Landtag,
8. Sitzung vom 25.04.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 48
gesetz beginnt, das zu
durchlöchern und zu einer Bundesbestimmung zu machen, dann andere folgen
werden. Daher ist diesen Bedenken irgendwo auch mit Verständnis zu begegnen.
Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken.
Aus diesem Grund wollen wir
einen Resolutionsantrag einbringen, dass es bundesweit zu Vereinheitlichungen
von grundlegenden Rahmenbedingungen des Tierschutzes kommt, gleichzeitig aber
auch auf landesrechtliche Kompetenzen Rücksicht genommen wird und dass
einheitliche Standards geschaffen werden.
Wir bringen daher folgenden
Resolutionsantrag ein:
"Der Wiener Landtag möge
beschließen:
Der Landeshauptmann wird
ersucht, im Zuge der Landeshauptleutekonferenz mit seinen Amtskollegen, aber
auch mit den zuständigen Regierungsmitgliedern, Gespräche aufzunehmen, mit dem
Ziel der Schaffung eines bundeseinheitlichen Standards auf dem Gebiet des
Tierschutzes."
In formeller Hinsicht wird die
sofortige Abstimmung dieses Antrags gefordert. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir ersuchen den Herrn
Landeshauptmann, leider ist er nicht da, nichtsdestotrotz ersuchen wir den
Herrn Landeshauptmann, auch darauf einzuwirken, dass die anderen Bundesländer
da nachziehen, denn wir haben in den Wiener Bestimmungen sicher vieles, was für
andere Bundesländer ein Vorbild sein könnte. Wir erhoffen uns auch, dass wir
dort, wo Wien vielleicht noch ein wenig nachhinkt, dem Vorbild anderer
Bundesländer nachziehen, sodass im Sinne des Tierschutzes die bestmöglichen
Regelungen für alle Bundesländer getroffen werden können. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg
Dr Mayer zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Alois Mayer
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Dankenswerterweise hat Kollege Klucsarits bereits
vorgearbeitet und hat darauf aufmerksam gemacht, dass wir innerhalb von
14 Monaten die dritte Novelle haben. In weiser Voraussicht wurde erkannt,
dass es sicherlich noch weitere geben wird. Bis daher sind wir einer Meinung.
Jetzt möchte ich einmal über meinen Schatten springen,
denn bis jetzt habe ich mich immer geweigert, bei Tierhaltung und Tierschutz
über die Hundstrümmerl zu reden, das Lieblinsthema der Österreichischen Volkspartei.
Da sich auch die Freiheitlichen zum Teil angeschlossen haben, wahrscheinlich
auf Grund der Koalition im Bund, möchte ich doch ein bisserl darauf ... (Abg Dr Matthias
Tschirf: Nein, nur mit dem Bürger! - StRin Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer: Nur
mit dem Bürger!) Koalition mit dem Bürger, gut.
Also auf Grund der Koalition mit dem Bürger möchte ich ein wenig darauf
eingehen.
Ich finde es ein bisserl kühn,
wenn ich sicherlich auch akzeptiere, dass St. Johann in Tirol ein enormer
Erholungswert für dich gewesen ist, dass du jetzt St. Johann mit Wien
vergleichst. (Abg Dr Matthias Tschirf:
Als Muster schon!) Die Hunde, die dort sind, werden sich ein bisserl in
Grenzen halten. Außerdem nehme ich an, dass in fußläufiger Entfernung Grünland
ist, wo jeder vernünftige Mensch seinen Hund ausführen wird, wenn er das vor
der Türe hat.
Ebenso wird das Problem im
23. Bezirk oder auch natürlich in Hietzing, aber auch in Penzing leichter
zu lösen sein, als in der Inneren Stadt. Daher liegt das Problem nicht so
einfach, wie da behauptet wurde. Denn das Problem beginnt bei der Anschaffung
des Hundes, um mich da zum zigsten Mal zu wiederholen, und dass die Leute
vorher überlegen müssen, wo sie wohnen und was sie eigentlich mit einem Hund
bezwecken. Nur so weit zu gehen, dass man jetzt in Innenstadtbezirken
vielleicht noch limitiert oder regelt, wer einen Hund haben darf oder nicht,
wollen wir eigentlich nicht.
Zur Idee, dieses Restproblem,
die eben so geliebten Hundstrümmerln, von Parksheriffs und anderen Organen
überwachen zu lassen, würde ich sagen, bei ein bisserl nachdenken im Sinne der
Koalition mit dem Bürger, die ihr so gerne habt, möchte ich anmerken, dass dann
ein programmierter Konflikt vorhanden sein wird. Denn ich glaube nicht, dass
die Bevölkerung Parksheriffs und ehrenamtliche Organe, die man dann auch noch
erfinden könnte, akzeptiert, wenn sie sozusagen auf der Lauer liegen und
warten, bis der Hund einen Fehltritt macht - meistens macht ihn aber nicht der
Hund, sondern der Hundeführer -, um hier einzuschreiten. Ich glaube, die
Exekutive macht das recht gut in Wien und das sollte man auch dabei belassen.
Das Wesentliche ist aber heute -
zumindest für mich - eigentlich nicht das Hundstrümmerl, sondern das Gesetz,
das wir hier zu behandeln haben. Es ist mir schon klar, dass wir relativ oft
novelliert haben und wahrscheinlich richtigerweise weiter novellieren müssen.
Nicht wollen, sondern müssen. Es wurde bereits die EU-Notifizierung erwähnt,
aber es wurde auch das nicht vorhandene bundeseinheitliche Tierhalte- und Tierschutzgesetz
angesprochen. Da sind natürlich die Österreichische Volkspartei und die
Freiheitliche Partei aufgerufen, darauf einzuwirken, dass endlich eines
zustande kommt. Ich glaube, es muss doch möglich sein, dass Sie mit Ihren
Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat ein ernsthaftes Gespräch führen, um
hier ein Gesetz zu schaffen, woran sich die Bürger auch halten können und
wonach sie sich richten können. Denn jetzt ist wirklich das Problem, dass man
nicht nur eine Landkarte braucht, um ein Ziel zu erreichen, sondern einen genauen
Plan, wenn man einen Hund mit hat, um zu wissen, was man in welcher Ortschaft
machen darf. (Abg Dr Matthias Tschirf:
Das ist der Unterschied zwischen St. Johann und Wien!) Bei
St. Johann, das ist richtig, kann ich den Kollegen Klucsarits fragen. Da
hat er Erfahrungswerte, was ich dort mit dem Hund machen darf und wo ich Gassi
gehen kann. Er wird mir auch die Automatenstellplätze erklären, um dann eben
alles wieder sauber zu machen.
Unser Thema heute ist: Die
Veränderung in diesem Gesetz, die schon lange fällig war und notwendig ist,
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