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Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 23 von 53

 

Gesetzesvorlage, betreffend ein Landesgesetz über die Wiener Behindertenanwaltschaft, eingebracht.

 

Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport zu.

 

Die Abgen Mag Helmut Kowarik, Heinz Christian Strache und Mag Heidrun Schmalenberg haben gemäß § 30 b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage, betreffend Schaffung eines Pflegeheimgesetzes, eingebracht.

 

Auch diesen Antrag weise ich dem Ausschuss, nun aber für Gesundheits- und Spitalswesen, zu.

 

Wir haben in der Präsidialkonferenz die Tagesordnung beraten und diskutiert. Auf Grund der Diskussion und der Beratung in der Präsidialkonferenz habe ich eine Umstellung der Tagesordnung vorgenommen. Die Postnummern 2, 3 und 1 werden in der von mir nunmehr genannten Reihenfolge verhandelt.

 

Ich gehe davon aus, dass es gegen diese Umreihung keinen Einwand gibt. - Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Postnummer 2 (00290/2002-GJS) der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht 2000/2001 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien an den Wiener Landtag.

 

Die beiden Kinder- und Jugendanwälte, Frau Pinterits und Herr Dr Schmid, sind anwesend. Ich darf sie willkommen heißen und gleichzeitig Frau LhptmStin Laska bitten, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!

 

Ich wiederhole noch einmal, dass wir auch heuer wieder den Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien zur Kenntnis zu nehmen haben.

 

Einleitend möchte ich sagen, dass es mich besonders freut, dass wir heute zwei Tagesordnungspunkte zu behandeln haben, die für mich in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, nämlich den Tätigkeitsbericht und das nachfolgende Jugendschutzgesetz. Ich sage das vor allem deshalb, weil ich damit meinen Dank an die beiden Kinder- und Jugendanwälte verbinden möchte, weil sie gerade bei der Gesetzwerdung des neuen Wiener Jugendschutzgesetzes bewiesen und dazu beigetragen haben, dass Partizipation und Mitgestaltung nicht nur Schlagwörter bleiben, sondern auch in die Praxis umgesetzt werden, indem sie die Gesetzwerdung mit Jugendlichen begleitet, und nicht nur begleitet, sondern auch tatsächlich eingeleitet haben.

 

Sie haben damit bewiesen, dass, wenn man Partizipation ernst nimmt, wenn man Jugendliche in politische Entscheidungen einbezieht, man jedenfalls sehr rasch mit dem Vorurteil aufräumen kann, dass es kein Interesse von Kindern und Jugendlichen an Dingen gibt, die sie selbst, aber darüber hinaus natürlich auch gesellschaftspolitische Fragen betreffen.

 

In diesem Sinne möchte ich meine Bitte um Zustimmung und Kenntnisnahme des Berichts auch mit einem großen Dankeschön an Ihre Arbeit verbinden! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun zur Behandlung dieses Tagesordnungspunkts. Als Erste hat sich Frau Abg Jerusalem gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Herr Vorsitzender! Frau Berichterstatterin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Kinder- und Jugendanwälte!

 

Wir werden heuer, so wie schon viele Jahre zuvor - ich glaube, es ist das siebente Mal -, den Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft hier diskutieren.

 

Ich möchte mich, bevor ich auf einige Punkte, die ich für wichtig halte, eingehen werde, bei den Kinder- und Jugendanwälten sehr herzlich für ihre absolut qualitativ hochwertige Arbeit bedanken. Ich möchte mich zum einen bedanken für die wirklich hervorragende, nennen wir es einmal Einzelfallsarbeit, das heißt für die Art und Weise, wie in der Kinder- und Jugendanwaltschaft mit Kindern und Jugendlichen gesprochen wird, und für die Art und Weise, wie dort mit den Wünschen der Kinder und Jugendlichen, mit ihren Interessen und Bedürfnissen umgegangen wird. Die Einrichtung ist tatsächlich niederschwellig. Sie ist eine ganz großartige Sache. Die Kinder und Jugendlichen, die dort bereits hingegangen sind oder mit den Kinder- und Jugendanwälten telefoniert haben, haben tatsächlich den Eindruck, angehört zu werden und gehen mit der Gewissheit wieder hinaus, dass sie verstanden und ihre Interessen wahrgenommen werden. Das heißt, es ist in Wien die Anlaufstelle Nummer eins gegen Mobbing für Kinder und Jugendliche.

 

Wenn man das weiß, dann muss man an dieser Stelle dazusagen, die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist zu nieder dotiert. Wenn wir für die Kinder- und Jugendanwaltschaft mehr Geld zur Verfügung stellten, dann würden wir, vor allem die Kinder und Jugendlichen, profitieren. Man könnte eine Öffentlichkeitsarbeit machen, man könnte die Einrichtung noch viel mehr in der Öffentlichkeit präsentieren und PR-Arbeit machen, damit letztendlich jedes Wiener Kind und jeder Wiener Jugendliche weiß, diese Einrichtung gibt es, dort kann man anrufen und dort hört tatsächlich auch jemand zu. Und nicht nur das, sondern dort krempelt auch jemand die Ärmel auf und tut etwas.

 

Ich habe bei zahlreichen Besuchen in Wiener Schulen ein klein wenig getestet, wie viele die Einrichtung der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft kennen. Ich kann Ihnen versichern, bei denjenigen, die diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht haben und das kennen, ist eine hohe Wertschätzung vorhanden, aber viele kennen die Einrichtung noch gar nicht und hätten durchaus immer wieder Anliegen. Es gibt interessanterweise viele Kinder und Jugendliche, die Anliegen haben, welche die Kinder- und Jugendanwaltschaft angehen könnte, die dort aufgegriffen werden könnten.

 

Mein Appell an den Gemeinderat lautet daher: "Mehr Geld für die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft, mehr Personal und mehr PR- und Öffentlichkeitsarbeit, damit alle Kinder und Jugendlichen in Wien diese Einrichtung tatsächlich kennen!" - Soviel zum Ersten.

 

Was ich weiters im Besonderen an dieser Einrichtung schätze, ist, dass es bei dieser Einzelfallsarbeit und Auseinandersetzung mit einzelnen Menschen nicht

 

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