereinbarung GZ 4501.04503 "Digitale Essensbons" der Bundesbeschaffung GmbH für eine Laufzeit von drei Jahren zu tätigen bzw. den Leistungsvertrag abzuschließen,
2) einmalig einen Folgeabruf aus der dann geltenden Rahmenvereinbarung der Bundesbeschaffung GmbH zu tätigen bzw. den Leistungsvertrag abzuschließen und
3) sowohl beim Leistungsabruf im Jahr 2024 als auch beim einmaligen Folgeabruf die Gutscheinart "Lebensmittelgutscheine entsprechend § 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988" (zur Einlösung in Gaststätten und zum Erwerb von Lebensmitteln nach den Bestimmungen der Lohnsteuerrichtlinien 2002) auszuwählen.
Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 77 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/0990/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 2 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(961518-2024-GGK; MA 2, P 49) Die Änderung der Dienstvorschrift für Lehrlinge 1996 gemäß der vorgelegten Beilage wird genehmigt.
(1013160-2024-GGK; MA 31, P 50) Die Neuverlegung Transportrohrleitung und Versorgungsleitung in Wien 22, Hirschstettner Hauptallee von Hausfeldstraße bis Mayredergasse mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 2 199 167 EUR (2 639 000 EUR brutto) wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 700 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/8500/060 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 499 167 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/8500/060 und 728 bedeckt.
(1013168-2024-GGK; MA 31, P 51) Das Vorhaben 5. Hauptleitung - 3. Abschnitt, Neuverlegung Transportrohrleitung, Wien 18, Schöffelgasse # Gersthofer Straße bis Wien 19, Obkirchergasse # Sieveringer Straße, mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 24 750 000 EUR (29 700 000 EUR brutto) wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 560 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/8500/060 und 612 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 10 670 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/8500/060, 612 und 728 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 31 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen.
(991600-2024-GKU; MA 7, P 54) Die Förderung an die KRW Kultur Raum Wien GmbH für den Betrieb der KRW Kultur Raum Wien GmbH in der Höhe von 170 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3819/781 gegeben.
(997052-2024-GKU; MA 7, P 55) Die Förderung an die KRW Kultur Raum Wien GmbH für die Errichtung eines Kinderkulturhauses in der Höhe von 13 065 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 2 000 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 11 065 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3819/786 bedeckt.
(1127890-2024-GKU; MUVIE, P 56) Der 24. Bericht der amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von
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