Gemeinderat, 62. Sitzung vom 21.01.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 106
Sie haben auch gesagt, es ist kein Eingriff ins Eigentumsrecht. Natürlich ist das ein Eingriff ins Eigentumsrecht, wenn man mit seinem Haus nicht mehr das machen darf, was man will. Es ist argumentierbar. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass die Mehrheit in diesem Haus es so will, dass man eben sehr restriktive Regelungen trifft. Das soll so sein. Wir werden es sehen. Wir sind ja gerade dabei - die Frage des Kollegen zielt ja auch darauf ab -, das zu evaluieren und zu schauen, ob das den Effekt bringt, den die Stadt Wien gern hätte.
Meine eigentliche Frage ist aber eine andere. Ich habe heute in der „Heute“-Zeitung auch von 337 Anzeigen bei der Baupolizei in diesem Bereich gelesen. Mich würde interessieren: Ist die Baupolizei selber tätig - ich nehme an, sie wird selber recherchieren - oder geschieht das vor allem über Anzeigen? Wie wird das nachverfolgt?
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Stadträtin, bitte.
VBgm.in Kathrin Gaál: Natürlich sehe ich auch den privaten Wohnungsmarkt als sehr wichtig für die Stadt an. Es muss immer im Verhältnis sein. Ich bin aber verantwortlich für den gemeinnützigen Wohnbau und kann dort mit Förderungen und Rahmenbedingungen auch maßgeblich mitgestalten. Das tue ich. Es ist aber nicht so, dass ich mich freue, dass der private Wohnungsmarkt eingebrochen ist, ganz im Gegenteil. Es braucht ganz sicher beides.
Was die Kurzzeitvermietung betrifft, haben unsere Regelungen in der Bauordnungsnovelle 2023 natürlich diesen Hintergrund, dass solche privaten Wohnungen auch nicht dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen werden und nur mehr für Touristinnen und Touristen zur Verfügung stehen.
Zu Ihrer Frage, was die Anzeigen betrifft: Es geht über beide Schienen. Die Baupolizei hat viele Grätzlaktionen. Wir haben Aktionen, was die Gründerzeithäuser betrifft. Also einerseits sind sie vor Ort und draußen, kontrollieren viele Sachen. Da fällt die Kurzzeitvermietung mit hinein. Wir bekommen aber Anzeigen von extern, also von draußen, wo Menschen die Baupolizei darüber informieren, dass sie glauben, dass diese oder jene Wohnung kurzzeitvermietet wird. Wir arbeiten da auch mit anderen Dienststellen sehr gut zusammen. Wer uns da auch stark unterstützt, ist zum Beispiel das Marktamt. Es ist also eine Kombination aus vielem.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank, Frau Stadträtin. - Damit ist die 1. Anfrage beantwortet.
Die 2. Anfrage (FSP-69589-2025-KVP/GM) wurde von Frau GRin Mag. Sachslehner gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Kultur und Wissenschaft gerichtet. In dieser Anfrage geht es um die Grundlagenstudie zum Entsatz von Wien. (Welche konkreten rechtlichen Bedenken sprechen auf Grund von Ihnen vorliegenden Erkenntnissen, eingeholten Stellungnahmen und Informationen dagegen, die von der Stadt Wien in Auftrag gegebene Studie „Grundlagenstudie zum Entsatz von Wien“ in der aktuellen Fassung den Mitgliedern des Ausschusses der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft vorzulegen)
Schönen guten Morgen, Frau Stadträtin. Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Einen guten Morgen Ihnen allen, auch den Zusehern an den Bildschirmen! Danke für diese 2. Anfrage. Wir haben das ja auch schon im Kulturausschuss besprochen.
Sie stellen die Frage: Welche konkreten rechtlichen Bedenken sprechen auf Grund der Ihnen vorliegenden Erkenntnisse, eingeholten Stellungnahmen und Informationen dagegen, die von der Stadt Wien in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Grundlagenstudie zum Entsatz von Wien“ in der aktuellen Fassung den Mitgliedern des Ausschusses der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft vorzulegen?
Ich glaube, wir haben das eigentlich im Kulturausschuss besprochen. Ich wiederhole das aber gern. Im Rahmen der jahrelangen Debatte rund um das Erinnern an den Entsatz von Wien hat man sich damals, 2019, mit den polnischen VertreterInnen des Schützenvereins Krakau, der als Initiator eines entsprechenden Denkmals in Wien auftrat, eben bereits im Jahr 2019 darauf verständigt, eine Studie zur wissenschaftlichen Aufarbeitung des Themas auch als Grundlage für weitere Entscheidungen zu veranlassen.
Zur Erstellung des Forschungsberichts konnten unter der Beteiligung des Vereins Kulturwissenschaftliche Forschung mit der damaligen Vorsitzenden Dr.in Heidemarie Uhl, Dr. Johannes Feichtinger, Dr. Boguslaw Dybaś, Dr. Johann Heiss und Sandra Klos gewonnen werden. Der Forschungsbericht „Der Entsatz von Wien. Historiographie und kulturelles Gedächtnis von 1683 bis in die Gegenwart, Wien 2019“ - es ist ein unveröffentlichter Forschungsbericht - wurde der Stadt als Grundlagenforschung zur Verfügung gestellt.
Bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass rechtlich gesehen das Urheberrecht auf diesen Bericht - darauf lege ich großen Wert - bei den VerfasserInnen des Werkes liegt. Dieser wurde als unveröffentlichter Forschungsbericht konzipiert. Das Urheberrecht gewährt den UrheberInnen das exklusive Recht, über die Verwendung ihrer Werke zu entscheiden. Das Urheberrecht umfasst sowohl die persönlichkeitsrechtlichen Interessen der UrheberInnen, wie das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, als auch die verwertungsrechtlichen Aspekte, wie das Recht auf die Vervielfältigung und die Verbreitung.
Die Stadt hat nun im Zuge der erneuten Debatten um das Türkengedächtnis Wiens die damaligen AutorInnen kontaktiert und gefragt, ob sie bereit wären, den Forschungsbericht zu publizieren.
Sie wissen ja, dass Dr. Heidemarie Uhl, die diese Forschungsgruppe geleitet hat, leider verstorben ist. Insofern war das äußerst schwierig. Man musste die ForscherInnen einzeln kontaktieren. Ich kann Ihnen berichten, dass sie unseren Vorschlag zur Veröffentlichung wohlwollend entgegengenommen haben. Sie baten jedoch um ein wenig Bearbeitungszeit, da sie sich einerseits erneut zusammenfinden mussten, da die Vorsitzende des Vereins, die mit der Abwicklung damals befasst war, eben verstorben ist und nun alle ForscherInnen einzeln erneut gefragt wer
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