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Gemeinderat, 61. Sitzung vom 17.12.2024, Sitzungsbericht  -  Seite 13 von 18

 

(PGL-1680038-2024-KGR/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag. Mag. Julia Malle und GR Felix Stadler, BSc, MA betreffend Sprachförderung in der Elementarbildung verbessern wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP und GRÜNE, Ablehnung SPÖ, NEOS, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)

 

(1469861-2024-GBI; MA 56, P 52) 1) Die Planung und Ausführungsvorbereitung für den Neubau einer allgemein bildenden Pflichtschule in Wien 22, Mira-Lobe-Weg 4 wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge sind auf Haushaltsstelle 1/2101/061 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 56 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen)

 

2) Der Magistrat wird ermächtigt, mit der WIP - Wiener Infrastruktur Projekt GmbH, Wien 2, Messeplatz 1 vorgelegten Vertrag zur Übernahme von Projektmanagementleistungen abzuschließen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)

 

(Rednerinnen bzw. Redner: GRin Mag. Mag. Julia Malle, GR Felix Stadler, BSc, MA und GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc)

 

Berichterstatter: GR Mag. Marcus Gremel, MBA

 

33. (1495324-2024-GBI; MA 10, P 16) 1) Der Inhalt der vorgelegten Förderrichtlinie "Übernahme der gesetzlichen Abfertigungszahlungen für Bildungspersonal in privaten elementaren Bildungseinrichtungen" sowie die dargelegte Vorgehensweise werden genehmigt und die MA 10 wird ermächtigt, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

 

2) Der Magistrat, vertreten durch die MA 10, wird ermächtigt, das Förderprogramm zur Förderung der "Übernahme der gesetzlichen Abfertigungszahlungen für Bildungspersonal in privaten elementaren Bildungseinrichtungen" gemäß der Förderrichtlinie "Übernahme der gesetzlichen Abfertigungszahlungen für Bildungspersonal in privaten elementaren Bildungseinrichtungen" mit einem Rahmenbetrag von maximal 5 240 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 970 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2401/757 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 10 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen)

 

(PGL-1679860-2024-KVP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Harald Zierfuß, GRin Mag. Caroline Hungerländer, GRin Silvia Janoch und GRin Julia Klika, BEd betreffend Intensivierung der Deutschförderung an Wiens Kindergärten wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, GRÜNE, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ und NEOS)

 

(PGL-1679862-2024-KVP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Harald Zierfuß, GRin Mag. Caroline Hungerländer, GRin Silvia Janoch und GRin Julia Klika, BEd betreffend christliche und traditionelle Feste in Kindergärten und Schulen aktiv feiern wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)

 

(Redner: GR Harald Zierfuß)

 

Berichterstatterin: GRin Safak Akcay

 

34. (1386894-2024-GBI; MA 13, P 17) Die Förderung an Standbild - Verein zur Förderung audiovisueller Medienkultur für sein Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 32 500 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)

 

(1403344-2024-GBI; MA 13, P 19) Die Förderung an den Verein AwA* - Kollektiv für Awareness-Arbeit für sein Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 246 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)

 

(PGL-1678043-2024-KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Stefan Berger betreffend Sexualkundeunterricht statt Pornographieunterricht wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)

 

(PGL-1680044-2024-KGR/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Ömer Öztas betreffend Community-Räume für Wien! wird abgelehnt. (Zustimmung GRÜNE, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)

 

(PGL-1680045-2024-KGR/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Ömer Öztas betreffend mehr konsumfreie öffentliche Orte für Wiens Jugend! wird abgelehnt. (Zustimmung GRÜNE, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)

 

(PGL-1680046-2024-KGR/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Ömer Öztas betreffend Ausweitung der Awareness-Teams auf ganz Wien! wird abgelehnt. (Zustimmung GRÜNE, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)

 

(PGL-1680050-2024-KGR/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Ömer Öztas und GRin Mag. Ursula Berner, MA betreffend Ausbau von legalen Graffitiflächen in Wien! wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP und GRÜNE, Ablehnung SPÖ, NEOS, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)

 

(1407468-2024-GBI; MA 13, P 21) Die Förderung an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen für sein Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 1 424 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben. (Befangenheitserklärung gemäß § 22a der Geschäftsordnung des Gemeinderates von GR Benjamin Schulz) (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich)

 

(1408494-2024-GBI; MA 13, P 22) Die Förderung an Bassena Stuwerviertel, Verein zur Förderung von Kommunikation und Nachbarschaftshilfe im Stuwerviertel für sein Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 420 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der

 

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