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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 22.10.2025, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 6

 

für Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte betreffend Entwicklung der Schulbesuchsprognose in Wien.

 

(PGL-1330859-2025-KVP/GF) Anfrage von GRin Mag. Caroline Hungerländer, MSc und GR Harald Zierfuß an den Bürgermeister, die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte sowie den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport betreffend Deutschkurse in Wien.

 

(PGL-1346387-2025-KVP/GF) Anfrage von GRin Sabine Keri an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal betreffend Hunde in Wien.

 

(PGL-1352910-2025-KVP/GF) Anfrage von GRin Mag. Caroline Hungerländer, MSc an den Bürgermeister sowie den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal betreffend Wechsel des Geschlechtseintrages.

 

(PGL-1397850-2025-KVP/GF) Anfrage von GRin Sabine Keri an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte sowie den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport betreffend Safeguarding im Wiener Sport.

 

Von Gemeinderatsmitgliedern des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien wurde 1 schriftlicher Antrag eingebracht:

 

(PGL-1407810-2025-KVP/GAT) Antrag von GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc und GR Mag. Manfred Juraczka an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Stadtentwicklung, Mobilität und Wiener Stadtwerke betreffend Einführung des On-Demand-Angebotes "WienMobil Hüpfer" in öffi-schwachen Gebieten wie in Mauer, Kalksburg und Rodaun.

 

6. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(1218952-2025-GBI; MA 56, P 3) Die Zweckzuschüsse für den Ausbau ganztägiger Schulformen für ErhalterInnen von Wiener Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht für das Schuljahr 2025/26 mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 900 000 EUR werden genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 56 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/2101/777 Vorsorge zu treffen.

 

(1239829-2025-GFW; MA 5, P 5) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Verein Wiener Familienbund für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2025 in der Höhe von höchstens 45 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(1241521-2025-GFW; MA 5, P 6) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Verein Ban Ki-moon Centre for Global Citizens für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2025 in der Höhe von höchstens 50 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(1149336-2025-GGK; MA 31, P 9) Das Vorhaben Zuleitung Behälter Bisamberg Neuverlegung Transportrohrleitung in Wien 21, Haspingerplatz/Jedlersdorfer Straße bis Wien 21, Wolfersgrünweg Behälter Bisamberg mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 39 360 000 EUR (das sind 47 232 000 EUR brutto) wird genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der MA 31 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen auf den Haushaltsstellen 1/8500/060, 612 und 728 bzw. 282 Vorsorge zu treffen.

 

(1210294-2025-GKU; MA 7, P 12) Die Gesamtsumme der Jahres-Arbeitsstipendien in den Bereichen Literatur, Dramatik, Komposition, Theater, Tanz/Performance, Bildende Kunst/Medienkunst und Film wird mit 864 000 EUR, das sind 48 Stipendien à 18 000 EUR, ab 2026 neu festgesetzt. Der MA 7 wird vorbehalten, eine Aufteilung der insgesamt 48 Stipendien auf die einzelnen Sparten entsprechend dem jeweiligen Bedarf vorzunehmen. Die Förderrichtlinien für Arbeitsstipendien in den genannten Bereichen werden entsprechend den vorgelegten Beilagen geändert und die MA 7 wird ermächtigt, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind. Für die Bedeckung der Arbeitsstipendien ab dem Jahr 2026 in den Bereichen Literatur, Dramatik, Komposition, Theater, Tanz/Performance, Bildende Kunst/Medienkunst und Film ist in den Voranschlägen der folgenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(1205478-2025-GGS; MA 51, P 15) Die Förderung an den Verein Österreichische Bundes-Sportorganisation für die "Sport Austria Finals 2026" in Wien in der Höhe von 600 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 250 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 51 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

 

(1205485-2025-GGS; MA 51, P 16) Die Förderungen an die nachfolgend genannten FörderwerberInnen im Bereich der Sonstigen Sportförderung in der Höhe von insgesamt 167 930 EUR werden gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt:

1) SPORTUNION Vienna United Basketball

35 000 EUR

2) WAT Atzgersdorf

49 930 EUR

3) MGA Fivers Handball

23 000 EUR

4) Eishockeyverein spusu Vienna Capitals

35 000 EUR

5) American Footballclub Danube Dragons

  25 000 EUR

Summe

167 930 EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1205509-2025-GGS; MA 51, P 17) Die Förderung an den Verein Wiener Fußball-Verband für die Sicherstellung der Ausfinanzierung des Nachwuchsprojektes Fußball in der Höhe von 202 500 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1109725-2025-GWS; MA 69, P 18) Der Abschluss der zur Baureifgestaltung der Liegenschaft EZ 3172 der KatG Simmering notwendigen Transaktion, das ist der Verkauf einer Teilfläche des Gstes. Nr. 1561/12 und einer Teilfläche des

 

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