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Landtag, 8. Sitzung vom 25.04.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 48

 

nämlich der Schutz des Tieres, im Konkreten der Schutz des Hundes, dass er mit Stachelhalsbändern, Elektroschocks und anderen Quälereien nicht mehr untergeordnet werden kann, sondern dass man es so macht, wie es zeitgemäß ist und wie es dem Verhalten eines Tieres auch entspricht, nämlich mit Druck, aber nicht mit körperlichem Druck und Schmerz, sondern indem man auf die Wesensart des Tieres eingeht und ihn dann so abrichtet beziehungsweise erzieht, dass er innerhalb einer Gesellschaft unter den Menschen leben kann. Wenn man dann den Hundehalter noch so weit bringt, dass er ein paar Schritte mit dem Hund geht, dann werden wir auch das restliche Problem, nämlich die Verschmutzung, in den Griff bekommen.

 

Die Rechtssicherheit, die angesprochen wurde, wünschen wir uns schon lange. Nur wie gesagt, es ist eine bundeseinheitliche Lösung notwendig. Das Chippen sowie der Hundeführerschein sind nur dann sinnvoll, wenn wir österreichweit eine gleiche Lösung haben. Es macht keinen Sinn, wenn jemand in Perchtoldsdorf eine andere Möglichkeit hat, als der im 23. Bezirk Wohnende. Vor allem müsste man dann die Bestimmung der Anmeldung des Hundes lösen, damit der Hund nicht dort angemeldet wird, wo es am günstigsten ist, beziehungsweise man müsste auch eine Lösung herbeiführen, dass alle Hunde angemeldet werden. Denn wie Sie wissen, sind 50 Prozent der in Wien befindlichen Hunde nicht bei uns beziehungsweise gar nicht angemeldet. Da entgeht sehr, sehr viel Geld. Auch das gehört geregelt, allerdings bundesweit, sonst würde es nicht funktionieren.

 

Ich denke, dass diese Novelle eine gute Novelle ist, der man zustimmen soll. Ich finde, dass die Freiheitliche Partei hier einen wesentlichen Fehler macht, wenn sie nicht zustimmt. Denn wenn sie sich damit einverstanden erklärt, die Tiere zu schützen und gegen die Stachelhalsbänder und Quälerei von Tieren zu sein, dann ist das Argument, dass man deshalb nicht zustimmt, weil es schon wieder eine Novelle ist und weil verschiedene Punkte nicht drinnen sind, kein tragbares. Allerdings ist es natürlich die freie Entscheidung der Freiheitlichen Partei.

 

Ich hoffe, dass sie zumindest jenen Schritt tut, dass sie auf ihre Freunde im Parlament einwirkt, damit wir ein bundeseinheitliches Gesetz bekommen und dann natürlich auch in Wien unsere Rahmenbedingungen abstecken können.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit sind die Verhandlungen geschlossen.

 

Ich frage, ob die Frau Berichterstatterin das Schlusswort wünscht? (Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Ja!) Ja, sie hat es.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabelle Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte nur noch einmal darauf eingehen. Es geht hier nicht um eine Kleinigkeit. Hier geht es um eine Novelle des Tierschutzgesetzes, die ganz, ganz wichtig für uns, für die Tiere und für die Sicherheit der Menschen ist, die mit den Tieren dann auch umgehen.

 

Es geht ja darum, dass hier bei der Hundeerziehung keine Foltermethoden mehr erlaubt sein werden. Es geht um das Verbot brutaler Abrichtemethoden und darum, die Zucht, die Ausbildung und den Handel mit dem Ziel der Aggressionsfreiheit zu steigern. Hier geht es darum, dass Tiere nur mehr so aufgezogen werden, dass sie artgerecht gehalten werden können.

 

Zum Hundegipfel selbst möchte ich sagen: Hier werden verschiedene Experten von der Polizei bis zu Kynologen, Veterinärmediziner, Universität und MA 60 eingeladen werden. Hier geht es darum, dass wir mit Experten über das Chippen und über den Hundeführerschein sprechen werden.

 

Mir geht es darum, im Tierschutz diese Regelungen so rasch wie möglich umzusetzen. Auch hier sind Regelungen der EU zu berücksichtigen. Das tun wir mit dieser Gesetzesänderung. Daher ersuche ich, diesen Gesetzesvorschlag zu beschließen.

 

Präsident Johann Hatzl: Ich danke der Berichterstatterin.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig gegen die FPÖ angenommen.

 

Wir kommen zur Abstimmung über den Resolutionsantrag der FPÖ-Abgen Reinberger, Schmalenberg und Blind, betreffend bundeseinheitlichen Tierschutz. In formeller Hinsicht wurde die sofortige Abstimmung dieses Antrags gefordert.

 

Ich frage: Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Somit ist dieser Resolutionsantrag einstimmig beschlossen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich nunmehr zum Gesetz die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig gegen die FPÖ beschlossen.

 

Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Weg bekannt gegeben.

 

Meine Damen und Herren! Bevor ich schließe, will ich mich nicht verschweigen, wobei ich sage, es hat heute auch eine Diskussion zu Bemerkungen von mir am Beginn gegeben. Es gibt durch Zufall morgen sicherlich in der Gemeinderatssitzung die Gelegenheit, über den politischen Inhalt dieser Diskussion das Gespräch zu führen.

 

Aber als Erster Präsident des Wiener Landtags möchte ich doch zu vier Dingen eine Feststellung treffen,

 

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