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Gemeinderat, 64. Sitzung vom 19.02.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 80

 

auf Verkehrs- und Grünflächen. Im Vergleich zu den sonstigen Einrichtungen der Wiener Linien in ganz Wien sind die Vorfälle im Bereich des Bahnhofes Floridsdorf um 50 Prozent höher. Aus dem Bericht der Landespolizeidirektion Wien geht hervor, dass es eine hohe Aufenthaltsfrequenz von marginalisierten Personen am Bahnhofsvorplatz, insbesondere in der warmen Jahreszeit gibt. Die Anzahl jener Personen, welche diesen Bereich regelmäßig quasi als ihr Wohnzimmer nutzen, hat sich seit 2021 vervierfacht. Dadurch ergeben sich häufig Konflikte mit anderen Gruppen, Vorbeigehende fühlen sich zum Teil auch bedroht. Bei den verwaltungsstrafrechtlichen Anzeigen in diesem Bereich ist etwa die Hälfte davon alkoholinduziert. Insbesondere die Anstandsverletzungen wie das Urinieren im öffentlichen Raum, Lärmerregung und Ordnungsstörungen sind schon aufgrund der hohen Fluktuation an Fahrgästen am Bahnhof dazu geeignet, eine größere Anzahl an Menschen gleichzeitig zu stören. Dies führt zu einer Beeinträchtigung des subjektiven Sicherheitsgefühls.

 

Alkoholverbote sollen dafür sorgen, dass sich wieder eine gewisse Sicherheit beziehungsweise Wohlfühlen vor Ort in der Bevölkerung einstellt. Die Kontrolle der Einhaltung des Alkoholverbotes sowie das Ahnden bei Übertretungen obliegt zwar grundsätzlich der Landespolizeidirektion Wien, jedoch leistet die Stadt Wien hierbei unterstützend einen großen Beitrag. So führt das Einsatzteam der Stadt Wien unter der Leitung der Gruppe Sofortmaßnahmen in Kooperation mit der Landespolizeidirektion Wien regelmäßig Kontrollen bei den Gastgewerbebetrieben durch. Im Zuge dieser Schwerpunktaktionen wird insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen der Gewerbeordnung überprüft. Ziel hierbei ist zu verhindern, dass Gewerbetreibende zum Beispiel Spirituosen verkaufen, wenn dies, wie oftmals bei Imbissständen, nicht durch die vorhandene Gewerbeberechtigung gedeckt ist. Ebenso wird öfters im Nahbereich von Imbissständen Alkohol konsumiert, obwohl nicht alle Stände Verabreichungsplätze aufweisen. Die Konsumation von Alkohol in den Verbotszonen ist jedoch nur auf den dazu vorhandenen Verabreichungsplätzen der jeweiligen Gewerbebetriebe zulässig. Neben den Kontrollaktionen ist das Einsatzteam der Stadt Wien in den Verbotszonen auch öfter mit einer mobilen Büroeinheit vor Ort. Diese dient einerseits bei Kontrollaktionen als Treffpunkt für die involvierten Dienststellen, aber auch als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Einerseits können Informationen über die Verbotszone und die damit einhergehenden Bestimmungen eingeholt, sowie andererseits auch Missstände gemeldet werden.

 

Neben den behördlichen Kontrollaktionen finden aber auch gemeinsam mit der Sozialarbeit vorbeugende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vor Ort statt. So wird versucht, durch Gespräche und Informationen sowohl den Anrainerinnen und Anrainern, als auch den der Alkoholszene zugehörigen Personen klarzumachen, dass ein Alkoholverbot nicht der Vertreibung einer gewissen Personengruppe dient. Vielmehr soll durch gezielte Bewusstseinsbildung eine reibungslose und konfliktfreie Nutzung eines Ortes für alle Gesellschaftsschichten erreicht werden. Am Beispiel des bereits schon länger geltenden Alkoholverbotes am Praterstern sieht man, dass die beschriebenen Maßnahmen greifen. So sind dort nicht nur die Anzeigen in den letzten Jahren massiv zurückgegangen, vielmehr hat sich auch die Situation vor Ort deutlich verbessert, was für die Bevölkerung zu einer Steigerung der Lebensqualität sowie des subjektiven Sicherheitsgefühls geführt hat. Aus diesem Grund werden in Floridsdorf sowie auch am Praterstern weiter regelmäßige Aktionen durch die Stadt Wien in Kooperation mit der Landespolizeidirektion Wien stattfinden.

 

Natürlich übersehe ich nicht, dass es auch im Umfeld der von Ihnen genannten Einrichtungen zu Herausforderungen im Zusammenhang mit den dort betreuten Menschen kommt. Mir ist das subjektive Sicherheitsgefühl aller Wienerinnen und Wiener sehr wichtig und ich habe mich daher stets für wirksame Maßnahmen eingesetzt. Das Instrument eines Alkoholverbotes als ortspolizeiliche Verordnung ist allerdings nicht vorgesehen, um Situationen zu lösen, die kausal durch einzelne Betriebe oder Einrichtungen verursacht werden. Dafür gibt es ausreichend gesetzliche Regelungen, wie beispielsweise im Wiener Landessicherheitsgesetz das Verbot der Lärmerregung oder der Verletzung des öffentlichen Anstandes. Weiters ist durch begleitende Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass es zwischen den dort betreuten Menschen und der Umgebung zu keinen Konflikten kommt.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank. - Die 1. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. - GR Taborsky, bitte.

 

10.10.06

GR Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ein herzliches Dankeschön für die Beantwortung. Ich möchte mich zusätzlich für eine Änderung der Linie bedanken, die sie, zumindest, was ich den Medien entnehmen konnte, bei der SPÖ erreicht haben. Sie und Herr Lhptm Kaiser haben, soweit ich informiert bin, was die Überwachung von Social Media und Messenger-Diensten betrifft, eine andere Linie ins Gespräch geworfen. Das ist sehr erfreulich und ich hoffe, dass wir hier entsprechend weiterkommen.

 

Aber jetzt zur Frage: Stadtrat Peter Hacker hat in einem Interview mit dem „Standard“ vom 30. Mai 2018 auf die Frage, Bürgermeister Ludwig hat ein Alkoholverbot am Praterstern erlassen, weiter Alkverbote schließt er nicht aus, was halten Sie davon? - Zitatende - wörtlich Folgendes geantwortet: Ich habe mein ganzes Leben lang für Freiheit gekämpft, auf der anderen Seite kann Freiheit nicht heißen, dass jeder auf Kosten anderer immer tun und lassen kann, was er will. Daher ist es Aufgabe der Politik zu sagen, wenn Freiraum missverstanden und fehlinterpretiert wird, muss ein Regulativ eingreifen. - Zitatende. - Die von Ihnen angesprochene Situation wurde ja 2019 in der Bezirksvertretung bereits beschlossen. Jetzt hat man jahrelang zugewartet und dann schlussendlich das Alkoholverbot am entsprechenden Platz im 21. Bezirk erlassen, nachdem an vielen Orten in Wien der Freiraum missverstanden und fehlinterpretiert wird. Warum greifen Sie als Bürgermeister und Zuständiger nicht regulierend ein, obwohl es mit den

 

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