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Landtag, 9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 49

 

Jetzt möchte ich Sie fragen: Sehen Sie es genauso wie Prof Mayer hinsichtlich seines Gutachtens, das er für das Amt der Kärntner Landesregierung abgegeben hat, dass der Untersuchungsausschuss in Kärnten ein nicht zustande Gekommener ist? Teilen Sie auch dort seine Rechtsauffassung?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Da Sie offensichtlich ein totaler Experte in den Bereichen von Verfassung, Gesetzesfragen und Zuständigkeiten sind (Abg Dr Matthias Tschirf: ... gern was zum Lesen! - Beifall bei der ÖVP.), darf ich Ihnen mitteilen, dass ich nicht für Kärntner Untersuchungsausschüsse zuständig bin.

 

Präsident Johann Hatzl: Damit ist die 3. Anfrage beantwortet.

 

Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP/02924/2002/0002-KFP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Wilfried Serles gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet: Prüft der Revisionsverband die gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft Wien-Süd derzeit auf der Grundlage des § 28 Abs. 5 WGG?

 

Ich ersuche um die Beantwortung.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Die Frage, ob es eine Prüfung der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft Wien-Süd durch den Revisionsverband auf der Grundlage von § 28 Abs. 5 WGG gibt, kann ich relativ kurz beantworten. Es gibt eine Prüfung, aber nicht nach § 28 Abs. 5 WGG, sondern nach § 28 Abs. 3 WGG. Diese Prüfung ist im Gange und Ende August ist das Ergebnis zu erwarten.

 

Präsident Johann Hatzl: Erste Zusatzfrage: Herr Abg Serles.

 

Abg Dr Wilfried Serles (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

 

Sie haben damit das bestätigt, was wir ohnedies gewusst haben (Amtsf StR Werner Faymann: Sie haben mich das gefragt! - Heiterkeit.), nämlich dass der Revisionsverband zurzeit, wie er das jedes Jahr tut, routinemäßig die Wien-Süd prüft.

 

Jetzt ist aber der Wien-Süd in den letzten Jahren ein veritabler kaufmännischer Flop passiert, der konkret zu einem Schadensfall von 100 Millionen S geführt hat. Die Wien-Süd hat Grünland in Atzgersdorf um sündhaft teure 2 800 S pro Quadratmeter angekauft, Grünland, das nach der letztlich nicht durchgeführten Umwidmung bestenfalls 400 bis 500 S wert ist.

 

Für mich stellen sich daher folgende Fragen:

 

Erstens. Wurden in der Bilanz der Wien-Süd die erforderlichen Abwertungen für diese Grundstücke vorgenommen?

 

Zweitens. Beeinträchtigt dieser Schadensfall ...

 

Präsident Johann Hatzl (unterbrechend): Ich bitte um Entschuldigung, Herr Dr Serles. Ist das schon eine an den Herrn Stadtrat gerichtete Frage oder noch eine an Sie selbst? (Heiterkeit bei der SPÖ.)

 

Abg Dr Wilfried Serles (fortsetzend): Nein, das sind die Fragen, die sich mir stellen. Die Frage an den Herrn Stadtrat ergibt sich dann konsequenterweise im Anschluss daran. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl (unterbrechend): In Ordnung.

 

Abg Dr Wilfried Serles (fortsetzend): Drittens. Beeinträchtigt dieser Schadensfall die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Wien-Süd?

 

Viertens. War der Aufsichtsrat der Wien-Süd über den Kauf von Grünland in Atzgersdorf informiert? (Abg Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch: Wie viele Fragen sind das?)

 

Fünftens. Hat der Aufsichtsrat dem Kauf von Grünland zum stolzen Preis von 2 800 S gar seine Zustimmung erteilt?

 

Sechstens. Mit welchen Argumenten hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Kauf von Grünland in Atzgersdorf erklärt?

 

Siebentens. Welches Vorstandsmitglied in der Wien-Süd trägt die Verantwortung für diesen Schadensfall?

 

Achtens. Gegen welche Personen aus dem Vorstand oder Aufsichtsrat sind allfällige Schadenersatzansprüche zu richten? - Geschädigt sind immerhin rund 10 000 Genossenschafter.

 

Zehntens und letztens: Gibt es unter Umständen sogar strafrechtlich relevante Gesichtspunkte im Zusammenhang mit diesem Ankauf von Grünland?

 

Herr Stadtrat, ich frage Sie daher: Schreien diese dichten Fragen nicht geradezu nach einer Sonderprüfung nach § 28 Abs. 5 WGG, zumal die routinemäßige Prüfung der Wien-Süd durch den Revisionsverband ja nur die Ereignisse des aktuellen Geschäftsjahres zum Gegenstand hat?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Stadtrat, zur eigentlichen Frage an Sie.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Zuerst möchte ich etwas zur Ankaufspolitik sagen. Es gibt sicherlich keine Einzelperson, die darüber befinden oder vorhersagen könnte, ob ein Grundstück eine Widmung erhält, wie sie ein Wohnbauträger sich wünscht. Das ist in einer Stadt auch gut so. (Abg Dr Herbert Madejski: Aber ein Privater ...!) Auch Sie können nicht vorhersehen, ob nicht doch auch für dieses Grundstück eine Widmung erfolgt, die den Wert des Kaufs durchaus rechtfertigt. Jedenfalls ist dieses Grundstück von der Wohnbaugenossenschaft Wien-Süd ja wieder verkaufbar. Es ist also nicht so, dass ein Grundstück, das gekauft wurde, nicht auch einen Verkaufswert hat.

 

Was stimmt, ist, dass Wohnbauträger - egal, ob sie gewerblich oder gemeinnützig sind - mit dem Problem konfrontiert sind, dass sie von uns allen - auch von Ihnen, hoffe ich - ersucht werden, in der Stadt in der Größenordnung von derzeit 5 000 Neubauwohnungen entsprechenden Flächenvorrat zu schaffen. Zum damaligen Zeitpunkt waren es noch 7 000, und wir waren sogar schon bei 10 000 Wohnungen pro Jahr.

 

Dass im Zuge dieser Käufe bei allen - Gewerbliche werden nicht vom Revisionsverband kontrolliert, aber bei allen Gemeinnützigen - immer wieder Käufe erfolgen, die nicht das gewünschte Ergebnis erzielen, das wird in einer Marktwirtschaft vorkommen, da man ja nicht ent-

 

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