Landtag,
8. Sitzung vom 25.04.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 48
reich der Jugendarbeit, im Bereich auch der Bekämpfung von
Kriminalität, gerade im Zusammenspiel auch mit dem Jugendgerichtshof und mit Dr
Jesionek erfolgreich bemüht hat, hier von der Prophylaxe, von der Prävention
bis zur Bekämpfung, tatsächlich zu erreichen, dass wir in Wien im Gegensatz zu
sehr vielen anderen Großstädten - und die muss man vergleichen -, zu vielen,
vielen anderen Großstädten tatsächlich keine nennenswerten und schon gar keine
dramatischen Probleme, wie Sie sie nennen, haben, die hier besonderer Maßnahmen
bedürfen. Und wenn es tatsächlich so wäre, wie Sie das sagen, ja, dann ist es
ja noch viel unverständlicher, dass man zu einer Maßnahme greift, wo man einen
Teil, einen so wichtigen Teil dieses gesamten Systems, zerstören will, nicht
auflösen, das hat kein Mensch behauptet, sondern zerstören will, indem er an
eine andere Einrichtung angeschlossen wird. Und tatsächlich wird der Standort
in der Rüdengasse geschlossen, das werden Sie ja nicht abstreiten.
Und daher
stimmt auch das Wort "Schließung", wenn auch das andere eine
organisatorische Veränderung ist. Beides wollen wir nicht.
Präsident Johann Hatzl:
Letzte Zusatzfrage: Frau Abg Bayr.
Abg Petra Bayr
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Sehr
geehrte Frau Stadträtin!
Wenn wir die mediale
Berichterstattung in dieser Causa in den letzten Tagen betrachten, dann wird ja
dort auch gemunkelt, dass es sich - ich sage es jetzt sehr salopp - bei dieser
Schließung des Jugendgerichtshofs möglicherweise auch um eine Retourkutsche von
Böhmdorfer an Jesionek für früher ausgefochtene Sträuße handeln könnte. Jetzt
bin ich aber der Überzeugung, dass dieser Konflikt nicht nur eine politische
Komponente hat, sondern durchaus auch eine fachliche Ebene und Sie haben in
Ihrer ersten Beantwortung mehrmals erwähnt, dass alle Experten und alle
Expertinnen gegen die Schließung dieses Jugendgerichtshofs sind.
Jetzt meine Frage: Welche Argumente von welchen
Experten und Expertinnen wurden gegen die Schließung des Jugendgerichtshofs ins
Treffen gebracht?
Präsident Johann Hatzl:
Frau Landeshauptmann-Stellvertreter.
LhptmStin Grete Laska:
Zum ersten Punkt: Die emotionale Situation des Herrn Justizministers entbehrt
meiner Kenntnis und auch meines Interesses.
Ich appelliere an seine Fachkompetenz und auf jener
fachlichen Ebene sollte er sich auseinander setzen mit den Ärzten, mit den
Psychologen, mit den Sozialpädagogen, mit den Sozialarbeiterinnen und
–arbeitern, die in diesem Bereich tätig sind, mit den Pädagoginnen und
Pädagogen der Schulen, der außerschulischen Jugendbetreuung, auch der
Jugendpolizei, die es ja ebenfalls nicht mehr gibt, all dieser wirklich breiten
Bandbreite von Expertinnen und Experten, die in jahrzehntelanger Erfahrung
gemeinsam auch mit den kompetenten Leuten der Stadt Wien und in einer sehr,
sehr dichten Kooperation hier gearbeitet haben und die Erfahrungen haben, die
vielleicht - und das habe ich zuerst schon gesagt, aus der rein juristischen
und vielleicht aus der wirtschaftlichen Sicht, wenn immer das hierbei eine
Rolle spielt - dann doch dazu führt - und man soll ja nicht aufhören,
optimistisch zu sein -, dass diese Maßnahme zurückgenommen wird.
Und ich betone noch einmal, nachdem Herr Ing Rudolph offensichtlich hier schon etwas
läuten gehört hat, vielleicht ist das der Hinweis auf eine Nachdenkphase und
vielleicht kann er aus der heutigen Sitzung auch noch ein paar Argumente mitnehmen,
dass er seinen Justizminister davon überzeugt, dass es für Wien jedenfalls
wesentlich sinnvoller wäre, auch im Hinblick auf die Sorgen, die Herr Ing Rudolph hier geäußert hat, diese
Maßnahme zurückzunehmen. (Beifall bei der
SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl:
Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP/01949/2002/0001-KGR/LM).
Sie wurde von Frau Abg Susanne Jerusalem gestellt und
ist an den Landeshauptmann gerichtet: Werden
Sie als einer der Unterzeichner des Sozialstaatvolksbegehrens dem Antrag der Grünen, dass der folgende Zusatz:
"Wien ist eine sozial engagierte Stadt. Gesetzgebung und Vollziehung
berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit aller
Bewohnerinnen und Bewohner, unabhängig von Herkunft, Sprache, Hautfarbe,
Staatsbürgerschaft, Religion, sexueller Orientierung und Geschlecht. Es gibt
ein Recht auf Wohnen sowie auf Bildung und eine bedarfsorientierte Grundsicherung.
Wien strebt die Teilhabe aller am kulturellen und sozialen Leben der Stadt an.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Vor
Beschluss von Gesetzen, Tarifen und Maßnahmen wird geprüft, wie sich diese auf
die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und
den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirken", in die Wiener Verfassung
kommt, zustimmen?
Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!
Es hätte
Ihrer Frage hier nicht bedurft, dass man selbstverständlich auch darüber
nachgedacht hätte, in welcher optimalen Form und vernünftigen Form und im
größtmöglichen Konsens auch hier im Haus das Grundanliegen des
Sozialstaatsvolksbegehrens auch in der Wiener Landesverfassung verankert werden
sollte. Heute ist das zweifelsohne wichtig.
Ich möchte
aber, und das vielleicht im Gegensatz zu Ihnen und anschließend auch an die
vorherige Frage, natürlich nicht daran vorübergehen, dass dies in erster Linie
eine Angelegenheit des Bundes ist und an den Bund gerichtet gewesen ist, denn
ich darf schon daran erinnern, dass die Intentionen dieses Sozialstaatsvolksbegehrens
und ihrer Organisatoren natürlich eine war, die sich an den Bund selbst
gerichtet hat und dort auch die Verantwortung liegt. Was wir hier setzen können,
ist eine, wenn man so will, grundsätzliche Absichtserklärung, was ja auch
sinnvollerweise in einer Stadtverfassung drinnen stehen sollte.
Was wir hier tun können, ist, uns in verschiedenen
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