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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 24.09.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 97 von 118

 

gungen zu kämpfen haben und wie hart auch die Diskussion um die Verteilung dieses gesamtstaatlichen Defizits ist.

 

 Sie wissen, wir befinden uns in einem Defizitverfahren der Europäischen Union. Ein Umstand, der, glaube ich, für alle nicht besonders angenehm ist, der aber notwendig macht, dass wir uns auch neuen Spielregeln zuwenden und die Verteilung dieses Konsolidierungsprozesses auch dementsprechend definieren. Wir sind heute nicht zu einer Einigung gekommen. Es wird noch einige Diskussionsrunden dazu benötigen, eben weil hinter jeder einzelnen Zahl eine Leistung steht und hinter jeder Maßnahme auch Menschen, die davon betroffen sind. Das macht es auch so schwierig für alle, weil natürlich jeder, der dort sitzt, egal, von welcher Gebietskörperschaft er kommt, für jene Dienstleistungen, die er an die Bürgerinnen und Bürgern erbringt, auch kämpft. Das sei auch zu meiner Beantwortung vorangestellt.

 

Vielleicht noch ein Aspekt, der mir wichtig ist, denn im Hintergrund dieser Fakten sind meine Antworten auch zum jetzigen Zeitpunkt zu beurteilen. Es ist das gesamte Konsolidierungsziel auch für den Voranschlag 2026 zum heutigen Tag noch nicht beziffert. Warum ist das so? - Einerseits, weil wir nach wie vor alle - Städte, Länder und Gemeinden - auch heute keine Auskunft über die zu erwartenden Ertragsanteile für das Jahr 2026 bekommen haben, weil zweitens vollkommen unklar ist, unter welchen Rahmenbedingungen, insbesondere Zinssätzen, Aufschlägen et cetera die Finanzierung vorgenommen werden kann und drittens auch Parameter wie zum Beispiel die Personalkosten im öffentlichen Dienst noch zu beurteilen sein werden. Das sind allerdings Faktoren, die für eine valide Auseinandersetzung und für die Erstellung eines Budgets nicht unwesentlich sind.

 

Ich komme nun zu Ihrer konkreten Anfrage.

 

Ad 1: Ja, das Konsolidierungsziel von insgesamt 500 Millionen EUR werden wir nach heutigem Stand voraussichtlich erreichen. Genauere Antworten werden uns die Zahlen des dritten Quartals geben. Die Maßnahmen sind in den einzelnen Geschäftsgruppen erarbeitet worden und weisen alle eine sehr hohe Budgetdisziplin im laufenden Vollzug auf. So hat etwa meine Geschäftsgruppe Finanzen und Wirtschaft von Kürzungsmöglichkeiten in Förderverträgen oder Subventionskürzungen Gebrauch gemacht oder, wie gestern auch dem Landtag zum Beschluss vorgelegt wurde, durch die Geschäftsgruppe Wohnbau, Maßnahmen zum Beispiel bei der Sanierungsförderung. Sie haben daher einige Maßnahmen hier auch schon zur Behandlung gehabt, andererseits werden freiwerdende Mittel oder Mehreinnahmen nicht für neue Projekte herangezogen oder eben dann zum Defizitabbau verwendet.

 

Ad 2 und 3: Ja, gemeinsam mit dem Koalitionspartner wird das Ziel zwei Drittel ausgabenseitig einzusparen angestrebt und ein Drittel einnahmenseitig gestaltet. Das ist auch Teil unserer Regierungsvereinbarung und Bestandteil des jetzt noch laufenden Budgeterstellungsprozesses für den Voranschlag 2026. Diesbezüglich fehlt uns wie schon eingangs erwähnt vor allem die Prognose der Ertragsanteile aus den gemeinschaftlichen Ertragsanteilen des Bundes.

 

Ad 4: Alle Abgaben sollen zeitgemäß gestaltet werden. Diese unterliegen daher einer laufenden Evaluierung. Konkrete Maßnahmen, die über den Rahmen des Valorisierungsgesetzes hinausgehen, sind zum heutigen Zeitpunkt nicht geplant.

 

Ad 5: Ich verweise auf meine Antwort zu 2 und 3.

 

Ad 6: Da wir uns mitten in der Erstellung des Konsolidierungsprozesses und auch des Budgets 2026 befinden, werden sämtliche möglichen Maßnahmen sehr sorgfältig geprüft und auch beziffert. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen betreffend Bauprojekten, die Abgeltung von Überstunden in Form von Freizeit, eine intensivere Nutzung digitaler Möglichkeiten sowie mögliche Konsolidierungsbeiträge städtischer Unternehmen, insbesondere höhere Dividendenausschüttungen in den folgenden Jahren.

 

Ad 7 und 8: Ja, Vorgabe ist, die Förderungen zu evaluieren und gegebenenfalls zu reduzieren, sofern das Fachressort dies für sinnvoll erachtet.

 

Ad 9: Die Bezirksmitteloberverteilungserhöhung um 17 Millionen EUR wurde für 2026 ausgesetzt. Die Möglichkeit des Vorgriffes für Projekte bleibt bestehen, wie heute Früh schon gesagt - und eine Erweiterung auf 2027 ist zum heutigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

 

Ad 10: Die Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherinnen wurden bereits zu Monatsbeginn vor dem Schreiben der MA 5 persönlich durch mich informiert, wobei ich mit Herrn Bezirksvorsteher Figl vereinbart habe, seine ParteikollegInnen in Kenntnis zu setzen und den Herrn Bezirksvorsteher Reiter gebeten habe, die KollegInnen der grünen Fraktion zu informieren. Damit waren übrigens beide einverstanden und haben sich dazu bereit erklärt, sodass alle Kolleginnen und Kollegen indirekt oder direkt von mir persönlich darüber in Kenntnis gesetzt wurden.

 

Damit war auch der Zeitpunkt so gewählt, dass es noch möglich war, rechtzeitig - und rechtzeitig bedeutet für mich vor allem vor Eingabeschluss in das Budgetsystem Ende September - auch noch Änderungen vorzunehmen, ansonsten wäre ein wesentlich mühsamerer Prozess in den Bezirksvertretungen und in den Bezirken notwendig gewesen. Eine frühere Entscheidung und Information war auch auf Grund meiner Funktionsdauer nicht möglich.

 

Ad 11: Der Voranschlag 2026 wird nach den bestehenden Rechtsvorschriften insbesondere der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung erstellt und öffentlich vier Wochen vor der ersten Beschlussfassung aufgelegt sowie öffentlich präsentiert. Die dazugehörige Debatte findet wie immer in den durch die Stadtverfassung geregelten Gremien statt.

 

Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Vorsitzender GR Armin Blind: Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage ist Herr GR Juraczka zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist. - Bitte, Herr Gemeinderat.

 

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