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Gemeinderat, 68. Sitzung vom 23.04.2025, Wörtliches Protokoll  -  Seite 95 von 116

 

ten ab dem Tag der Sitzung, zu der die Anfrage eingebracht wurde, zu beantworten. Das ist vorher ein bisschen anders gewesen, ehemalige Bezirksräte werden es wissen. Bis jetzt gilt, der Bezirksvorsteher hat die Anfrage mündlich zu derselben oder in der nächstfolgenden Sitzung oder schriftlich bis zur nächstfolgenden Sitzung zu beantworten. So, jetzt kann er es sich aussuchen, entweder mündlich oder zwei Monate ab dem Tag.

 

Es kommt dann noch ein weiterer Punkt in dem gleichen Absatz, ein bisschen weiter hinten. Da wurde dann auch festgestellt, dass die schriftliche Beantwortung bis spätestens zwei Tage vor der Sitzung zu übermitteln ist. Dieser kurze Satz, dieser Halbsatz ist verschwunden. Also jetzt muss es zur Sitzung sein, nicht mehr zwei Tage vor der Sitzung. Das macht schon einen wesentlichen Unterschied, wenn man das diskutieren will.

 

Gehen wir weiter. Früher ist im Abs. 3 dieses Paragrafen gestanden, über die Beantwortung von Anfragen ist eine Debatte zulässig. Jetzt heißt es, über die mündliche Beantwortung von Anfragen ist eine Debatte zulässig. Aufmerksame Zuhörer merken, es fehlt plötzlich die schriftliche Anfrage. Also die kann man nicht mehr diskutieren. Soll so sein. Ob das jetzt wirklich ein Ruhmesblatt für die Fortentwicklung der Demokratie ist, sei dahingestellt. Sie können sich meine Meinung dazu denken.

 

§ 24 Abs. 2, Anträge sind bis jetzt spätestens am dritten Tag vor der Sitzung einzubringen. Hier wieder das Spiel, am fünften Tag. Also auch da ein Verlust von zwei Tagen. Das ist wohl auch nicht im Sinne insbesondere von kleinen Parteien.

 

Dann ein paar Änderungen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen kann. Es gibt ein paar Änderungen, die sind in Ordnung, aber diese wesentlichen Sachen - ich habe versucht, diese jetzt kurz aber doch darzustellen - sind keine Verbesserung, ganz im Gegenteil.

 

Kommen wir noch ganz kurz zu den Bestimmungen, die uns hier betreffen, die Geschäftsordnung des Gemeinderates. Auch da haben wir Änderungen.

 

Ja, was nicht gelungen ist, ich habe das letzte Mal, vor ein oder zwei Sitzungen, die Frau Stadträtin, die neue Frau Vizebürgermeisterin, gefragt, ob das ein Thema sein wird, dass wir uns noch einmal über das Interpellationsrecht unterhalten. Das war Ihnen offensichtlich kein Anliegen, meine Damen und Herren, weder von der SPÖ - das macht es auch nicht besser - noch von den NEOS. Das bleibt also so, das ist schade. Das war wohl der größte Bauchfleck der NEOS in dieser Periode, zumindest was die Demokratiepolitik betrifft.

 

Wir haben diesbezüglich sozusagen zwei Beschlussanträge, die Postnummer 70 und die Postnummer 71, und sozusagen en passant, so nebenbei in der letzten Sitzung, wird in der Begründung für die Postnummer 70 festgelegt, es wird vorgesehen, dass für die Beratung des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses die Wiener Stunden gelten. Darüber hinaus kann der/die Vorsitzende nach Beratung in der Präsidialkonferenz auch für andere Verhandlungsgegenstände die Anwendung der Wiener Stunde festlegen. In der Begründung kein Wort, dass Sie jetzt generell auf 20 Minuten bei sonstigen Tagesordnungspunkten zurückgehen. Der Vorsitzende schaut mich an. - Ich hoffe ich erzähle Ihnen nichts Neues. Wir haben bis jetzt bei Schwerpunktdebatten 40 Minuten gehabt, der Erstredner einer jeden Fraktion hat 40 Minuten reden dürfen. Das wird eingeschränkt, jetzt haben wir den neuen § 20 Abs. 2a, der lautet, die Redezeit jedes Redners ist unbeschadet anderer Bestimmungen mit insgesamt 20 Minuten begrenzt. Früher ist eben im § 20 Abs. 2a, also bis jetzt, 40 Minuten drinnen gestanden. Die sind wohin? Flutsch, verschwunden, brauchen wir nicht!

 

Ich weiß nicht, Kollege Gara ist jetzt nicht da, aber er hört sich ja auch gerne reden, und er macht das. Das ist okay, warum auch nicht, aber für ihn ist das ja auch eine Einschränkung. Ich weiß nicht, wenn Sie nicht reden wollen, sind Sie womöglich nicht ganz richtig in diesem Beruf. Also ich empfinde das als Einschränkung der Rechte des Gemeinderats. Was soll es sonst sein? Wenn man in der Schwerpunktdebatte vorher 40 Minuten reden konnte und jetzt nur mehr 20 Minuten, was soll das sonst sein als eine Einschränkung? Ich bin schon neugierig auf Ihre Ausführungen.

 

Es geht dann weiter und es wird immer wieder argumentiert - das ist ja auch ein Steckenpferd unseres lieben Vorsitzenden -, die Wiener Stunde. Das haben wir zugegebenermaßen schon öfters gehabt, nur ist es schon ein entscheidender Qualitätsunterschied, meine Damen und Herren, ob man das entweder in einer Präsidialsitzung am Beginn einer Periode gemeinsam beschließt - dann ist es so, ja, da sind dann aber alle dabei, wie wir wissen, sonst wird es das nicht -, oder ob man das jetzt oktroyiert, dass das immer so ist.

 

Und wenn man sich anschaut, was die Postnummer 71 bedeutet - das gebe ich nur mit -, wir haben zwei fraktionslose Kollegen hier - das ändert sich immer wieder -, die dann an zwei Tagen, an denen der Rechnungsabschluss verhandelt wird oder das Budget beschlossen wird, ganze 10 Minuten Zeit haben, zu allen Themen zu sprechen. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Das ist echt eine Sauerei!) - Ja, man kann das bezeichnen, wie man will, es ist zumindest keine Besserstellung der Gemeinderäte; würde ich einmal so nicht behaupten. Wer es nicht glaubt, lese nach in der Norm, die geändert wird, § 19 Abs. 2 beziehungsweise dann § 20 neu, 2e.

 

Man fragt sich: Auf was hinauf? Was war jetzt der Antrieb der NEOS, unsere Rechte einzuschränken? Vielleicht werden sie es uns noch sagen. Man könnte ja noch sagen, in der Politik werden halt viele Deals gemacht. Herr Trump macht gerne Deals. Vielleicht haben Sie auch einen Deal mit der SPÖ gemacht, dass die sagen: Ja, das brauchen wir nicht mehr, das verkürzen wir alles! Ich weiß nicht, was Sie dafür gekriegt haben. Wenn Sie dafür nichts gekriegt haben, macht es das auch nicht besser. Wenn Sie etwas gekriegt haben, macht es das auch nicht besser. Die Gefahr ist aber, so wie beim letzten Mal - das letzte Mal, als wir hier die Geschäftsordnung geändert haben, ist das ja auch eher ein Flopp gewesen -, dass es Ihnen entweder wurscht ist - ja, kann sein -, dass Sie es nicht kapiert haben - kann auch sein - oder dass Sie die SPÖ gelegt hat -

 

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