Gemeinderat, 62. Sitzung vom 21.01.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 70 von 106
jahr 2024 nicht vorgelegen sind. Ich muss nicht extra erwähnen, dass alle Bestimmungen genauestens eingehalten werden.
Zur Frage 25: Wie Ihnen nicht entgangen sein sollte, wurde vom Gemeinderat im Rahmen des Doppelbudgets für 2024 und 2025 der Finanzrahmen für die Jahre 2024 bis 2029 beschlossen, der auch die Konsolidierungsüberlegungen der Stadt Wien widerspiegelt. (Zwischenruf von StR Dominik Nepp, MA.)
Zur Frage 26: Die sich aus dem Finanzrahmen für die Jahre 2024 bis 2029 ergebende Entwicklung sieht einen ausgeglichenen beziehungsweise einen dann geltenden neuen österreichischen Stabilitätspakt erfüllenden Haushalt ab den Jahren 2030 beziehungsweise 2031 vor.
Zur Frage 27: Die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen ist aktuell zwar sehr volatil, es wird jedoch ausgehend von der seinerzeitigen Budgetplanung zu keinen Änderungen kommen.
Zur Frage 28: Es wurde mit einer Zinsbelastung von bis zu 3,5 Prozent geplant.
Zur Frage 29: Eine durchaus herausfordernde Aufgabe aller öffentlichen Gebietskörperschaften ist der effiziente Mitteleinsatz der vorhandenen Ressourcen. Dies erfordert eine ständige Weiterentwicklung und Verbesserung von angebotenen Leistungen. Die Stadt Wien hat in der Vergangenheit vor allem auch in Krisenzeiten stets bewiesen, nicht durch radikale Kahlschläge ihre Konsolidierungsmaßnahmen voranzutreiben. Vielmehr greifen ambitionierte Überlegungen Platz, die diese Stadt auch nach tiefgreifenden Krisen mit notwendigen Stärken ausstattet. Solche Maßnahmen - es seien etwa Weiterentwicklungen der Digitalisierung genannt - führen nach meiner Überzeugung zu sogenannten Win-win-Situationen. Sie bedeuten Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger, unterstützen die Wirtschaft und leisten einen dauerhaften Beitrag zur stetigen Modernisierung der Stadt und auch zur notwendigen Konsolidierung.
Zur Frage 30: Mit gutem Grund sind Festlegungen hinsichtlich der Höhe von Abgaben der Stadt Wien im Valorisierungsgesetz getroffen. Ein Tatbestand von negativen Saldi im Ergebnis- und Finanzierungshaushalt ist darin nicht enthalten. Hier sei auch auf die Intelligenz einer maßvollen Indexierung von Gebühren hinzuweisen, weil sie eben nicht wie in den Plänen der kommenden Bundesregierung sprunghaft um 44 Prozent ansteigen.
Zur Frage 31: Es darf in Erinnerung gerufen werden, dass alle Länder und Gemeinden vor ähnlichen finanziellen Situationen stehen, welche vornehmlich durch einseitige Maßnahmen des Bundes hervorgerufen wurden. Ohne hier auf Sinnhaftigkeit oder Treffsicherheit einzugehen, ist jedenfalls darauf hinzuweisen, dass viele der Bundesmaßnahmen ohne entsprechende Gegenfinanzierung beziehungsweise zu Lasten der Einnahmen der übrigen Gebietskörperschaften getroffen wurden.
Zur Frage 32: Wie vom Herrn Finanzstadtrat bereits in der mündlichen Beantwortung einer sinngleichen Anfrage im Gemeinderat am 17. Dezember 2024 ausgeführt, lässt sich diese Frage zum gegebenen Zeitpunkt nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Die beschlossenen Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung sehen das sogenannte Doppelbudget als Möglichkeit und nicht als Verpflichtung vor. Die bisherigen beiden Doppelbudgets haben durchaus Vorteile gebracht, die auch in diversen parteiübergreifenden politischen Diskussionen bereits sachlich besprochen wurden. Ich darf wiederholen, dass Doppelbudgets als Zeichen einer notwendigen Stabilität gerade auch in unsicheren Zeiten zu sehen sind. Unabhängig davon werden bis Herbst dieses Jahres die entsprechenden Abwägungen vorzunehmen sein, die entweder für oder gegen die Vorlage eines Doppelbudgets für die Jahre 2026 und 2027 oder eines einjährigen Voranschlages für das Jahr 2026 sprechen.
Zu den Fragen 33 bis 35: Es liegen mangels Rechnungsabschluss noch keine belastbaren Zahlen vor.
Zur Frage 36: Der zielgerichtete Einsatz von stets knappen öffentlichen Ressourcen hat in der Vergangenheit zu Budgets mit besonderem Fokus auf Kinderbetreuung und Bildung geführt. Die Maßnahmen der Fortschrittskoalition sind im geltenden Finanzrahmen bis 2029 ersichtlich und entsprechend finanziert.
Zu den Fragen 37 und 38: Es liegen mangels Rechnungsabschluss noch keine belastbaren Zahlen vor.
Zur Frage 39: Wie bereits unter Frage 8 ausgeführt, handelt es sich bei Wiener Wohnen um eine Unternehmung gemäß Wiener Stadtverfassung. Es handelt sich um gesondert verwaltetes Vermögen mit eigenen Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen. Zwischen dem Kernhaushalt der Stadt Wien und der Unternehmung bestehen keine wechselseitigen Zahlungsflüsse.
Zur Frage 40: Die Ausführungen zur Frage 36 gelten in gleichem Maße für den Bereich Wohnen.
Zur Frage 41: Die Ausführungen zur Frage 36 gelten in gleichem Maß für den Bereich Wohnbauförderung.
Zur Frage 42: Es liegen mangels Rechnungsabschluss noch keine belastbaren Zahlen vor.
Zur Frage 43: Wie bereits unter Frage 8 ausgeführt, handelt es sich beim Wiener Gesundheitsverbund um eine Unternehmung gemäß Wiener Stadtverfassung. Es handelt sich um gesondert verwaltetes Vermögen mit eigenen Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen. Die Vorlage der in Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer aufzustellenden Abschlüsse wird seriöserweise abzuwarten sein.
Zur Frage 44: Es darf darauf hingewiesen werden, dass der Wiener Gesundheitsverbund anders als in der Fragestellung behauptet keinen Wirtschaftsplan für 2022 bis 2026 aufstellt, sondern im Gemeinderat jeweils einjährige Wirtschaftspläne genehmigt werden. Auf Grund der abgelaufenen Jahre 2022 bis 2024 ist eine entsprechende Adaptierung obsolet. Der laufende Wirtschaftsplan 2025 wurde anhand der Planungen und somit der Bedarfe der Unternehmung aufgestellt. Die Entwicklung des Haushalts der Stadt Wien hat keinen direkten Einfluss auf diese Bedarfe, weshalb eine Adaptierung des Wirtschaftsplanes in diesem Konnex nicht erforderlich ist. Der Wirtschaftsplan 2026 ist bekanntlich noch nicht aufgestellt beziehungsweise vom Gemeinderat beschlossen.
Zur Frage 45: Die Ausführungen zur Frage 36 gelten in gleichem Maße für den Bereich Gesundheit.
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