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Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 53

 

ungsplan gegenüber dem zunächst vorgesehenen, dem Auflageverfahren unterzogenen Plan gravierende Änderungen vorgenommen, so ist es nicht zulässig, den Plan ohne neuerliche Begutachtungs- und Auflageverfahren dem Gemeinderat zur Beschlussfassung zuzuleiten, vielmehr ist ein neuerliches Begutachtungs- und Auflageverfahren durchzuführen.

 

Zweitens. Ob eine Änderung in diesem Sinn gravierend ist, hängt von verschiedenen Umständen ab, die insgesamt in Betracht zu ziehen sind. Gravierend können Änderungen insbesondere sein, wenn sie die Gesamtkonzeption ändern, wenn sie mit der Zielsetzung der Planung in Widerspruch geraten, wenn sie Widmungsänderungen nicht nur unbedeutenden Ausmaßes bewirken, wenn durch eine Vielzahl von Änderungen im gesamten Planungsgebiet in Summe eine gravierende Veränderung oder wenn in Teilplanungsgebieten, zum Beispiel Häuserblocks, eine einschneidende Veränderung etwa im Verhältnis der zur Bebauung vorgesehenen zu dem von der Bebauung freizuhaltenden Flächen oder in der Höhe der Situierung des Baukörpers vorgenommen wird.

 

Verstehen Sie diese Auflistung als eine demonstrative.

 

Drittens. Bestehen Zweifel, ob Änderungen in diesem Sinn gravierend sind, so ist im Vorlagebericht an den Gemeinderat auf diese Umstände hinzuweisen, um die Transparenz des Planungsverfahren zu erhöhen und um dem Gemeinderat beziehungsweise dem zuständigen Ausschuss eine sachgerechte Grundlage für die Entscheidung zu ermöglichen, ob er ein neuerliches Begutachtungs- und Auflageverfahren für erforderlich hält. Diese Maßnahme soll die Transparenz und die umfassende Information der beschlussfassenden Organe sicherstellen.

 

Dem steht auf der anderen Seite die notwendige Beschleunigung dieser Verfahren gegenüber, notwendig im Interesse der Wirtschaft, notwendig auch im Interesse der Wohnungswirtschaft unserer Stadt. Wir werden uns daher bemühen, diese notwendige Transparenz und Kontrolle kompatibel zu machen, mit der Notwendigkeit eines entsprechenden Tempos in den Verfahren, denn wie Sie mindestens so gut wissen wie ich, ist die Frage des Tempos von Verfahren bares Geld für die Unternehmen. Daher ist auch die Frage des Tempos eine wesentliche Frage des Wirtschaftsstandorts und ein wesentlicher Beurteilungsfaktor auch für Investoren in unserer Stadt.

 

Dies auf einen Nenner zu bringen, wird zweifelsfrei keine leichte Sache sein, aber im Interesse einer Transparenz, im Interesse dessen, was wir und auch die Wirtschaft von der Stadtverwaltung erwarten, wird dies eine sehr wichtige Aufgabe sein, die wir zu erledigen haben.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Erste Zusatzfrage: Herr Dr Serles, bitte.

 

Abg Dr Wilfried Serles (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Bürgermeister!

 

Der Planungsstadtrat hat als eine der Konsequenzen auf Grund der rechtswidrigen Flächenwidmungen in Wien angekündigt, dass der so genannte Gründruck des Flächenwidmungsplans, das ist der amtsinterne Entwurf, in Zukunft geheim bleiben soll. Bisher war es den in der Bezirksvertretung und im Gemeinderat vertretenen Parteien möglich, bereits in diesem Stadium des Verfahrens an einer Flächenwidmung mitzuwirken.

 

Ich hielte diese angekündigte Konsequenz des Planungsstadtrats für eine sehr, sehr problematische, weil sie die Transparenz in laufenden Flächenwidmungsverfahren eigentlich einschränkt und die politische Mitwirkung an Flächenwidmungsverfahren ebenfalls einschränkt. Ich frage Sie daher, Herr Bürgermeister: Ist in dieser Frage wirklich bereits das letzte Wort gesprochen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ich kann zur Stunde nicht so ohne weiteres beurteilen, welche gravierenden Auswirkungen dieser Vorschlag des Planungsstadtrats auf die Transparenz hat. Ich gehe allerdings auch davon aus, dass diesem Vorschlag eine gewisse Notwehr innewohnt, die nicht zuletzt damit zusammenhängt, dass mit dem Gründruck offensichtlich auch eine Fülle von Wünschen - sage ich einmal und bewusst nicht Interventionen - zu diesem Zeitpunkt herangetragen wird. Wir kennen alle die Realität der Politik. Die Frage ist ja, ob diesen Wünschen dann Rechnung getragen wird, und es ist auch durchaus legitim, sie heranzutragen, das ist ja nicht verboten. Die Frage ist, was dann letztendlich umgesetzt wird und was letztendlich auch dem Gemeinderat dann zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.

 

Aber Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, dass meiner Intention ein höheres Ausmaß an Kontrolle, ein höheres Ausmaß an Transparenz und auch ein höheres Ausmaß an Tempo in den Verfahren aus wirtschaftspolitischen Gründen innewohnt. Und an dieser Messlatte werden wir auch künftige Vorgangsweisen messen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Zweite Zusatzfrage: Herr Abg Kenesei.

 

Abg Günter Kenesei (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Anschließend jetzt an die Fragestellung des Kollegen Serles und an Ihre Ausführungen möchte ich nur darauf hinweisen, dass die bislang gehandhabte Maßnahme, diese Gründrucke allen Fraktionen zur Verfügung zu stellen, auf einem Beschluss des Gemeinderats beruht, und ich mir die Frage stelle, ob es so einfach ist für einen Stadtrat, einen Beschluss des Gemeinderats außer Kraft zu setzen, einfach diese Gründrucke nicht mehr zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig offensichtlich den Oppositionsparteien zu unterstellen, dass sie diejenigen gewesen sind, die diese Gründrucke an Investoren, Grundstückseigentümer und sonst welche Personen weitergegeben haben. Ich glaube, das entspringt eher ein bisschen der Mentalität des "Kaisermühlen Blues", wo der Investor zum Bezirksrat kommt, insbesondere zum Bezirksrat der Opposition in den Bezirken. Denn wir

 

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