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Gemeinderat, 59. Sitzung vom 23.10.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 79 von 82

 

NEOS, SPÖ und GRÜNE, hat nicht die erforderliche Mehrheit und ist somit abgelehnt.

 

17.24.56Es gelangt die Postnummer 40 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft Förderungen von Institutionen im Bereich darstellende Kunst. Es liegt dazu keine Wortmeldung vor, wir kommen gleich zur Abstimmung. 17.25.11 Wer diesem Poststück die Zustimmung gibt, bitte um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Zustimmung bei ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN gegen FPÖ und GR Kieslich und somit mehrstimmig angenommen.

 

17.25.28Es gelangt die Postnummer 23 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft Mietpreisdämpfung hinsichtlich aller WohnungsmieterInnen in Gemeindebauten. Ich darf die Berichterstatterin, Frau GRin Ludwig-Faymann, ersuchen, die Verhandlung einzuleiten.

 

17.25.48

Berichterstatterin GRin Martina Ludwig-Faymann: Ich bitte um Zustimmung.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke schön. Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gemeldet ist Herr GR Mag. Kowarik, und ich erteile es ihm. Bitte, Herr Gemeinderat.

 

17.26.04

GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Danke, Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Wir beschließen die Mietpreisdämpfung, ich glaube, es ist kein Geheimnis, dass wir da zustimmen werden. Das ist eine gute Sache. Ich erlaube mir aber trotzdem, anzumerken, und es ist auch nicht das erste Mal, dass ich das mache: Das wirkliche Problem war vor allem diese exorbitante Steigerung, auch bei den Mietzinsen, in der Zeit, in der wir die Inflation besonders gespürt haben, in der auch die Anpassung besonders hoch war. Das war halt vor dem 1.1.2024. Vielleicht ist es einer künftigen Wahl geschuldet, die uns ins Haus steht, dass man jetzt von 1.1.2024 bis 31.12.2025 diese indexbasierten Mietzinserhöhungen eben nicht mehr macht. Ja, das ist gut, aber in Wirklichkeit doch etwas zu spät aus unserer Sicht. Nichtsdestotrotz, besser spät als gar nicht, wir stimmen dem zu.

 

Eine Sache möchte ich auch noch in aller Kürze ansprechen. Wir haben einen Antrag mit dem zugegeben etwas reißerischen Titel „Wohnbonusvergabe ist verfassungswidrig“ eingebracht. Die ganze Wohnbonusvergabe ist nicht verfassungswidrig, aber wir bitten, einen Teilaspekt noch einmal zu berücksichtigen. Sie haben es vielleicht auch gelesen - ich habe es, glaube ich, in der „Presse“ gelesen, es war, glaube ich, auch in der „Kronen Zeitung“. Es war ein Beitrag, dass das Abstellen auf den Hauptwohnsitz grundsätzlich einmal auf den ersten Blick logisch erscheint, aber auch seine Schwächen hat, insbesondere bei Pflegekräften, die da mitgerechnet beziehungsweise nicht mitberechnet werden.

 

Die Argumentation der Stadt Wien ist nicht ganz nachvollziehbar und stimmt wohl nicht. Die Stadt Wien hat gesagt: Na ja, das ist eine Leistung im Zuge der Privatwirtschaftsverwaltung, es ist keine hoheitliche Leistung, aber eine Leistung, die wir halt so geben. Da gibt es gar keine Verfassungswidrigkeit, wenn man so will. Oh ja, gibt es doch. Ich glaube, das ist unbestritten, das hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt.

 

Es wurden da auch zwei nicht ganz unbekannte Verfassungsjuristen in Österreich genannt in diesen Artikeln. Wir haben ja als Grundlage ein Gesetz für diesen Wohnbonus, und auch da ist der Gesetzgeber angehalten, keine Gleichheitswidrigkeiten einzubauen. Wir bringen diesen Antrag ein, wie auch immer Sie abstimmen werden. Ich kann es mir ungefähr vorstellen, aber unabhängig von diesem Antrag kann man sich das vielleicht trotzdem noch einmal anschauen und vielleicht trotzdem ein bisschen nachschärfen.

 

Frau Stadträtin, dass man sich das nochmal anschaut, ich weiß nicht, ob Sie jetzt aufgepasst haben? (VBgm.in Kathrin Gaál: Ich habe alles gehört!) Gut (erheitert), ich komme dann nachher und frage Sie. Im Ernst aber: Wie auch immer die Abstimmung ausgeht, bitte schaut euch das noch einmal an. Da gehört nachgeschärft und diese Ungleichbehandlungen abgeschliffen, damit es da keine Probleme gibt. Ansonsten danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ und von GR Wolfgang Kieslich.)

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Prack, und ich erteile es ihm. Bitte, Herr Gemeinderat.

 

17.29.43

GR Georg Prack, BA (GRÜNE)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir diskutieren die Aussetzung der gesetzlichen Mieterhöhungen im Richtwert- und Kategoriemietzins. Es heißt auf der Tagesordnung ein bisschen fälschlicherweise für alle MieterInnen im Gemeindebau, darin sind natürlich die förderrechtlichen Mietzinse nicht enthalten, weil die andere Anpassungslogiken haben.

 

Wir diskutieren sie für Bestandsverträge, das ist auch eine wichtige Einschränkung. Es ist eine Maßnahme, die jetzt nicht neu ist, sondern vor einem Jahr angekündigt wurde. Das heißt, es ist jetzt einfach offensichtlich die rechtliche Absicherung für Wiener Wohnen, dass sie das machen dürfen. Wir finden, dass dieses Aussetzen der Mieterhöhung für 2024 und 2025 ein richtiger Schritt ist. Es betrifft vor allem im Bereich der Richtwertmieten auch die doch deutlich höhere Inflation im Jahr 2023, weil die mit der Mieterhöhung 2025 wirksam werden würde. Also insofern doch ein sehr relevanter Teil, der da für die GemeindebaumieterInnen entfällt. Das ist ein guter und wichtiger Schritt.

 

Zur ganzen Wahrheit sei aber schon auch gesagt, dass die gesetzlichen Erhöhungen davor, 2022 und 2023, im vollen Ausmaß an die GemeindebaumieterInnen weitergegeben wurden. Das sind im Richtwertbereich 5,85 Prozent 2022 und 8,6 Prozent 2023. Das wurde einmalig mit dem Gemeindebaubonus für 2023 abgefedert, aber der Gemeindebaubonus ist eine Einmalzahlung und die Mieterhöhung bleibt dauerhaft.

 

Das heißt, man hat schon 2022 und 2023 als Vermieterin, als Gemeinde Wien genau dasselbe gemacht, was man auf Bundesebene gesetzlich scharf kritisiert hat. Bei genauerer Betrachtung ist diese Regelung auch nur ein erster richtiger Schritt, weil die gesetzliche Erhöhung einmalig ausgesetzt wird. Was fehlt, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein dauerhafter Schutz für die MieterInnen über das Jahr 2025 hinaus.

 

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