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Gemeinderat, 66. Sitzung vom 26.03.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 73

 

verschiedene Maßnahmen, um diese Wartezeiten zu reduzieren: der Ausbau der dezentralen Gesundheitszentren, der zur Entlastung der Spitäler führen soll, der Ausbau der Erstversorgungsambulanzen, aber natürlich auch das Gastpatiententhema. Wenn im Schnitt overall 20 Prozent, also einer von fünf Patientinnen und Patienten der Wiener Spitäler ein Patient aus einem anderen Bundesland ist, dann brauchen wir nicht großartige mathematische Übungen machen, dass es bedeutet, dass 20 Prozent der OP-Kapazitäten - und ich kann Ihnen verraten, es sind sogar mehr als 20 Prozent der Kapazitäten - derzeit für Gastpatienten zur Verfügung stehen. Und das ist ein Teil unseres Problems. Wir investieren viel in unsere Spitäler, ich stehe auch dazu, ich bin auch stolz darauf, dass wir das auch können und tun und es auch die politische Entscheidung ist, viel in unser Gesundheitssystem zu investieren, aber deswegen sage ich auch ganz klar, ich finde, die Wienerinnen und Wiener, die es am Ende des Tages auch zahlen, sollen auch einen entsprechenden Benefit haben. Daher ist das Ziel, die Wartezeiten auch weiter zu reduzieren, unmissverständlich und ganz klar.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank, Herr Stadtrat. - Damit ist die 2. Anfrage beantwortet.

 

9.36.30

†VBgm.in Mag. Bettina Emmerling, MSc - Frage|

Die 3. Anfrage (FSP-403210-2025-KGR/GM) wurde von Herrn GR Prack gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. In dieser Anfrage geht es um das Thema Auskunft und politische Kontrollrechte. (Im Koalitionsprogramm von SPÖ und NEOS findet sich das Bekenntnis zu transparenter Verwaltung und Stärkung politischer Kontrollrechte. Das Verwaltungsgericht Wien hat mit Entscheidung vom 13. Jänner 2025 [GZ: VGW-101/042/17553/2024-3] erkannt, dass die Verweigerung einer geforderten Auskunft nicht rechtmäßig war. Daraufhin wurde nicht, wie vom VwG Wien entschieden, die Auskunft erteilt, sondern in der Sache zur Aktenzahl MA 37-820129-2024 Amtsrevision an den VwGH erhoben. Wie wollen Sie, als amtsführende Stadträtin für Transparenz, dafür Sorge tragen, dass derartige Entscheidungen für mehr Transparenz zukünftig seitens der Stadt befolgt und nicht bekämpft werden?)

 

Einen schönen guten Morgen zur ersten Fragestunde, wenn ich das so sagen darf. - Bitte schön.

 

VBgm.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Einen schönen guten Morgen!

 

Vielen herzlichen Dank für die Anfrage, Herr Gemeinderat. Es geht um einen Akt aus der MA 37, wo Sie anfragen, wie die Sachlage ist beziehungsweise warum hier laut Transparenzverständnis dem nicht Folge getan wird. Ich möchte vielleicht vorausschicken, dass dieser Akt nicht in meinem Kompetenzbereich liegt - er liegt in der Geschäftsgruppe Wohnen - und ich auch vom Transparenzverständnis her natürlich nicht alle Akte und Rechtsakte der Stadt auf meinem Tisch habe, um das zu beurteilen. Aber ich habe mir natürlich die Informationen eingeholt und kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen: Es ging um eine Anfrage zum Ansuchen um Abbruchbewilligungen und die MA 37 hat auf diese Anfrage die entsprechenden Gesamtzahlen beauskunftet. Die MA 37 ist aber der Auffassung, dass das Recht auf Auskunft an Grenzen stößt, wo die Rechte einzelner Bürgerinnen und Bürger beschnitten werden und insbesondere deren Recht auf Datenschutz verletzt werden würde. Bei den gewünschten Adressdaten handelt es sich eben um datenschutzrechtlich geschützte personenbezogene Daten, weil über das öffentlich zugängliche Grundbuch die Adressdaten auf die Personen der Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude zurückgeführt werden können. Um in dieser sensiblen Frage - es geht da immerhin um ein Grundrecht - für die Zukunft Rechtssicherheit zu erlangen - und das ist vielleicht wesentlich, um hier einen Präzedenzfall zu schaffen, wie in Zukunft damit umgegangen werden kann - hat die MA 37 eine Amtsrevision erhoben. Das dient eben auch zur Erlangung wertvoller Judikatur, die zukünftig im Interesse von Fragestellern und Fragestellerinnen als auch weiteren auskunftspflichtigen Behörden sein sollte. Die Revision ist aktuell anhängig beim VwGH und es handelt sich um ein laufendes Verfahren, weshalb es keine weiteren detaillierten Infos zu dem Akt gibt.

 

Ganz grundsätzlich kann ich noch sagen, weil Sie auch das Bekenntnis zur transparenten Verwaltung und der Stärkung politischer Kontrollrechte in Ihrer Frage beschreiben, und da fallen natürlich viele Agenden auch in meinen Kompetenzbereich, wie ich das anlege und verstehe, nämlich dahingehend, dass wir Transparenzansinnen in dieser Stadt vorantreiben. Da ist in den letzten viereinhalb Jahren einiges auf den Weg gebracht worden, ich werde es ein bisschen exemplarisch darstellen: Mit einem neuen Fördertransparenzgesetz wurde erstmals die gesetzliche Grundlage für ein transparentes Förderwesen geschaffen, ein Wiener Public Governance Kodex, der einheitliche strenge Regeln für alle Beteiligungen der Stadt geschaffen hat, ein Regierungsmonitor, in dem auch die Regierungsprojekte aufgelistet sind und 24/7 auch verfolgt werden können, eine Whistleblower-Plattform, ein wichtiges Werkzeug zur Korruptionsbekämpfung und Prävention und somit auch ein klares Bekenntnis zu einer Kultur der Transparenz und Antikorruption in dieser Stadt.

 

Vielleicht weiters auch die Transparenz bei Werbeausgaben, man kann schon länger jederzeit online nachschauen, welche Werbekampagnen im abgelaufenen Jahr gemacht wurden, was die Zielsetzung war, wie viel Budget es dafür gegeben hat. Aber auch was die Kontrollrechte betrifft, natürlich, Sie wissen es, die Reform des Stadtrechnungshofes hat mehr Unabhängigkeit und Rechte für den Stadtrechnungshof gebracht. Auch eine weitgehende Weisungsfreiheit, weil ja auch das Organisationsgesetz geschaffen und aus dem Magistrat herausgelöst wurde, aber auch Kontrollbefugnisse über Parteifinanzen, Wahlkampfposten, Verwendung von Fördermitteln wurden erhöht. Im Wiener Landtag wurde ein Compliance Officer eingeführt, aber auch zum Beispiel die Reform der Untersuchungskommission, die mit den neuen Regelungen eine Stärkung der Oppositionsrechte und auch die Stärkung der Minderheitenrechte vorgesehen hat und damit auch die Kontrollrechte der Stadt insgesamt verbessert.

 

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