Gemeinderat, 61. Sitzung vom 17.12.2024, Sitzungsbericht - Seite 5 von 18
(1409209-2024-GGI; MA 21 A, P 71) Plan Nr. 7171E: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Schembergasse, Linienzug 1-6, Gatterederstraße und Endresstraße im 23. Bezirk, KatG Atzgersdorf (Beilage Nr. 146/24)
(1553847-2024-GGI; MA 45, P 76) Der Beitrag an die Wiener Linien für das Projekt Donaukanal - Verbesserung des Hochwasserschutzes für die U-Bahn rechtsufrig des Donaukanals zwischen Marienbrücke und Salztorbrücke wird mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 1 462 000 EUR (brutto) genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/6391/786 gegeben.
(1493213-2024-GGK; MA 48, P 81) Die Erhöhung des mit GRB vom 24. November 2022, Zl. 2040849-2022-GGK, genehmigten Vorhabens "Errichtung eines Mistplatzes in Wien 22, Mühlwasserstraße 2" mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 25 000 000 EUR netto (30 000 000 EUR brutto) um 16 673 000 EUR netto (20 007 600 EUR brutto) auf 41 673 000 EUR netto (50 007 600 EUR brutto) wird genehmigt. Das Projekt wird auf die Jahre 2024 bis 2029 erweitert. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 10 000 000 EUR ist mit 6 400 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/8520/061 und mit 3 600 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/8520/062 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 8 000 000 EUR netto ist mit 7 500 000 EUR netto auf Haushaltsstelle 1/8520/061 und mit 500 000 EUR netto (600 000 EUR brutto) auf Haushaltsstelle 1/8140/061 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 48 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen.
(1515439-2024-GGK; MA 48, P 82) Die Planung Neubau Mistplatz Hetzendorf mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 10 945 000 EUR netto (das sind 13 134 000 EUR brutto) wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/8520/061 gegeben.
(1505407-2024-GGK; MA 31, P 84) Die Erhöhung des Sachkredites für die "Generalsanierung Hungerberg: Hebewerk und Kraftwerk, Wien 19, Grinzinger Allee ONr. 28, Bauleistungen" in der Höhe von 8 379 000 EUR netto (10 054 800 EUR brutto) um 3 521 000 EUR netto (4 225 200 EUR brutto) auf 11 900 000 EUR netto (14 280 000 EUR brutto) wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 2 433 000 EUR ist im Voranschlag 2024 auf den Haushaltsstellen 1/8500/060 und 612 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 6 236 000 EUR ist im Voranschlag 2025 auf den Haushaltsstellen 1/8500/060 und 612 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 31 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.
(1539419-2024-GKU; MA 7, P 86) Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von 4 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3819/755 gegeben.
(1530599-2024-GKU; MA 7, P 88) Die Förderung an den Verein Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von 75 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(1530754-2024-GKU; MA 7, P 89) Die Förderung an die minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3220/755 gegeben.
(1530968-2024-GKU; MA 7, P 90) Die Förderung an d'akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(1531071-2024-GKU; MA 7, P 91) Die Förderung an POPFEST WIEN - Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien in der Höhe von 290 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf den Haushaltsstellen 1/3220/757 und 1/3813/757 gegeben.
(1531600-2024-GKU; MA 7, P 93) Die Förderung an den Verein Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 470 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(1531875-2024-GKU; MA 7, P 94) Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 2 400 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3220/755 gegeben.
(1532433-2024-GKU; MA 7, P 98) Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung ZOOM Kindermuseum MQ plus Vorbereitungskosten ZOOM Floridsdorf in der Höhe von 2 563 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.
(1532856-2024-GKU; MA 7, P 99) Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für das Jahresprogramm in der Höhe von 2 900 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3120/755 gegeben.
(1539632-2024-GKU; MA 7, P 100) Die Förderung an die KRW Kultur Raum Wien GmbH für den Betrieb der KRW Kultur Raum Wien GmbH in der Höhe von 390 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3819/781 gegeben.
(1540727-2024-GKU; MA 7, P 101) 1) Das Bankvermögen des Karl Anton Wolf-Fonds soll laut § 3 der Fondssatzung bei Auflösung des Fonds der Stadt Wien, stellvertretend der MA 7, übertragen werden und im Sinne des Fondszweckes für die Förderung von KünstlerInnen aus dem Bereich der bildenden Kunst, der Literatur und der Musik Verwendung finden.
2) Die Kunstsammlung des Karl Anton Wolf-Fonds soll bei Auflösung des Fonds der Stadt Wien, stellvertretend der MA 7, übertragen werden. Nach Übertragung der Kunstwerke
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