Gemeinderat, 64. Sitzung vom 19.02.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 80
Personen, inwiefern die betreffenden Abläufe ins Tun kommen. Ich gehe so vor, dass ich mich natürlich in meiner Verantwortung, die ich sehr ernst nehme, mit allen Geschäftsgruppen entsprechend einem Ziel nähern werde, um ein klar besseres Ergebnis auch 2025 zu erzielen. Das ist mir ein großes Anliegen, und ich verstehe, dass es Ihnen ein großes Anliegen ist. Ich halte fest, dass ich sieben Jahre meine Budgets eingehalten habe, und ich werde auch in diesem Jahr versuchen, mich bestmöglich daran anzunähern.
Ich sage aber auch annähern, weil ich transparent sein wollte. Am 10. Jänner hat keine andere Körperschaft gesagt, dass wir hier in einer schwierigen Situation sind. Ich wollte niemanden hinters Licht führen, ich möchte offen kommunizieren, ich möchte transparent kommunizieren, ich möchte zu einem frühen Zeitpunkt sagen, ganz klar, aufgrund von verschiedenen Rahmenbedingungen ist es nicht möglich, mit großer Wahrscheinlichkeit konkret am Punkt ins Ziel zu kommen, aber bei der Frage der Abweichung werde ich alles unternehmen, um diese so gering wie irgendwie möglich zu halten. Also stehen für mich sehr intensive Wochen an, in denen ich mit allen Geschäftsgruppen genau das diskutieren werde, und erlauben Sie mir auch, dass ich diesen Prozess zuerst mit den Geschäftsgruppen machen werde. Aber ich werde mir auch erlauben, so wie ich das am 10. Jänner für das laufende Jahr schon gemacht habe, Sie während dieses Jahres wieder laufend zu informieren, damit Sie meine Ansagen und meine Schritte kennen, um eine bestmögliche Budgeterreichung für 2025 zu erzielen. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank. - Damit ist die 4. Anfrage beantwortet.
Die 5. Anfrage (FSP-228668-2025-KVP/GM) wurde von Herrn GR Taborsky gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. In dieser Anfrage geht es um weitere Alkoholverbotszonen. (Unmittelbar nach der Verordnung einer Alkoholverbotszone am Praterstern im April 2018 haben Sie sich für weitere Zonen ausgesprochen [„Ludwig tritt bei Melange für mehr Alk-Verbote ein“, Der Standard, 26./27. Mai 2018] und im Dezember 2018 stimmten SPÖ, ÖVP und FPÖ in Floridsdorf für eine Alkoholverbotszone beim Bahnhof Floridsdorf. Nun, knappe sieben Jahre später, wird diese endlich realisiert. Auf Wunsch der Anrainerinnen und Anrainer hat das Mariahilfer Bezirksparlament im Dezember 2024 die Prüfung eines Alkoholverbotes rund um das Betreuungszentrum für Obdachlose der Caritas [Gruft] beschlossen, sowohl in Mariahilf als auch in Rudolfsheim-Fünfhaus wird seit längerem ein Alkoholverbot im Bereich der U6-Station Gumpendorfer Straße im Umfeld der Drogenberatungseinrichtung Jedmayer diskutiert und gefordert. Werden Sie auf Grund aktueller Überlegungen und Pläne im Magistrat weitere Alkoholverbotszonen verordnen, um den Wünschen der Anrainerinnen und Anrainer zu entsprechen und die objektive Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsgefühl der Wienerinnen und Wiener zu verbessern?)
Einen schönen guten Morgen, Herr Bürgermeister, und bitte um Beantwortung.
Bgm Dr. Michael Ludwig: Schönen guten Morgen, Herr Vorsitzender! Werte Mitglieder des Gemeinderates! Sehr geehrter Herr Gemeinderat Taborsky!
Lassen Sie mich, bevor ich zur konkreten Anfrage komme, noch auf das Instrument der ortspolizeilichen Verordnung eingehen. Die neue Alkoholverbotszone in Floridsdorf wurde ebenso wie jene am Praterstern 2018 mit einer ortspolizeilichen Verordnung gemäß § 108 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung normiert. Nach dieser Bestimmung hat der Magistrat in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde das Recht, ortspolizeiliche Verordnungen zu erlassen sowie deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung zu erklären. Eine ortspolizeiliche Verordnung dient zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände. Die Stadt Wien hat von dieser Möglichkeit schon öfter Gebrauch gemacht, wie beispielsweise die Verordnung über die Haustorsperre und die Hausbeleuchtung, die Rattenverordnung, die Verordnung betreffend Maßnahmen zur Vermeidung von unnötiger Staubentwicklung oder die Kampierverordnung zeigen.
Eine der wesentlichen Voraussetzungen von ortspolizeilichen Verordnungen liegt darin, dass sie nicht gegen bestehende Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder verstoßen dürfen. Bund und Länder haben als legislative Gebietskörperschaften das Recht, Gesetze zu erlassen. Wenn bestehende Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes ausreichen, um einen Missstand zu bekämpfen, dann ist eine solche ortspolizeiliche Verordnung nicht zulässig, es ist daher abzuwägen, ob dieser mit den vorhandenen Regelungen bekämpft werden kann. Hier liegt der Unterschied zwischen den Situationen am Praterstern sowie am Franz-Jonas-Platz, die zu den Alkoholverboten geführt haben, und den von Ihnen genannten Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Gruft in Mariahilf oder mit dem Tageszentrum Jedmayer in der Gumpendorfer Straße bestehen.
Und ich möchte den Unterschied noch ein bisschen näher ausführen. Der Bahnhof Floridsdorf ist mit knapp 60 000 täglichen Fahrgästen der fünftgrößte Bahnhof in Österreich, der Bahnhof Praterstern mit etwa 68 000 täglichen Fahrgästen sogar der drittgrößte Bahnhof. Bei dieser großen Personenanzahl sind die Herausforderungen im Zusammenhang mit Alkohol um ein Vielfaches höher als bei Schwierigkeiten, die durch eine einzelne Einrichtung wie die Gruft entstehen können. Die Situation im Bereich des Bahnhofes Floridsdorf wurde seit Jahren beobachtet und sowohl von der Landespolizeidirektion Wien als auch von den Wiener Linien evaluiert. Dem ausführlichen Bericht der Landespolizeidirektion Wien sowie der Dokumentation der Wiener Linien ist zu entnehmen, dass im Jahr 2024 überdurchschnittlich viele Vorfälle auftraten, die im Zusammenhang mit dem Konsumieren von Alkohol standen. Diese führten zu einer Störung des Gemeinschaftslebens, etwa durch übermäßige Verunreinigung an den Haltestellenbereichen sowie
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