Gemeinderat, 61. Sitzung vom 17.12.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 97
Nationalrates, aber auch bei uns des Gemeinderates oder des Landtages. Also er ist ein sehr wichtiges Hilfsorgan, das uns hilft, unsere Tätigkeit noch besser durchzuführen, vor allem durch die Kontrolltätigkeit. Da ist zu sagen, dass die Kontrolltätigkeit natürlich nicht nur Aufgabe der Opposition ist, sondern genauso auch der Regierungsparteien, denn auch wir wollen, dass unsere Arbeit immer noch besser wird. So gesehen sind wir dem Rechnungshof sehr dankbar für seine Arbeit, weil wir im Rechnungshof ein sehr hohes Know-how von Persönlichkeiten haben. Es sind im Bundesrechnungshof mehr als 300 Bedienstete und zum überwiegenden Teil sehr, sehr gut ausgebildete Leute, die uns helfen, unsere Tätigkeit besser zu machen, die sehr, sehr wichtig sind. Wir haben auch in den letzten Jahren bei der Debatte über die Wahrnehmungsberichte immer ein sehr sachliches Klima gehabt.
Was wird vom Rechnungshof geprüft? Das sind die Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsgemäßheit der Haushalts- und Wirtschaftsführung, Finanzgebarung und im Detail wird die rechnerische und buchhalterische Richtigkeit beurteilt. Das hat für uns natürlich sehr, sehr hohe Bedeutung, und da vertrauen wir voll auf den Rechnungshof, dass das, was er sagt, für uns von großer Bedeutung ist. Auch die Rechtmäßigkeit wird von ihm geprüft, die Wirtschaftlichkeit und auch die Zweckmäßigkeit. Wobei ich bei der Zweckmäßigkeit schon dazusagen möchte, dass es das eine oder andere Mal natürlich verschiedene Auffassungen geben kann. Über rechnerische, buchhalterische Rechtmäßigkeit, hoffe ich, wird es in der Regel keine so großen Differenzen geben, über die Zweckmäßigkeit kann es immer im Einzelfall auch Differenzen geben.
Wir nehmen jeden Bericht sehr ernst, wir nehmen alle Empfehlungen sehr ernst. Sehr, sehr viele der Empfehlungen werden umgesetzt. Aber ich sage dazu, nicht nur zum jetzigen Bericht, sondern generell, dass natürlich die Prüfberichte des Rechnungshofes keine gerichtlichen Entscheidungen sind, schon gar nicht von einem Höchstgericht, das sozusagen bindend wäre. Das sage ich nur zur Relativierung und richtigen Einordnung bei aller Wertschätzung des Rechnungshofes. Es ist auch nicht, was vielleicht mancher glaubt, ein Gottesurteil - wenn das einmal ausgesprochen ist, dann gilt das, und es sind keine Gegenargumente möglich. Gegenargumente oder ergänzende Argumente oder auch weiterführenden Argumente sind immer möglich. Mit dieser Einschätzung des Rechnungshofes, die sich übrigens mit allen führenden Verfassungsrechtlern deckt, gehen wir an die Berichte des Rechnungshofes heran und nehmen sie ernst.
So, ich wollte eine kurze Einordnung dieser außerordentlich wichtigen Arbeit der MitarbeiterInnen des Rechnungshofes abgeben und darf jetzt auch der Frau Präsidentin den Dank unseres Hauses und unserer Abgeordneten - ich spreche natürlich vorwiegend für meine Fraktion - mitteilen. Wir sind den MitarbeiterInnen des Rechnungshofes sehr dankbar für ihre Arbeit und auch der Präsidentin, und ich bitte, diesen Dank auch auszurichten.
Jetzt aber dann doch zu einem Thema, das der Kollege Wölbitsch nicht ganz so überraschend angesprochen hat: Zur Wien Energie, wo wir uns ja schon ein Jahr lang sehr intensiv in der Untersuchungskommission und mit dem gleichen Thema beschäftigt haben, wobei der Kollege Wölbitsch vollkommen richtig gesagt hat, wir hatten die politische Verantwortung der Amtsträger in diesem Zusammenhang zu beurteilen, und der Rechnungshof hat die Kriterien zu beurteilen, die ich vorher aufgezählt habe. Das ist natürlich ein gewisser Unterschied. Aber wir haben trotzdem schon sehr, sehr gut, glaube ich, auf den diesbezüglichen Bericht reagiert, wobei ich eines bei diesem Thema noch einmal betonen will: Der Bericht des Rechnungshofes bestätigt, dass es bei der Wien Energie keine spekulativen Geschäfte gegeben hat. Das, glaube ich, ist ein ganz wichtiges Ergebnis und deckt sich auch in dem Zusammenhang mit den Ergebnissen der Untersuchungskommission. Ich glaube, das ist sehr wichtig, dass wir das feststellen: Es hat keine spekulativen Geschäfte gegeben, darauf können wir stolz sein, dass wir das auch bestätigt gefunden haben. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ich komme eh gleich …) Es hat weder Leerverkäufe gegeben - Kollege Guggenbichler, weil du dazwischen etwas gesagt hast - noch Wetten auf fallende oder steigende Preise und damit keine Spekulation. Das war nämlich am Anfang der Vorwurf der Untersuchungskommission (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: … nach wie vor der Vorwurf!), dass es das gegeben hat. Nur hatte dieser Vorwurf null Substanz, und das wurde sehr wohl durch die Untersuchungskommission wie auch durch den Rechnungshof bestätigt! Das sei einmal ganz deutlich gesagt. (Beifall bei der SPÖ. - GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: … Casinowetten!)
Weitere Punkte, die angesprochen worden sind, sind das Risikomanagement. Da muss man sagen, dass man mit der Einführung einer Corporate-Risk-Stelle auf zweiter Ebene und einer Erweiterung der Überwachungssysteme Wien Energie schon ein Vorzeigemodell für die Branche geschaffen hat. Das ist, glaube ich, auch sehr wichtig.
Wichtig ist auch, generell zu sagen, dass wir mit diesem Black Friday schon eine ganz spezielle Situation hatten, die es hoffentlich nur alle zig Jahre geben kann, und dass man dann natürlich auch vor Herausforderungen gestanden ist, die nicht alltäglich sind. Ich glaube, in Summe hat man in Wien sehr gut darauf reagiert, das haben wir in der Untersuchungskommission herausgearbeitet und im Großen und Ganzen sehe ich das auch vom Rechnungshof bestätigt.
Was der Kollege Wölbitsch auch gesagt hat betreffend die Notkompetenz - da sei darauf hingewiesen, dass wir ja eine Geschäftsordnungsänderung diskutieren. Wir haben da schon einige Fortschritte erzielt. Wir haben es noch nicht beschlossen, aber wir sind in Diskussion, und ein sehr sinnvoller Vorschlag scheint mir zu sein, dass man bei der Notkompetenz das sozusagen genauer ausformuliert, dass man beispielsweise hineinschreibt, dass „unverzüglich“ nicht mehr allein stehen bleibt, sondern dass das in der nächsten Sitzung zu erfolgen hat. Das ist eine Möglichkeit, die ich da durchaus sehe.
Auch, was die zwingende Aktenlieferung betrifft, glaube ich, machen wir Fortschritte in der Diskussion. (Heiterkeit bei GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Was die Aktenlieferung betrifft, möchte ich schon darauf hinwei
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