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Gemeinderat, 61. Sitzung vom 17.12.2024, Sitzungsbericht  -  Seite 6 von 18

 

in das Eigentum der Stadt Wien wird die Kunstsammlung im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 2 Wiener Museumsgesetz von der Stadt Wien, vertreten durch die MA 7, der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechts "Museen der Stadt Wien" (kurz "Wien Museum") als Leihgabe mit den Nutzungsrechten im Sinne der §§ 4 und 7 Wiener Museumsgesetz überlassen und durch die wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts "Museen der Stadt Wien" ("Wien Museum") von der Stadt Wien übernommen werden.

 

(1447189-2024-GKU; MA 7, P 103) Die Förderung an den Verein sixpackfilm für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 120 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(1447377-2024-GKU; MA 7, P 104) Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2025 in der Höhe von 1 615 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf den Haushaltsstellen 1/3710/757 und 768 gegeben.

 

(1478080-2024-GKU; MA 7, P 106) Die Förderung an VIENNA DESIGN OFFICE - Verein Neigungsgruppe Design für die VIENNA DESIGN WEEK in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf den Haushaltsstellen 1/3813/757 und 1/3819/757 gegeben.

 

(1520717-2024-GKU; MA 7, P 107) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von maximal 1 220 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf den Haushaltsstellen 1/3710/755, 757 und 768 gegeben.

 

(1525001-2024-GKU; MA 7, P 108) Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk für den Teilbereich "Wissens°raum - Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung" in der Höhe von 150 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(1525246-2024-GKU; MA 7, P 109) Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 1 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/2891/755 gegeben.

 

(1501005-2024-GKU; MA 7, P 112) Die Förderung an den Verein Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 830 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(1501082-2024-GKU; MA 7, P 113) Die Förderung an den Verein JUNGE THEATER WIEN für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 1 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(1501184-2024-GKU; MA 7, P 114) Die Förderung an den Verein "Hunger auf Kunst und Kultur", Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen für die Jahrestätigkeit 2025 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages (Zl. 2290176-2022-GKU) von ursprünglich 90 000 EUR um 10 000 EUR auf sohin insgesamt 100 000 EUR gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(1501392-2024-GKU; MA 7, P 116) Die Förderung an den Verein TheaterArche für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(1502017-2024-GKU; MA 7, P 118) Die Förderung an den Verein Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit für IG Netz in der Höhe von 80 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(1502169-2024-GKU; MA 7, P 119) Die Förderung an den Verein Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 125 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(1539694-2024-GKU; MA 7, P 121) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Literaturförderung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von 810 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von maximal je 70 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von maximal 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf den Haushaltsstellen 1/3300/755, 757 und 768 gegeben.

 

(1540270-2024-GKU; MA 7, P 122) Die Förderung an die kidlit medien GmbH für das Kinderliteraturfestival Wien in der Höhe von 200 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3300/755 gegeben. (Befangenheitserklärung gemäß § 22a der Geschäftsordnung des Gemeinderates von GRin Barbara Novak, MA)

 

(1539760-2024-GKU; MA 7, P 124) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Wiener Altstadterhaltungsfonds gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von maximal 2 600 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens des vom Beirat des Wiener Altstadterhaltungsfonds beschlossenen Betrages abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf den Haushaltsstellen 1/3630/772 und 778 gegeben.

 

6. Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insofern vor, als die

 

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