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Gemeinderat, 68. Sitzung vom 23.04.2025, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 11

 

2) Das "Gestaltungskonzept Donaukanal" dient als Planungsgrundlage für die Organe der Stadt Wien, für alle städtischen Dienststellen und sonstige Einrichtungen der Stadt Wien.

 

3) Um die Umsetzung des "Gestaltungskonzeptes Donaukanal" zu gewährleisten, wird der Magistrat beauftragt, dieses in geeigneter Form zu veröffentlichen, die Inhalte zu verbreiten und ihre Ziele und Anliegen den BürgerInnen sowie den MitarbeiterInnen der Wiener Stadtverwaltung und anderen Einrichtungen der Stadt Wien zu vermitteln.

 

(371162-2025-GGI; MA 29, P 52) Die mit GRB vom 20. März 2024, Zl. 242080-2024, genehmigten Gesamtauszahlungen aus der Vereinbarung mit der ASFINAG in der Höhe von 3 984 000 EUR (brutto) werden um 600 000 EUR (brutto) auf 4 584 000 EUR (brutto) erhöht. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 2 584 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/6122/060 bedeckt.

 

(273390-2025-GGI; MA 21 A, P 54) Plan Nr. 8475: Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen Laxenburger Straße, Salvatorianerplatz, Neuburgergasse und Grenzackerstraße im 10. Bezirk, KatG Inzersdorf Stadt (Beilage Nr. 118/25)

 

(365898-2025-GGK; MA 58, P 58) Der Magistrat, vertreten durch die MA 58, wird ermächtigt, das Förderprogramm "Förderung der Wiener Land- und Forstwirtschaft" im Rahmen des beschriebenen Agrarfördersystems mit einem Rahmenbetrag von maximal 1 908 000 EUR durchzuführen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 in der Höhe von 1 387 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/751, in der Höhe von 50 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/754, in der Höhe von 30 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/757, in der Höhe von 440 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/771 und in der Höhe von 1 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/777 gegeben.

 

(366115-2025-GGK; MA 58, P 59) Die Förderung an die Landwirtschaftskammer Wien für den Verwaltungskostenzuschuss 2025 in der Höhe von 880 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/7491/751 gegeben.

 

(320364-2025-GGK; MA 31, P 60) Die Neuverlegung Versorgungsleitungen in Wien 21, Donaufeld Südost Stadterweiterungsgebiet 21.20.02 mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 1 666 667 EUR (das sind 2 000 000 EUR brutto) wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 1 270 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/8500/060 und 728 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 31 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

 

(373798-2025-GKU; MA 7, P 62) Die Förderung an die creative headz OG für die Vienna Fashion Week in der Höhe von 30 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3813/755 gegeben.

 

(359343-2025-GKU; MA 7, P 63) Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in Form einer zweiten Rate in der Höhe von 5 500 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf den Haushaltsstellen 1/3813/786 und 1/3819/786 gegeben.

 

(360945-2025-GKU; MA 7, P 65) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot erweitert um besondere Bedingungen gemäß den Förderrichtlinien im Bereich Wissenschaft und Forschung der Stadt Wien - Kultur an die Wirtschaftsuniversität Wien für das Forschungsinstitut Urban Management und Governance in der Höhe von höchstens 2 780 000 EUR zu richten. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 130 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen.

 

(327005-2025-GKU; MA 7, P 66) Die Förderung an die Literatur- und Contentmarketing GesmbH für die BUCH WIEN 25 in der Höhe von 155 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf Haushaltsstelle 1/3300/755 gegeben.

 

(333584-2025-GWS; MA 34, P 68) Die Planungs- und Vorbereitungsleistungen für die Generalinstandsetzung des Objektes und Neudarstellung der MD-OS - Gruppe Krisenmanagement und Sicherheit in Wien 8, Friedrich-Schmidt-Platz 3 werden gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/0293/061 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 34 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

7. Vorsitzende GRin Gabriele Mörk nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insofern vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummer 35 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt wird:

 

Postnummern 35, 33, 36 bis 39, 40, 41, 42, 44, 45, 55, 46, 48, 50, 53, 22, 26, 27, 10, 12, 13, 14, 56, 57, 69, 70, 71, 61, 64, 67, 30, 31, 2, 4, 5, 6 und 9

 

Berichterstatterin: GRin Luise Däger-Gregori, MSc

 

8. (415142-2025-GGI; MA 18, P 35) 1) Dem Wien-Plan - Stadtentwicklungsplan 2035, bestehend aus den Kapiteln "Der Wien-Plan: Fokus Klima", "Die Strategien des Wien-Plans" und "Stadtentwicklung steuern und gestalten", und seinen Bestimmungen in der vorgelegten Form wird zugestimmt.

 

2) Die Inhalte des Stadtentwicklungsplanes sind die Handlungsanleitungen für die Wiener Stadtplanung und für die Gesamtheit der für die Stadtentwicklung notwendigen Stellen der Stadt Wien und ihre Einrichtungen. Er definiert das öffentliche Interesse hinsichtlich der Stadtentwicklung Wiens. Entscheidungen, die für die Stadtentwicklung von Bedeutung sind, haben sich an den Strategien, Regelungen und Maßnahmen des Stadtentwicklungsplanes zu orientieren. Dies betrifft insbesondere nachgeordnete Planungsebenen, die die Vorgaben und Intentionen des Wien-Plans in Detailprojekten umsetzen sollen. Abweichungen sind entsprechend zu begründen und vom Gemeinderat zu beschließen.

 

3) Längstens zehn Jahre nach dem gegenständlichen Beschluss ist durch den Magistrat der Stadt Wien ein neuer Stadtentwicklungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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