Gemeinderat, 68. Sitzung vom 23.04.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 116
Ergänzend und zur Abrundung des Bildes möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Stadt Wien neben den gesetzlich verankerten Beteiligungsrechten eine Vielzahl an weiteren Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen hat. Hervorzuheben sind dabei etwa partizipative Stadtentwicklung, partizipative Budgets beziehungsweise Mitmachbudgets, das Klimabudget beziehungsweise die Klimateams oder auch die Kinder- und Jugendparlamente. Daneben existieren weitere Partizipationsangebote wie etwa die Lokale Agenda 21 als angeleitete selbstorganisierte Beteiligung, auf deren Grundlage insbesondere auf Bezirksebene eine Vielzahl an Beteiligungsprozessen beruht. Die Entwicklung zeigt hier einen starken Ausbau dieser nicht gesetzlichen Beteiligungsangebote.
Das in der MA 20 angesiedelte Büro für Mitwirkung ergänzt diese Möglichkeiten zur Teilhabe mit dem Ziel, mehr Beteiligung für die Wienerinnen und Wiener zu ermöglichen sowie eine lebendige Demokratie zu fördern. Es ist Drehscheibe für Austausch, Vernetzung und gegenseitiges Lernen und versteht sich als Innovationstreiber und -ermöglicher. Neben dem Service- und Beratungsauftrag für die Dienststellen der Stadt Wien sowie für die Bezirke vereint das Büro für Mitwirkung unterschiedliche Vorhaben und Projekte. Dazu zählen unter anderem das Wiener Klimateam, die Werkstatt für Mitwirkung, die Demokratiestrategie, die Europäische Demokratiehauptstadt sowie der Netzwerkaufbau und Community of Practice.
Nicht unerwähnt bleiben soll hier auch das wichtige Instrument der Petitionen. Das Wiener Petitionsrecht bietet Menschen in Wien eine Möglichkeit, sich unmittelbar in politische Prozesse einzubringen. Die technische Grundlage bildet das Gesetz über Petitionen in Wien, das im Jahr 2023 zuletzt umfangreich novelliert wurde.
Es zeigt sich, dass der Zuspruch für den Petitionsausschuss weiterhin stark ist und seit der erwähnten Novellierung im Jahr 2023 18 öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses stattgefunden haben. Der Petitionsausschuss beschäftigt sich stets ausführlich mit der inhaltlichen Behandlung der Petitionen. So wurden in dieser Legislaturperiode über 1 200 Stellungnahmen eingeholt. Alle diese Stellungnahmen werden dabei auch immer bei den jeweiligen Petitionen auf der Homepage veröffentlicht.
Insgesamt meine ich also festhalten zu können, dass die Stadt Wien mannigfaltige Beteiligungsmöglichkeiten auf den verschiedensten Ebenen zu bieten hat.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank. - Die 1. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN. - Frau GRin Dr. Kickert, bitte.
GRin Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Schönen guten Morgen, Herr Bürgermeister! Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung. - Ich werde nur ganz kurz auf die Petitionen eingehen und noch einmal darauf hinweisen, dass in meinen Augen Petitionen - als Bittschrift an ein Organ - kein Beteiligungsinstrument sind, aber ich werde das in den nächsten fünf Jahren weiter wiederholen und hoffen, dass wir irgendwann einmal zwischen Partizipation mit Mitbestimmung und Bittschriften unterscheiden können.
Meine Frage bezieht sich aber tatsächlich auf die Handhabung des Passus des § 104c der Stadtverfassung und die unterschiedliche Interpretation des Bergriffs „überwiegendes Interesse“ beziehungsweise die unterschiedliche Praxis bei der Einberufung, denn: Ja, Sie haben darauf hingewiesen, dass es eine Angelegenheit der Gemeindeverwaltung und im überwiegenden Interesse sein muss. Oftmals wird Interesse aber im Sinn von Zuständigkeit interpretiert, um eine BürgerInnenversammlung nicht stattfinden zu lassen. Gleichzeitig wird unter ganz genau den gleichen Umständen eine BürgerInnenversammlung doch abgehalten, wie zuletzt im Jahr 2022 im 10. Bezirk zu einem Stadtteilentwicklungsprojekt Kurbadstraße zu einem Flächenwidmungsprozess. Da wurde eine BürgerInnenversammlung einberufen, und in einem anderen Fall zu einem Stadtteilentwicklungsprojekt nicht. Das sind jetzt nur die Rahmenbedingungen.
Meine Frage ist: Wir würden uns als Fraktion eine schriftliche Ausfolgung der Rechtsmeinung der Magistratsdirektion wünschen, damit in Zukunft erstens die Handhabe für Zulassung und Nichtzulassung, aber zweitens auch die Beantragung von BürgerInnenversammlungen nicht nur transparent, sondern auch rechtskonform erfolgen kann. Würden Sie so eine schriftliche Ausfolgung einer rechtlichen Interpretation - für Transparenz und Rechtskonformität - auch begrüßen?
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Bürgermeister, bitte.
Bgm Dr. Michael Ludwig: Es ist derzeit so, dass sich die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher, wenn ein solches Ersuchen einlangt, an die Magistratsdirektion wenden können und dass es dann eine entsprechende Rechtauskunft gibt. Also von daher ist es eine Entscheidung der Bezirksvertretungen, insbesondere der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher, auch die Kompetenz der Magistratsdirektion heranzuziehen. Wenn das von den Bezirksvorstehern gewünscht wird, wird dem natürlich entsprochen, und es kommt dann auch zu den entsprechenden juristischen Auswertungen und Stellungnahmen von Seiten der Magistratsdirektion, Abteilung Recht. Wenn das von den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern im jeweiligen Fall gewünscht wird, steht die Magistratsdirektion immer zur Seite, aber im Zuge der Dezentralisierung liegt die Entscheidung, ob eine solche Kompetenz angefordert wird oder nicht, bei den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern. Ich würde das auch dort belassen, denn es zeigt im Rahmen der Dezentralisierung auch das Selbstbewusstsein der Bezirke. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 2. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. - Frau GRin Mag. Hungerländer, bitte.
GRin Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Bürgermeister! Ich schließe an die Frage von Kollegin Kickert an, da wir genau das gleiche Anliegen haben. Ich glaube, die Frage wurde jetzt nicht ganz beantwortet, deswegen wiederhole ich sie noch einmal. Ich glaube, es geht darum, dass die Stellungnahmen und Bewertungen der MD - Recht öffentlich gemacht werden, sprich den Fraktionen zugehen, damit wir eine Art Judi
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