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Gemeinderat, 64. Sitzung vom 19.02.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 80

 

Von daher ist es wichtig, sich nicht an statistischen Verzerrungen zu orientieren, sondern an den tatsächlichen absoluten Zahlen. Die Gesamtbevölkerung ist in Wien zwischen 2005 und 2022 um rund 18,3 Prozent und die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren um zirka 16,8 Prozent gewachsen. Im Vergleich zu Gesamtösterreich fiel die Zunahme der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Wien in etwa um das Zweieinhalbfache höher aus - und nicht wie in der Anfrage beschrieben um das Vierfache.

 

Nun zu den einzelnen Fragen. Zur Frage 1: Um die Umsetzung eines neuen Gebäudes zu bewerkstelligen, müssen viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Dies bedingt zahlreiche Abstimmungen mit den relevanten Stakeholdern, wie etwa Behörden oder Bezirken. In diesem Zusammenhang hat Wiener Wohnen als Teil des Magistrates der Stadt Wien besonderes Augenmerk auf unterschiedlichste rechtliche und strategische Vorgaben zu legen.

 

Beispielsweise stellen der Schutz von Grünraum und das damit verbundene Ziel, möglichst keine weiteren Flächen zu versiegeln, eine besondere Herausforderung in der Planung des Gemeindebaus neu dar.

 

Zur Frage 2: Die Errichtung der Gemeindewohnungen neu läuft planmäßig. Wie angekündigt werden bis Ende der Legislaturperiode 5 500 neue Gemeindewohnungen auf den Weg gebracht und damit in vertiefter Planung, in Bau befindlich oder bereits fertiggestellt sein. Bis Ende 2024 wurden insgesamt 1 316 erschwingliche und hochwertige Gemeindewohnungen neu ihren Bewohnerinnen und Bewohnern übergeben. Darüber hinaus hat Wiener Wohnen das Angebot an leistbarem Wohnraum auch im Rahmen von nachhaltigen Dachgeschoßausbauten behutsam ergänzt und erweitert.

 

Zur Frage 3: Weitere neue Gemeindebauten befinden sich derzeit in der Errichtung beziehungsweise in einer vertieften Projektentwicklung. Es wird dabei grundsätzlich hoher Wert auf eine sorgfältige Planung gelegt, damit in weiterer Folge leistbarer Wohnraum mit kostengünstigen Mieten auf einem hohen Qualitätsniveau gewährleistet werden kann.

 

Zur Frage 4a: Im Kindergartenjahr 2020/2021 wurde im Herbst bei 14 219 Kindern ein Sprachförderbedarf festgestellt. Am Ende des Kindergartenjahres betrug die Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf 11 071. Das heißt, bei rund 22 Prozent der Kinder wurde am Ende des Kindergartenjahres kein Sprachförderbedarf mehr festgestellt. Die Feststellung des Sprachförderbedarfes betrifft Kinder im Alter von vier und fünf Jahren.

 

Zur Frage 4b: Im Kindergartenjahr 2024/2025 wurde im Herbst bei 16 824 Kindern ein Sprachförderbedarf festgestellt. Da es sich um ein laufendes Kindergartenjahr handelt, kann keine weitere Angabe gemacht werden. Der nächste Beobachtungszeitraum für den Sprachförderbedarf ist im Mai und Juni 2025.

 

Zur Frage 4c: Im Vergleich zum Kindergartenjahr 2020/2021 stieg die Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf von 14 219 im Herbst 2020 auf 16 824 im Herbst 2024. Damit weisen um 2 605 Kinder mehr einen Sprachförderbedarf auf.

 

Zur Frage 4d: Im Hinblick auf den Sprachförderbedarf müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden, wie insbesondere der österreichweite Mangel an Fachkräften im elementarpädagogischen Bereich, die vermehrte Personalfluktuation und die Zunahme der Kinder mit anderen Erstsprachen als Deutsch.

 

Zur Frage 5a: Aktuell - das heißt konkret mit Stichtag 17. Februar 2025 - beläuft sich die Anzahl der Vollzeitäquivalente im Bereich sprachliche Bildung auf 313.

 

Zur Frage 5b: Die Anzahl der Sprachförderkräfte wird laufend erhöht. Derzeit starten zwei Lehrgänge mit der Ausbildung von Sprachförderkräften. Um den Bedarf an sprachlicher Bildung zu decken, bedarf es mehrerer Faktoren. Sprachliche Bildung ist einer der Grundpfeiler in der elementarpädagogischen Bildung und Teil der verpflichtenden Vermittlung von Kompetenzen. Es ist notwendig, diese Aspekte auch in der Ausbildung von elementarpädagogischen Fachkräften entsprechend zu berücksichtigen.

 

Zur Frage 5c: Aktuell können in 71 elementaren Bildungseinrichtungen, die Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf betreuen, keine externen Sprachförderkräfte zugeteilt werden.

 

Zur Frage 5d: Grundsätzlich ist anzumerken, dass es sich bei der Sprachstandserhebung in den elementaren Bildungseinrichtungen um ein Beobachtungsinstrument handelt, das sich wesentlich vom Messverfahren zur Feststellung der Deutschkompetenz, welches als Entscheidung für den Schulstatus herangezogen wird, unterscheidet.

 

Für das Erlernen von Deutsch als Bildungssprache sind mehrere Faktoren notwendig. Die entsprechende Ausbildung von elementarpädagogischen Fachkräften, ausreichend Fachpersonal aus unterschiedlichen Fachdisziplinen - wie Elementarpädagogik, soziale Arbeit, Inklusion beziehungsweise Psychologie - und ein verbesserter Fachkraft-Kind-Schlüssel sind Einflussfaktoren, die nur durch gemeinsame Strategien von Bund und Ländern verbessert werden können.

 

Zur Frage 5e: Die Stadt Wien hat mit der Schaffung des Kompetenzbereiches sprachliche Bildung österreichweit eine Vorreiterstellung eingenommen. Dieser Bereich sorgt für die Aus- und Weiterbildung der Unterstützungskräfte sowie für die Qualitätssicherung. Dazu wurden Beobachtungs- und Planungsunterlagen entwickelt, die einer laufenden Evaluierung unterzogen wurden.

 

Die Anzahl der Sprachförderkräfte und Sprachberater wird sukzessive erhöht, wobei besonders auf eine entsprechende Ausbildung und fachliche Begleitung der Unterstützungskräfte geachtet wird. Weiters wird seitens der Stadt Wien intensiv vorangetrieben, die gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, dass elementare Bildungseinrichtungen auch externe Unterstützung und Bildungsangebote in Anspruch nehmen können. Zusätzlich werden Initiativen wie Lesepaten für elementare Einrichtungen konzipiert und umgesetzt.

 

Zur Frage 5f: Es bedarf österreichweit einer Verbesserung der Rahmenbedingungen im elementarpädagogischen Bildungsbereich. Dazu gehören Maßnahmen,

 

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