Landtag,
8. Sitzung vom 25.04.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 48
Wien insgesamt. Ich frage Sie, wie Sie das nicht zurückweisen können,
ist doch nach den Plänen in keiner Art und Weise gedacht, das JGG zu verändern,
nämlich das Jugendgerichtsgesetz mit den besonderen Verfahrensbestimmungen, mit
den besonderen materiellen Bestimmungen. In keiner Weise ist daran gedacht, die
Jugendgerichtshilfe in irgendeiner Weise zu verändern und die Zusammenarbeit
mit nicht gerichtlichen Stellen, sondern es ist lediglich an eine räumliche
Veränderung eines Gerichts gedacht.
Können Sie erklären, wieso
eine solche Veränderung derart vehement von Ihnen abgelehnt wird?
Präsident Johann
Hatzl: Frau Stadträtin.
LhptmStin Grete Laska:
Herr Landtagsabgeordneter!
Ich gehe
davon aus und ich weiß es, Sie sind Jurist. Ich anerkenne Ihre juristischen
Kenntnisse und sicherlich die weitaus bessere Kenntnis der gesetzlichen
Situation. Ich weiß aber auch, dass Sie seit Jahren in der Jugendarbeit tätig
sind, seinerzeit ganz praxisorientiert und in weiterer Folge in vielen, vielen
Bereichen auch Verantwortung mitgetragen haben für die Jugendarbeit der Stadt
Wien. Und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Sie sich jetzt auch mit
Ihrer Fragestellung nur mehr auf die rein juristische, organisatorische
Position zurückziehen und offensichtlich alles hintanstellen, was Sie aus Ihrer
überaus großen Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen und auch im
Jugendstrafvollzug wissen müssen.
Und ich
habe nicht behauptet, dass es hier Veränderungen der gesetzlichen Situation
gibt, aber ich behaupte, dass es sehr wohl Veränderungen geben wird, wenn man
durch räumliche Veränderungen und durch die Veränderung des Zusammenspiels von
einer Fülle von Einrichtungen tatsächlich eine Institution, die seit
Jahrzehnten hervorragend funktioniert, auf Grund von nicht nachvollziehbaren
Tatsachen gefährdet und nicht einmal die marginalen Einsparungen
beziehungsweise der Verkaufserlös der Liegenschaft in der Rüdengasse können
mich davon überzeugen, dass diese Maßnahme eine inhaltlich sinnvolle ist.
Und ich
sage daher noch einmal: Ich spreche mich dagegen aus, dass es passiert. Ich
spreche mich dafür aus, dass man den guten Weg, der hier im Zusammenspiel mit
sehr vielen Einrichtungen in den letzten Jahren begangen wurde, fortsetzt.
Präsident
Johann Hatzl: Dritte
Zusatzfrage: Herr Abg Ing Rudolph.
Abg Ing Herbert RUDOLPH
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!
Das, was Sie vorhin als Schwachsinnsmaßnahme
kommentiert haben, wird auch vom Österreichischen Institut für Jugendforschung
in einer Presseaussendung vom 22.4. kritisiert. Allerdings kritisiert das
Österreichische Institut für Jugendforschung - das auch darauf hinweist, dass
es vom Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen subventioniert
wird, - und schreibt hier ganz korrekt, dass Justizminister Dieter Böhmdörfer
seine Absicht, den Wiener Jugendgerichtshof in das Wiener Landesgericht aufgehen
zu lassen, den Betroffenen mitgeteilt habe.
Also, das ist schon ganz
wesentlich, dass es eine Absicht ist, eine Einladung zur Diskussion. Es ist
keine Schließung. (Heiterkeit bei der SPÖ und bei den GRÜNEN.) Es ist keine
Schließung, sondern es ist eine organisatorische Änderung. Das soweit zum
Sachlichen.
Aber, und insofern ist diese
Presseaussendung vielleicht auch für Sie von Interesse, es wird hier nämlich
auf Folgendes aufmerksam gemacht: Nämlich ein Drittel der in Österreich von Jugendlichen
begangenen Straftaten und die Hälfte der Fälle an Schwerkriminalität entfallen
auf Wien. Also, in der sichersten Stadt, in der es keine Kriminalität gibt, ist
auf einmal ein Drittel der von Jugendlichen begangenen Straftaten zu
registrieren und die Hälfte der Fälle an Schwerkriminalität. Im Vergleich zu
kleineren Landeshauptstädten, wird hier weiter geschrieben, grassieren in
großstädtischen Ballungszentren die Problemlagen, wie die der Arbeits- und
Obdachlosigkeit, der Drogen- und Suchtprobleme und Ähnliches.
Jetzt, Frau
Landeshauptmann-Stellvertreter, frage ich Sie daher, weil das ja in Ihren
ureigenen Zuständigkeitsbereich fällt: Welche sozialpolitischen Maßnahmen
werden Sie veranlassen, um das, was hier vom Österreichischen Institut für Jugendforschung
dargestellt wird, dahingehend zu verändern, dass diese Dramatik, die hier zum
Ausdruck gebracht wird, durch sozialpolitische Maßnahmen abgemildert,
verändert, verbessert wird?
Präsident Johann Hatzl:
Frau Landeshauptmann-Stellvertreter.
LhptmStin Grete Laska:
Also, zu allererst, Herr Landtagsabgeordneter, bedanke ich mich und ich gehe
davon aus, dass Sie mit Ihrem unendlichen Insiderwissen bereits mit dem Herrn
Justizminister ein Gespräch geführt haben und uns hier jetzt andeuten wollen,
dass es offensichtlich einen Meinungswechsel gibt, der zumindest noch eine
Diskussion zulässt. Das heißt, man ist auch in der Freiheitlichen Partei
offensichtlich gewillt, auf Expertinnen und Experten zu hören, wiewohl die
Tatsache, dass nach der Information der Öffentlichkeit erst die Information der
Betroffenen erfolgt ist, auch ein Beweis für die Vorgangsweise Ihres
Justizministers ist, die ich zumindest beachtlich halte.
Was ich kritisiere und was der Herr Justizminister
als rechtliche Anomalie bezeichnet hat, nämlich den Wiener Jugendgerichtshof,
das sage ich nach wie vor, dass dieser Jugendgerichtshof in seiner derzeitigen
Form und auch durchaus in seiner Form der Abgrenzung zu anderen
Vollzugsmaßnahmen und auch zu anderen Gerichten, eine Form ist, die ich begrüße
und auch für die Zukunft für Wien so haben möchte. (Beifall bei der SPÖ.)
Und die Feinheit Ihrer Klinge - das kann man dann im
Protokoll nachlesen -, wenn Sie auf der einen Seite Ihr differenziertes
Verhältnis zum Institut für Jugendforschung als subventionierten Verein des
Sozialministers darstellen, und wir alle kennen diese Geschichte, und auf der
anderen Seite, wenn es Ihnen genehm ist, eine Untersuchung desselben
herausnehmen, um zu zitieren und dann noch zu interpretieren, dann sage ich Ihnen
Folgendes: Wir haben in Wien seit Jahren ein Netzwerk aufgebaut, das sich im
Bereich der Prophylaxe, im Be-
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