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Gemeinderat, 62. Sitzung vom 21.01.2025, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 11

 

eingebracht wurde und hierauf eine Debatte mit Abstimmung stattfinde. (einstimmig angenommen, bei Abwesenheit von GR Wolfgang Kieslich)

 

(PGL-96876-2025-GAT) Der Antrag gemäß § 13 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung von GR Mag. Josef Taucher, GRin Barbara Novak, MA, GRin Mag. Nina Abrahamczik, GRin Martina Ludwig-Faymann, GR Ing. Christian Meidlinger, GR Dr. Kurt Stürzenbecher, GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc, GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara, GRin Dipl.-Ing. Selma Arapović, GRin Mag. Dolores Bakos, BA und GR Markus Ornig, MBA betreffend Auflösung des Gemeinderates vor Ablauf der Wahlperiode wird zurückgezogen.

 

(PGL-100667-2025-KFP-GAT) Der Antrag gemäß § 13 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung von GR Maximilian Krauss, MA, GRin Mag. Ulrike Nittmann, GR Mag. Dietbert Kowarik, GR Wolfgang Seidl, GR Wolfgang Irschik, GR Stefan Berger und GR Anton Mahdalik betreffend Auflösung des Gemeinderates vor Ablauf der laufenden Wahlperiode wird zurückgezogen.

 

(PGL-101170-2025-KGR-GAT) Der Antrag gemäß § 13 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung von GR David Ellensohn und GRin Dr. Jennifer Kickert betreffend Auflösung des Wiener Gemeinderates vor Ablauf der Wahlperiode wird zurückgezogen.

 

(Rednerinnen bzw. Redner: StR Dominik Nepp, MA, GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc, StRin Mag. Judith Pühringer, StR Karl Mahrer, GR Mag. Josef Taucher, GR Maximilian Krauss, MA, StR Peter Kraus, BSc, GR Dr. Markus Wölbitsch, MIM, GR Anton Mahdalik, tatsächliche Berichtigungen von GRin Barbara Novak, MA und GR Dr. Markus Wölbitsch, MIM)

 

7. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(1698791-2024-GFW; MA 68, P 5) Die Planungskosten für den Neubau Einsatzkräftestützpunkt Aspern werden gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/1620/061 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/1620/061 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 68 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(1647583-2024-GGS; MA 51, P 14) Die Förderung an den Verein Union West Wien - Handball für das Projekt "Nachwuchs Förderung" in der Höhe von 60 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1578268-2024-GWS; MA 69, P 16) Der Ankauf der Liegenschaft EZ 16 der KatG Kagran, bestehend aus dem Grundstück Nr. 540, im Ausmaß von insgesamt 4 764 m², zu einem Kaufpreis von 1 262 460 EUR, zuzüglich 4,6 Prozent Nebengebühren, von Andrea Ahorner-Kiesling und Mag. Dr. Andreas Kiesling wird zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 22. November 2024, Zl. MA 69-464566-2024, angeführten Bedingungen genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/8520/280 im Budget der MA 48 gegeben.

 

(1565046-2024-GGK; MA 31, P 22) Die Neuverlegung Versorgungsleitungen, Wien 22, Oberes Hausfeld - Stadterweiterungsgebiet 22.008.02, mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 2 310 833 EUR (das sind 2 773 000 EUR brutto) wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 554 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/8500/060 und 728 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen.

 

(1580220-2024-GGK; MA 31, P 25) Das Notstromaggregat Mauer, Wien 23, Wittgensteinstraße 163, mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 2 000 000 EUR (das sind 2 400 000 EUR brutto) wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 400 000 EUR ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/8500/060 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 31 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

 

(1671789-2024-GKU; MA 7, P 30) Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Atelierhaus Wien 2025 in der Höhe von 350 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3120/781 gegeben.

 

(1639160-2024-GKU; MA 7, P 31) Die Förderung einer ersten Rate an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 8 Mio EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3813/786 gegeben.

 

(1639383-2024-GKU; MA 7, P 32) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kinoförderung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von maximal 480 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf den Haushaltsstellen 1/3710/755, 757 und 768 gegeben.

 

(1670078-2024-GKU; MA 7, P 34) Die Förderung an den Verein schule für dichtung in wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 120 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.

 

(1670826-2024-GKU; MA 7, P 35) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Literaturförderung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von 800 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei

 

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