Gemeinderat, 59. Sitzung vom 23.10.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 37 von 82
Ich bitte um entsprechende Ruhe und auch darum, der Debatte zu lauschen. - Sie können gern fortfahren, bitte.
GRin Mag. Dr. Ewa Samel (fortsetzend): Vielleicht noch eines zur Umsetzung und zum Geltungsbereich: Der Kodex wird für mehr als 140 Unternehmungen gelten, an denen die Stadt Wien direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist. Das ist, denke ich, ein bedeutender Schritt hin zu einheitlichen Standards in der Unternehmensführung.
Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit der Kodex auch für verwaltete Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie für Unternehmungen gemäß § 71 der Wiener Stadtverfassung angewendet werden kann. Da streben wir eine Ausweitung des Geltungsbereichs an, um auch in diesen Bereichen höchste Transparenz und Effizienz sicherzustellen. Auch das wurde vorhin angesprochen. Bei Unternehmen, an denen die Stadt Wien nur die Hälfte oder eine Minderheit der Beteiligungen hält, werden wir als Eigentümerin über die entsandten Aufsichtsratsmitglieder natürlich auf die Umsetzung des Kodex hinwirken.
Was ist nun grundsätzlich bindend? Der Kodex unterscheidet zwischen verbindlichen Regelungen, die uneingeschränkt zu beachten sind, und Empfehlungen, bei denen eine Abweichung möglich ist, wenn wichtige Unternehmensinteressen entgegenstehen. Die verbindlichen Regelungen umfassen insgesamt 89 Punkte, während es 31 Empfehlungen gibt, die eben in Ausnahmefällen abweichend umgesetzt werden können. Sollte eine Abweichung von den Empfehlungen erfolgen, muss dies natürlich auch klar im Corporate-Governance-Bericht ersichtlich sein und dokumentiert werden.
Der Bericht wird jährlich von den Unternehmungen veröffentlicht und enthält Informationen über die Einhaltung der Kodex-Regelungen, die Zusammensetzung der Geschäftsführungen und der Aufsichtsräte und natürlich über etwaige Abweichungen und deren Begründung. Ab 2025 sind dann alle Unternehmen, die dem Kodex unterliegen, verpflichtet, diesen Bericht zu erstellen. Die Veröffentlichung der ersten Corporate-Governance-Berichte wird im Jahr 2026 erfolgen und eine zentrale Rolle hinsichtlich der Transparenz und der städtischen Beteiligungen spielen. Ist der Kodex ein Vorbild für andere Städte? Ja, definitiv. Der Kodex wird auf der Grundlage nationaler und internationaler Standards entwickelt und entspricht auch dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch gern bei Frau Prof. Dr. Susanne Kalss bedanken, die uns mit ihrer Expertise wirklich tatkräftig unterstützt hat. Sie hat wesentliche Beiträge zur Ausarbeitung des Kodex geleistet, sodass dieser nicht nur für Wien, sondern auch für andere Städte mit ähnlichen Beteiligungsstrukturen als Vorbild dienen kann. Abschließend möchte ich mich natürlich auch bei allen Beteiligten bedanken, insbesondere bei der Wiener Finanzverwaltung und bei Herrn Finanzdirektor Christoph Maschek für ihre konsequente Mitwirkung an diesem wichtigen Regelwerk und natürlich auch bei meinem Gemeinderatskollegen Peter Florianschütz, bei den NEOS sowie bei allen, die in den Klubs mitgearbeitet haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einheitlich, transparent und nachhaltig: Das ist eben der Wiener Public Corporate Governance Kodex. Gemeinsam haben wir hiermit eine Grundlage geschaffen, die die Unternehmensführung in Wien modern und zukunftsorientiert gestaltet. Er stellt sicher, dass die städtischen Beteiligungen ihren öffentlichen Auftrag erfüllen und effizient und verantwortungsvoll sind.
Ich bitte daher um Ihre Zustimmung und freue mich wirklich auf diese positive Entwicklung, die dieser Kodex für unsere Stadt in Zukunft bringen wird. - Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.
Das heißt, wir kommen zur Abstimmung über die Postnummer 1. Wer der Post 1 zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig angenommen.
Es liegen keine Anträge dazu vor.
Wir kommen daher zu Postnummer 4 der Tagesordnung. Sie betrifft ein Förderangebot an den Verein Männerberatung. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Ludwig-Faymann, die Verhandlungen einzuleiten. Bitte.
Berichterstatterin GRin Martina Ludwig-Faymann: Ich bitte um Zustimmung.
Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist GR Mag. Konrad. Bitte.
GR Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen an den Bildschirmen!
Im nächsten Monat, am 25. November, begehen wir traditionell wieder den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und darauffolgend die „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“. Es ist dies normalerweise auch immer der Zeitpunkt, an dem wir auf die traurigen Statistiken zu Gewaltdelikten gegen Frauen zurückblicken. 26 Femizide, 2 Frauenmorde und 51 Mordversuche beziehungsweise Fälle schwerer Gewalt an Frauen haben die Autonomen Frauenhäuser 2023 in Österreich dokumentiert. Auch im heurigen Jahr wurden bereits 23 Femizide verübt. Die schockierenden Medienberichte, die ebenfalls auf der Homepage der Autonomen Frauenhäuser verlinkt sind, lesen sich dabei meist sehr ähnlich, zuletzt etwa der Fall in meinem Nachbarbezirk Hernals, wo ein Ehemann seine Frau mit einem Holzstock ermordet hat.
Gewalt von Männern gegen Frauen spielt sich in allen sozialen Schichten, unter allen Nationen und in allen Familienverhältnissen und Berufsgruppen ab. Das zeigen eben auch diese dokumentierten Fälle. Der bei Weitem überwiegende Anteil dieser schrecklichen Taten wird von Partnern, Ex-Partnern, Bekannten oder Familienmitgliedern verübt. Die schockierenden Femizide sind allerdings nur die Spitze des Eisberges, wenn es um Gewalt an Frauen geht. Die traurige Realität ist, dass jede 3. Frau in Österreich ab ihrem 15. Lebensjahr von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen ist, wie eine Statistik der Statistik Austria zeigt.
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