Landtag,
8. Sitzung vom 25.04.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 48
nämlich der Schutz des Tieres,
im Konkreten der Schutz des Hundes, dass er mit Stachelhalsbändern, Elektroschocks
und anderen Quälereien nicht mehr untergeordnet werden kann, sondern dass man
es so macht, wie es zeitgemäß ist und wie es dem Verhalten eines Tieres auch
entspricht, nämlich mit Druck, aber nicht mit körperlichem Druck und Schmerz,
sondern indem man auf die Wesensart des Tieres eingeht und ihn dann so
abrichtet beziehungsweise erzieht, dass er innerhalb einer Gesellschaft unter
den Menschen leben kann. Wenn man dann den Hundehalter noch so weit bringt,
dass er ein paar Schritte mit dem Hund geht, dann werden wir auch das restliche
Problem, nämlich die Verschmutzung, in den Griff bekommen.
Die Rechtssicherheit, die
angesprochen wurde, wünschen wir uns schon lange. Nur wie gesagt, es ist eine
bundeseinheitliche Lösung notwendig. Das Chippen sowie der Hundeführerschein
sind nur dann sinnvoll, wenn wir österreichweit eine gleiche Lösung haben. Es
macht keinen Sinn, wenn jemand in Perchtoldsdorf eine andere Möglichkeit hat,
als der im 23. Bezirk Wohnende. Vor allem müsste man dann die Bestimmung
der Anmeldung des Hundes lösen, damit der Hund nicht dort angemeldet wird, wo
es am günstigsten ist, beziehungsweise man müsste auch eine Lösung
herbeiführen, dass alle Hunde angemeldet werden. Denn wie Sie wissen, sind
50 Prozent der in Wien befindlichen Hunde nicht bei uns beziehungsweise
gar nicht angemeldet. Da entgeht sehr, sehr viel Geld. Auch das gehört
geregelt, allerdings bundesweit, sonst würde es nicht funktionieren.
Ich denke, dass diese Novelle
eine gute Novelle ist, der man zustimmen soll. Ich finde, dass die Freiheitliche
Partei hier einen wesentlichen Fehler macht, wenn sie nicht zustimmt. Denn wenn
sie sich damit einverstanden erklärt, die Tiere zu schützen und gegen die
Stachelhalsbänder und Quälerei von Tieren zu sein, dann ist das Argument, dass
man deshalb nicht zustimmt, weil es schon wieder eine Novelle ist und weil
verschiedene Punkte nicht drinnen sind, kein tragbares. Allerdings ist es
natürlich die freie Entscheidung der Freiheitlichen Partei.
Ich hoffe, dass sie zumindest
jenen Schritt tut, dass sie auf ihre Freunde im Parlament einwirkt, damit wir
ein bundeseinheitliches Gesetz bekommen und dann natürlich auch in Wien unsere
Rahmenbedingungen abstecken können.
Ich danke Ihnen für Ihre
Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Weitere Wortmeldungen liegen
nicht vor. Damit sind die Verhandlungen geschlossen.
Ich frage, ob die Frau
Berichterstatterin das Schlusswort wünscht? (Berichterstatterin
amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Ja!) Ja, sie hat es.
Berichterstatterin amtsf StRin
Dipl Ing Isabelle Kossina:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte nur noch einmal
darauf eingehen. Es geht hier nicht um eine Kleinigkeit. Hier geht es um eine Novelle
des Tierschutzgesetzes, die ganz, ganz wichtig für uns, für die Tiere und für
die Sicherheit der Menschen ist, die mit den Tieren dann auch umgehen.
Es geht ja darum, dass hier bei
der Hundeerziehung keine Foltermethoden mehr erlaubt sein werden. Es geht um
das Verbot brutaler Abrichtemethoden und darum, die Zucht, die Ausbildung und
den Handel mit dem Ziel der Aggressionsfreiheit zu steigern. Hier geht es
darum, dass Tiere nur mehr so aufgezogen werden, dass sie artgerecht gehalten
werden können.
Zum Hundegipfel selbst möchte
ich sagen: Hier werden verschiedene Experten von der Polizei bis zu Kynologen,
Veterinärmediziner, Universität und MA 60 eingeladen werden. Hier geht es
darum, dass wir mit Experten über das Chippen und über den Hundeführerschein
sprechen werden.
Mir geht es darum, im Tierschutz
diese Regelungen so rasch wie möglich umzusetzen. Auch hier sind Regelungen der
EU zu berücksichtigen. Das tun wir mit dieser Gesetzesänderung. Daher ersuche
ich, diesen Gesetzesvorschlag zu beschließen.
Präsident Johann Hatzl: Ich danke der
Berichterstatterin.
Wir kommen nun zur Abstimmung
über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des
Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen,
die Hand zu heben. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig
gegen die FPÖ angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über
den Resolutionsantrag der FPÖ-Abgen Reinberger, Schmalenberg und Blind,
betreffend bundeseinheitlichen Tierschutz. In formeller Hinsicht wurde die
sofortige Abstimmung dieses Antrags gefordert.
Ich frage: Wer diesem Antrag
zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig.
Somit ist dieser Resolutionsantrag einstimmig beschlossen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt,
werde ich nunmehr zum Gesetz die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein
Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder
des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen
mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig gegen
die FPÖ beschlossen.
Damit ist die Tagesordnung der
heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung
werden auf schriftlichem Weg bekannt gegeben.
Meine Damen und Herren! Bevor
ich schließe, will ich mich nicht verschweigen, wobei ich sage, es hat heute
auch eine Diskussion zu Bemerkungen von mir am Beginn gegeben. Es gibt durch
Zufall morgen sicherlich in der Gemeinderatssitzung die Gelegenheit, über den
politischen Inhalt dieser Diskussion das Gespräch zu führen.
Aber als Erster Präsident des
Wiener Landtags möchte ich doch zu vier Dingen eine Feststellung treffen,
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