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Gemeinderat, 62. Sitzung vom 21.01.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 106

 

Diesbezüglich hat Wien zwar eine komfortable wirtschaftlich und finanziell stabile Lage. Wir sehen uns aber in dieser Hinsicht durchaus auch als Anwalt der Gemeinden und Städte. Mit Gesamtausgaben von 40 Milliarden EUR im Doppelbudget 2024/2025 und einer prognostizierten Neuverschuldung von 5,8 Milliarden EUR beträgt der Anteil der Fremdmittel an den Gesamtausgaben rund 14 Prozent.

 

Wien steht da abermals wesentlich besser da als der Bund. Zum Vergleich, 2024 waren Ausgaben in der Größenordnung von 123 Milliarden EUR zu verzeichnen. Die Neuverschuldung mit 21 Milliarden EUR entspricht 17,1 Prozent.

 

Eine detaillierte Beantwortung der gegenständlichen Dringlichen Anfrage ist aus verschiedenen Gründen - und zwar aus zeitlichen, aber auch in inhaltlicher Hinsicht - nicht zweckmäßig, denn die Rechnungsabschlussarbeiten sind im vollen Gange. Die Erstellung des Rechnungsabschlusses ist wie bei Unternehmen ein komplexer ressourcen- und zeitaufwendiger Prozess, der mehrere Monate in Anspruch nimmt. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Es ist eh Zeit!)

 

Zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien sind jedes Jahr in diese Rechnungsabschlussarbeiten eingebunden. Nicht umsonst legt daher § 87 Abs. 2 der WStV fest, dass der Magistrat den Rechnungsabschlussentwurf nach Prüfung durch den Stadtrechnungshof längstens sechs Monate nach Ablauf des Finanzjahres dem Finanzausschuss und dem Stadtsenat zur Verfügung zu stellen hat. Ähnliches gilt auch für Unternehmen, wonach Unternehmer in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen haben.

 

Aus diesem Grund kann ich Ihnen global berichten, dass der Budgetvollzug 2024 eine Punktlandung mit sich bringen wird. Das Eingehen auf die Fragen 1 bis 7, 9, 33 bis 35, 37 bis 38, 42, 46, 48 und 50 kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen, weil die Arbeiten schlicht nicht abgeschlossen sind. Ich komme aber dann zu den einzelnen Fragen und zur Beantwortung dieser Fragen.

 

Zu den Fragen 1 bis 7: Es liegen mangels Rechnungsabschluss noch keine belastbaren Zahlen vor.

 

Zur Frage 8: Es darf darauf hingewiesen werden, dass die genannten Unternehmungen gemäß Wiener Stadtverfassung gesondert verwaltetes Vermögen mit eigenen Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen darstellen. Die Vorlage der in Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer aufzustellenden Jahresabschlüsse wird seriöserweise abzuwarten sein.

 

Zur Frage 9: Es liegen mangels Rechnungsabschluss noch keine belastbaren Zahlen vor.

 

Zur Frage 10: Es darf auf den vertraulichen Bericht, der im Finanzausschuss am 10. Jänner 2025, bei welchem auch eine Vertreterin Ihrer Fraktion anwesend war, behandelt wurde, verwiesen werden. In diesem vertraulichen Bericht waren beispielsweise die entsprechenden Werte enthalten.

 

Zur Frage 11: Valide Zahlen beziehungsweise die Jahresabschlüsse der Unternehmen beziehungsweise Beteiligungen liegen naturgemäß noch nicht vor.

 

Zur Frage 12: Die Abweichungen zum Vorschlag 2024 haben sich kontinuierlich über das Jahr 2024 entwickelt. Ihnen ist dieser Umstand sicher bekannt, da auch kontinuierlich der periodischen Berichterstattung gemäß der Wiener Stadtverfassung entsprochen wurde.

 

Zur Frage 13: Kontinuierliche Planungen und allenfalls erforderliche Adaptierungen haben entsprechend der stadtverfassungs- und haushaltsrechtlichen Vorschriften zu Abweichungen geführt. Diese wurden in den Organen der Stadt einer entsprechenden Genehmigung zugeführt. Es ist das Wesen eines beschlossenen und durch politische Organe adaptieren Voranschlages, dass dieser eine Bindungswirkung gegenüber der Verwaltung entfaltet. Von der Einhaltung des beschlossenen und weiterentwickelten Voranschlages ist daher auszugehen.

 

Zur Frage 14: Diese Abweichungen sind hinlänglich bekannt, da sie einerseits nach entsprechender Antragstellung des Magistrats in den jeweiligen Ausschüssen des Gemeinderates beschlossen und andererseits zusammengefasst periodisch berichtet werden.

 

Zu den Fragen 15, 16 und 17: Wie hinlänglich bekannt hat sich Wien größtenteils über die OeBFA finanziert, da dies die für die Stadt Wien günstigste Finanzierungsmöglichkeit darstellt. Nichtsdestotrotz hat Wien sowohl zu den am Standort Wien tätigen größeren Kreditinstituten als auch zu internationalen Banken sehr gute Kontakte, um Finanzierungsnotwendigkeiten abdecken zu können. Dies bedarf bei größeren Beträgen wie im Jahr 2023 aber entsprechender Vorlaufzeiten.

 

Zu den Fragen 18 bis 24: Die Beantwortung der hier gestellten Fragen scheint rechtlicher Natur. Ihnen sollten die diesbezüglichen relevanten Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung bekannt sein. Ich zitiere insofern lediglich auszugsweise § 101 Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung. Ich zitiere: „Die Gemeinderatsausschüsse haben sich genau an die Ansätze des Voranschlages zu halten. Ergibt sich dennoch bei einer Mittelverwendungspost eine unvermeidbare Überschreitung des Ansatzes und ist dafür nicht durch einen Beschluss des Gemeinderates über zulässige Deckungsfähigkeiten Vorsorge getroffen worden, so ist vor der Beschlussfassung die Zustimmung des amtsführenden Stadtrates für die Finanzverwaltung einzuholen, der hierüber dem Finanzausschuss und dem Stadtsenat und, soweit die Überschreitungen den Wert nach § 88 Abs. 1 lit. e übersteigen, auch dem Gemeinderat periodisch Bericht zu erstatten hat.“

 

Weiters § 105 Abs. 3b der Wiener Stadtverfassung: „Den Gemeinderatsausschüssen sind Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten …“ - das entspricht dem § 86 Abs. 7 - „… periodisch zur Kenntnis zu bringen.“

 

Weiters zitiere ich aus § 86b Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung: „Ergibt sich die Notwendigkeit einer Änderung der Gliederung des bereits festgestellten Voranschlages, welche auf dessen Gesamtsaldo keine Auswirkungen hat, so kann der Gemeinderat einen Nachtragsvoranschlag beschließen.“ Zur letztzitierten Bestimmung darf angemerkt werden, dass solche Voraussetzungen im Finanz

 

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