Gemeinderat, 64. Sitzung vom 19.02.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 80
welche die Ausbildung sowie die allgemeine Wertschätzung und Anerkennung betreffen. Diese Ziele können nur durch gemeinsame Strategien von Bund und Ländern erreicht werden.
Zur Frage 5g: Im elementarpädagogischen Bereich teilen sich Bund und Länder die Verantwortungsbereiche. Die Ausbildung der elementarpädagogischen Fachkräfte liegt in der Verantwortung des Bundes. Leider kann diese Ausbildungsform nicht den notwendigen Bedarf an Fachkräften decken, da zu viele Absolventen nicht in den Beruf einsteigen oder ihn nach sehr kurzer Zeit wieder verlassen. Es braucht hier gemeinsame Strategien und einheitliche österreichweite Maßnahmen, um die elementarpädagogischen Schwerpunktthemen zu lösen.
Zur Frage 6: Zunächst ist festzuhalten, dass sprachliche Bildung wie jede andere Kompetenz im elementarpädagogischen Alltag verankert sein muss. Je früher Kinder institutionelle beziehungsweise elementare Bildungseinrichtungen besuchen, desto besser sind ihre Bildungschancen. Dazu ist entsprechend ausgebildetes Personal notwendig, damit elementare Bildungseinrichtungen über die notwendige Qualität verfügen.
Zur Frage 6a: Hierzu bedarf es gemeinsamer Strategien von Bund und Ländern, da nur qualitativ hochwertige Bildungseinrichtungen zum gewünschten Erfolg führen können. Ausbildung und Berufspraxis müssen aufeinander abgestimmt und an die gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst werden. Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr ist aus fachlicher Sicht der hiesigen Experten nur dann zu begrüßen, wenn die Qualitätsstandards, angefangen mit der Ausbildung, gegeben sind.
Zur Frage 6b: Für den Erwerb einer Zweitsprache ist eine grundsätzliche Kompetenz in der Erstsprache von elementarer Bedeutung. Für einen erfolgreichen Zweitspracherwerb bedarf es eines entsprechend ausgebildeten Personals, das Kinder und ihre Familien bedarfsorientiert unterstützt und damit Bildungssicherheit ermöglichen kann.
Zur Frage 6c: Der jährliche österreichweite Austausch zwischen elementarpädagogischen Experten zeigt, dass die Problematik im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel kein solitäres Wiener Problem darstellt. Der Fachkräftemangel ist ein österreichweites Problem. Die unterschiedlichen gesetzlichen Gestaltungen der Berufspraxis sowie ein Ausbildungsmodell, das den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen nicht mehr gewachsen ist, stellen insgesamt Hindernisfaktoren für den elementarpädagogischen Bereich dar.
Zur Frage 7: Die Vorgaben bezüglich des Sprachniveaus sind entsprechend der Vereinbarung gemäß Art. 15a der Bundesverfassung zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik übernommen worden. Hauptsächlich sind dabei die pädagogischen Fachkräfte für die Sprachförderung zuständig. Das Assistenzpersonal ist in diesem Zusammenhang unterstützend tätig und kann auch eine Chance sein, um Sprachbarrieren zu beseitigen. Aufgrund der Ergebnisse der Sprachstandardserhebungen, welche durch pädagogische Fachkräfte erfolgen, werden gezielte Sprachförderangebote für die Kinder in die pädagogische Planung übernommen. Für die Durchführung der Sprachangebote sind die pädagogischen Fachkräfte verantwortlich. Diese Sprachförderangebote zielen auf das individuelle Kind ab. Dabei ist es relevant, die bereits vorhandenen sprachlichen Kompetenzen zu erkennen und darauf aufzubauen.
Zu den Fragen 8 bis 10: Hinsichtlich der hier nachgefragten Entwicklung im Bereich der Wiener Volksschulen wurden mir folgende Werte mitgeteilt: Von den 63 004 Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Wiener Volksschulen im Schuljahr 2020/21 hatten knapp 15,41 Prozent, das sind 9 707, den außerordentlichen Status. Aufgrund des Wachstums der Stadt, aber auch aufgrund von internationalen Krisen, wie dem russischen Angriff auf die Ukraine, sowie aufgrund der Familienzusammenführung geflüchteter Familien aus Syrien wuchs die Zahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Volksschulen im Schuljahr 2024/25 um knapp 16 Prozent auf 73 280 Schülerinnen und Schüler an. Durch die hohe Anzahl der Kinder, die aus Kriegsgebieten geflüchtet sind, zeigt sich ein Anstieg der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Volksschulen auf 21,31 Prozent beziehungsweise 15 613 Kinder.
Wie Sie sicherlich wissen, ist sowohl die Struktur als auch die inhaltliche Umsetzung der Deutschförderung in den Schulen durch bundesrechtliche Vorgaben gestaltet. Auf Basis dieser Grundlage, nach welcher der außerordentliche Status für maximal vier Semester erhalten werden kann, zeigt sich der größte Anteil an diesen Schülern naturgemäß in den ersten Jahren ihres Schulbesuchs. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass ein außerordentlicher Status nicht bedeutet, dass Schüler die deutsche Sprache gar nicht beherrschen. Vielmehr geht es darum, dass ihre Sprachkenntnisse unzureichend oder mangelhaft sind, um dem Unterricht in der Unterrichtssprache Deutsch entsprechend folgen zu können.
Im Schuljahr 2020/21 hatten von den 14 465 Schulneulingen insgesamt 36,94 Prozent, das sind 5 343, einen außerordentlichen Status. Als Schulneulinge sind dabei Kinder zu verstehen, die zum ersten Mal im betreffenden Schuljahr neu im Schulsystem sind und sich im ersten Lernjahr befinden. Im Schuljahr 2024/25 begannen im September 16 548 Schulneulinge an öffentlichen Volksschulen, wobei knapp 44,5 Prozent, das sind 7 364, den außerordentlichen Status erhielten. In folgenden Bezirken weisen eine Mehrzahl der Schulneulinge einen Deutschförderbedarf aus: Margareten, Ottakring, Favoriten, Brigittenau, Rudolfsheim-Fünfhaus, Hernals und Meidling.
Zur Frage 11: Im Schuljahr 2020/21 waren zum Stichtag Ende Oktober von insgesamt 14 485 Lehrpersonen im allgemeinbildenden Pflichtschulbereich 1 261 Personen mittels eines Sondervertrages beschäftigt. Das entspricht 8,7 Prozent. Für das Schuljahr 2024/25 waren es zum selben Stichtag 3 127 Personen mit Sondervertrag bei einer Gesamtanzahl von 16 711 Lehrpersonen. Der Anteil hat sich somit um zehn Prozentpunkte auf 18,7 Prozent erhöht. Auf
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