Gemeinderat, 68. Sitzung vom 23.04.2025, Wörtliches Protokoll - Seite 94 von 116
und Normen, die unser Zusammenleben, sage ich einmal, betreffen und regeln. Irgendwie wird man den Eindruck nicht los, dass halt krampfhaft versucht wird - ein großer Wurf ist Ihnen da nicht gelungen, außer ein paar negativen Sachen, zu denen ich noch kommen werde -, den eigenen hochgejubelten Regierungsmonitor noch mit irgendwelchen grünen Hakerln zu befüllen. Das ist irgendwie der Hintergrund.
Ich kann mir ansonsten nicht vorstellen, dass die NEOS sich viel dabei gedacht haben, bei dem, was wir da jetzt vorgesetzt bekommen. Es ist halt schon auch wichtig, nicht nur vor sich herzutragen und in der Propaganda mitzuteilen, dass man die wichtigste, demokratischste, transparenteste und sonst irgendwelche Partei ist, sondern es ist dann auch wichtig, in der Umsetzung - und das geschieht genau hier und morgen im Landtag, da haben wir dann auch ein paar Regeln - das tatsächlich auch zu leben und nicht nur vor sich herzutragen.
Wir erleben also eine historische Sitzung. Dies nicht nur, weil es die letzte in der jetzigen Legislaturperiode ist, sondern weil es auch eine ist, in der noch Redezeiten gelten, die bald nicht mehr gelten werden. Diese werden massiv eingeschränkt - wir kommen noch dazu -, Redezeiten von uns allen. Das ist üblicherweise, aber nicht nur, ein Thema für Oppositionsgemeinderäte wie mich oder sonst irgendwelche Kollegen. Das sollte auch ein Anliegen für alle Kolleginnen und Kollegen sein. Ich habe heute auch der Kollegin aus meinem Bezirk, der geschätzten Bezirksparteiobfrau der SPÖ in Rudolfsheim-Fünfhaus, zugehört. Sie ist jetzt leider nicht da, aber auch sie muss das betreffen, weil sie oft gerne und auch sehr aus Überzeugung redet; in den nächsten Perioden halt nicht mehr so lange wie gewünscht.
Es hat also der NEOS bedurft, dass wir den Beschluss vorliegen haben, wie er jetzt vorliegt. Es hat sich die SPÖ in ihrer Alleinregierungszeit nicht einfallen lassen, dass unsere Redezeiten so gekürzt werden, jetzt nicht nur im Gemeinderat, sondern auch morgen im Landtag. Mit der Regierungsbeteiligung der GRÜNEN war das nie ein Thema. Ich bin wirklich kein Freund der GRÜNEN, das wissen Sie (GRin Viktoria Spielmann, BA: Wir auch nicht von den Freiheitlichen!), aber das war kein Thema. Das wäre den GRÜNEN, glaube ich, auch nicht in den Sinn gekommen. Auch als die ÖVP mit der SPÖ in der Regierung war, war das kein Thema. Nein, es hat der NEOS bedurft, dass wir unsere Redezeiten massiv einschränken. Danke NEOS, kann man da nur sagen. (Beifall bei der FPÖ und von GR Wolfgang Kieslich.)
Insgesamt kann man also feststellen, dass die Gesamtbilanz der NEOS, was Demokratie, Transparenz und so weiter und sofort betrifft, in dieser Periode eigentlich eine sehr dürftige ist. Das Einzige, was gelungen ist, war der Stadtrechnungshof. Das war aber wahrscheinlich eher der Verdienst der Frau Kollegin Novak, weil die den Stadtrechnungshof sehr schätzt. Gut, die NEOS waren halt zufällig auch dabei, sage ich jetzt einmal salopp. Aber das, was Sie uns heute und morgen vorlegen, ist nicht nur kein Ruhmesblatt, sondern es passt ein bisschen zu dem letzten Beschluss, als wir die Geschäftsordnung des Gemeinderates geändert haben. Sie können sich vielleicht erinnern, ich glaube, es war schon 2023, als wir doch tatsächlich das Interpellationsrecht der Gemeinderäte und dann in weiterer Folge auch der Landtagsabgeordneten eingeschränkt haben. Das ist schon eine Leistung. Also, was war meine Leistung? Das war Ihre Leistung. Gratulation, im negativen Sinn!
Ich gehe wie jeder Wiener aufmerksam durch die Stadt und mir fällt immer auf, „ganz ehrlich“ steht auf den Wahlplakaten der NEOS. Also ganz ehrlich, ich frage mich, was der Deal im Hintergrund war, ob ihr das nicht angeschaut habt oder ob euch die SPÖ gelegt hat oder ob euch das kein Anliegen ist. Ganz ehrlich, ja. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Wahrscheinlich ist es ihnen wurscht!)
Gehen wir es vielleicht ganz kurz durch, ich habe nur mehr 15 Minuten. Wir kommen zur Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen. Morgen habe ich noch (Zwischenruf bei der FPÖ: Noch!) ein bisschen mehr Zeit, da kann ich Ihnen länger ein bisschen etwas erzählen. (GRin Dipl.-Ing. Selma Arapović: Noch!) - Ja, Sie freuen sich auch noch, dass man dann weniger reden kann. Jeder hat seinen eigenen Zugang zu parlamentarischen Rechten, das bleibt Ihnen überlassen, meiner ist offensichtlich ein diametral anderer.
Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen: Da gibt es einige Änderungen, die soweit in Ordnung sind, die teilweise auch schon gelebt werden; muss man ja auch ganz ehrlich dazusagen. Wenn ich an meinem Bezirk denke, da ist vieles von dem, was da jetzt geschäftsordnungsmäßig planiert wird, was ja grundsätzlich auch okay ist, schon gang und gebe. Es gibt aber natürlich auch Sachen, die uns nicht gefallen und die wir uns so eigentlich auch nicht erwartet haben. Ich erspare Ihnen jetzt die Vorgeschichte zu diesen Geschäftsordnungsänderungen. Ich sage es einmal vorsichtig: Wir haben schon intensivere Einbindungen erlebt. Vielleicht sagt dann noch ein Kollege oder eine Kollegin etwas dazu.
Gehen wir ganz kurz ins Detail. § 23 Abs. 1, schriftliche Anfragen an den Bezirksvorsteher, an die Bezirksvorsteherin. Hier wird die Frist jetzt verlängert. Vorher war es am Tag vor der Sitzung, jetzt sind sie drei Tage vor der Sitzung einzubringen. Da kann man sagen, ja das ist, mein Gott, wenn man es bis dorthin nicht weiß, dann kann man einem eh nicht helfen. Ich glaube, dass es gerade für kleine Fraktionen durchaus eine Einschränkung ist. Das mag sein, dass es, wenn Gemeinderatsparteien einen großen Apparat dahinter haben, schon funktionieren wird. Wenn aber kleine Parteien oder einzelne Abgeordnete, auch das gibt es ja, am Tag vor der Sitzung etwas einbringen wollen, na ja, dann haben sie jetzt Pech gehabt. Also, drei Tage vor der Sitzung. Das ist jetzt kein Ruhmesblatt - oder wie soll ich sagen, Ruhmesblatt, ist ja wurscht -, aber es ist jetzt keine Erleichterung für Oppositionsparteien, Kollege Ornig, oder? Weil er den Kopf schüttelt.
Dann haben wir den nächsten Punkt, § 23 Abs. 2, der Bezirksvorsteher oder die Bezirksvorsteherin hat die Anfrage - auch das ist eine Änderung - mündlich in derselben Sitzung oder schriftlich innerhalb von zwei Mona
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