Gemeinderat, 6. Sitzung vom 22.10.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 114
Situation angepasst hält. Sprache erachte ich für einen unglaublichen Reichtum in ihrer Vielfalt an Dialekten, an Fach-, Szene- oder Milieusprache, an den Idiomen, die unsere Sprache hat. Das soll und darf natürlich auch niemand regulieren. Es kann eigentlich auch niemand regulieren. Ich setze es auch als vollkommen selbstverständlich voraus, dass sich Sprache wandelt. Wir alle sprechen nicht wie in den Zeiten von Maria Theresia oder als Martin Luther die Bibel übersetzt hat.
Es kommt natürlich zu diesen Änderungen. Manches kommt, um kurzfristig zu bleiben und dann wieder zu gehen. Manches kommt und bleibt. Manches Alttradierte geht mit der Zeit. All das - da sind wir wieder bei der Frage der Demokratie - geschieht aber in einem - ich betone - nicht-staatlichen sozialen Gefüge, in dem Sprache ausprobiert, akzeptiert oder auch verworfen wird. Es findet da also ein echter demokratischer Prozess statt. Man könnte sagen; Sprache im Alltag ist das größte Partizipationsprojekt, das größte demokratische Projekt, das wir haben. Findet etwas eine Mehrheit, wird es akzeptiert, anderes eben nicht.
Sprache verändert sich aus meiner Sicht von unten nach oben. Ich vermeide jetzt diesen Ausdruck Bottom-up. Den erwähne ich nur für den progressiven Sektor hier im Raum, damit er weiß, worum es geht. (GRin Mag. Caroline Hungerländer, MSc: Ich verstehe es auch!)
Vor allem im öffentlichen Bereich aber werden - da kommen wir jetzt auf die Stadt Wien zurück - in Personenbezeichnungen neuerdings orthografische Zeichen wie der Doppelpunkt und Sonderzeichen wie der Asterisk, also das Sternchen, der Unterstrich oder andere Zeichen im Wortinneren verwendet. Ich werde das Ganze im Weiteren unter dem Begriff der Gendersprache zusammenfassen.
Diese Wortbinnenbezeichnungen - das ist ganz wichtig zu betonen - gehören ganz offensichtlich nicht zum Bestand der deutschen Orthografie. Was damit intentional bezweckt wird, ist klar: Es soll über die formalsprachliche Funktion der Sprache hinausgehend eine sogenannte metasprachliche Bedeutung zur Kennzeichnung von sogenannten Geschlechtsidentitäten bewirkt werden. Damit wird aber natürlich unmittelbar auf die orthografisch korrekte Schreibung von Wörtern eingewirkt, aber das - damit sind ausdrücklich alle Parteien außer der FPÖ hier im Raum gemeint - ist Ihnen vollkommen egal.
Die ÖVP darf sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich als mitgemeint erachten. Wenn man eine Begründung dafür braucht, dann kann man sich anschauen, was ein gewisser Herr Sobotka mit dem Internetauftritt des österreichischen Parlaments aufgeführt hat. Damit ist jeder Beweis geliefert.
Damit kommen wir also zum öffentlichen Sektor. Da wird es auf jeden Fall problematisch. Es besteht - das habe ich anfangs schon gesagt - das uneingeschränkte Recht, sich im Verkehr mit Behörden der deutschen Sprache in allen ihren grammatikalisch korrekten Formen zu bedienen. Einen Zwang zur sogenannten Gendersprache - in welcher Form auch immer - darf es also vor dem Hintergrund unserer Bundesverfassung, vor dem Hintergrund des Artikels 8 B-VG, nicht geben.
Es wird gerade von dieser Seite des Auditoriums (in Richtung SPÖ und GRÜNE) immer wieder behauptet, dass seitens der öffentlichen Hand Menschen nicht dazu gezwungen werden, bestimmte Sprachformen zu verwenden. Das ist schlichtweg falsch. Ich gebe Ihnen ein Beispiel.
An einer pädagogischen Hochschule kam es beim sogenannten Nicht-Gendern ab dem fünften Semester zu einer konsequenten Negativbeurteilung. Das Wissenschaftsministerium - da kann sich die SPÖ angesprochen fühlen - hat diesen Standpunkt freilich geteilt. Das war ja auch nicht anders zu erwarten. Nach Einschaltung der Volksanwaltschaft durch eine Studentin ist es dann von diesem Standpunkt abgerückt, sodass diese Ausführungen einer sogenannten Fachstelle für Gender- und Diversitätskompetenz seitens des Ministeriums nicht mehr unterstützt wurden. So kompetent dürften die offensichtlich nicht gewesen sein. Die pädagogische Hochschule hat diese Guidelines dann auch von ihrer Homepage genommen.
Spiegelbildlich zum Recht des Einzelnen, sich in korrektem Deutsch an öffentliche Stellen zu wenden, besteht aber auch eine Rechtspflicht. Es besteht eine Rechtspflicht und nicht ein Gutdünken der öffentlichen Verwaltung, sich dem Gesetz entsprechend in korrektem Deutsch auszudrücken. Texte der öffentlichen Verwaltung sollen lesbar und vorlesbar sein. Sie sollen aber vor allem sachlich korrekt und dennoch verständlich sein.
Ich gebe zu, Letzteres ist auf Grund der Materie allzu oft schwer zu erreichen - aber das bereits ohne Gendersprache. Sonderzeichen innerhalb von Wörtern - das wird selbst Sie nicht verwundern - erhöhen nicht nur die Textlänge, sondern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit und die Rechtssicherheit von Begriffen.
Der Rat für deutsche Sprache, ein zwischenstaatliches Gremium, das sich ausschließlich mit der deutschen Sprache befasst, hat daher auch festgehalten, dass die sogenannte gendergerechte Schreibweise nicht den Grundsatz des Erlernens der deutschen Sprache erschweren darf. Ich erwähne das gerade vor dem Hintergrund einer desaströsen Bildungspolitik hier in Wien.
Da muss ich auch den Herrn Stadtrat ansprechen. Er war ja lang genug für die Bildungspolitik in dieser Stadt verantwortlich. Wir haben es heute schon gehört: 44 Prozent der Erstklassler in der Volksschule sind außerordentliche Schüler, in Margareten übrigens 73,8 Prozent. Ein Viertel aller Volksschüler hat nicht hinreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht zu folgen.
Meine Damen und Herren, sich in einer Situation, in der fast zwei Drittel aller Erstklassler mit einem außerordentlichen Status in Österreich geboren sind und ein Viertel davon bereits die Staatsbürgerschaft besitzt, sprachliche Kuriositäten auszudenken, die selbst einem Muttersprachler nicht verständlich sind, ist das Allerletzte, was wir hier in dieser Stadt brauchen. (Beifall bei der FPÖ.)
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