Landtag, 9.
Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll
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Jetzt möchte ich Sie fragen: Sehen Sie es genauso
wie Prof Mayer hinsichtlich seines Gutachtens, das er für das Amt der Kärntner Landesregierung
abgegeben hat, dass der Untersuchungsausschuss in Kärnten ein nicht zustande
Gekommener ist? Teilen Sie auch dort seine Rechtsauffassung?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Da Sie offensichtlich ein totaler Experte in den
Bereichen von Verfassung, Gesetzesfragen und Zuständigkeiten sind (Abg Dr Matthias Tschirf: ... gern was zum
Lesen! - Beifall bei der ÖVP.), darf ich Ihnen mitteilen, dass ich nicht
für Kärntner Untersuchungsausschüsse zuständig bin.
Präsident Johann Hatzl: Damit ist die
3. Anfrage beantwortet.
Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP/02924/2002/0002-KFP/LM).
Sie wurde von Herrn Abg Dr Wilfried Serles gestellt und ist an den amtsführenden
Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet: Prüft
der Revisionsverband die gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft Wien-Süd derzeit
auf der Grundlage des § 28 Abs. 5 WGG?
Ich
ersuche um die Beantwortung.
Amtsf StR Werner Faymann:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die Frage, ob es eine Prüfung der gemeinnützigen
Wohnbaugenossenschaft Wien-Süd durch den Revisionsverband auf der Grundlage von
§ 28 Abs. 5 WGG gibt, kann ich relativ kurz beantworten. Es gibt eine
Prüfung, aber nicht nach § 28 Abs. 5 WGG, sondern nach § 28
Abs. 3 WGG. Diese Prüfung ist im Gange und Ende August ist das Ergebnis zu
erwarten.
Präsident Johann Hatzl: Erste
Zusatzfrage: Herr Abg Serles.
Abg Dr Wilfried Serles (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!
Sie haben damit das bestätigt, was wir ohnedies
gewusst haben (Amtsf StR Werner Faymann: Sie haben mich das gefragt! -
Heiterkeit.), nämlich dass der Revisionsverband zurzeit, wie er das jedes Jahr
tut, routinemäßig die Wien-Süd prüft.
Jetzt ist aber der Wien-Süd in den letzten Jahren ein
veritabler kaufmännischer Flop passiert, der konkret zu einem Schadensfall von
100 Millionen S geführt hat. Die Wien-Süd hat Grünland in Atzgersdorf
um sündhaft teure 2 800 S pro Quadratmeter angekauft, Grünland, das
nach der letztlich nicht durchgeführten Umwidmung bestenfalls 400 bis
500 S wert ist.
Für mich stellen sich daher folgende Fragen:
Erstens. Wurden in der
Bilanz der Wien-Süd die erforderlichen Abwertungen für diese Grundstücke
vorgenommen?
Zweitens. Beeinträchtigt dieser Schadensfall ...
Präsident Johann Hatzl
(unterbrechend): Ich bitte um Entschuldigung, Herr Dr Serles. Ist das schon
eine an den Herrn Stadtrat gerichtete Frage oder noch eine an Sie selbst? (Heiterkeit
bei der SPÖ.)
Abg Dr Wilfried Serles (fortsetzend): Nein, das sind die
Fragen, die sich mir stellen. Die Frage an den Herrn Stadtrat ergibt sich dann
konsequenterweise im Anschluss daran. (Heiterkeit bei der FPÖ.)
Präsident
Johann Hatzl (unterbrechend): In Ordnung.
Abg Dr Wilfried Serles (fortsetzend): Drittens.
Beeinträchtigt dieser Schadensfall die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der
Wien-Süd?
Viertens. War der Aufsichtsrat der Wien-Süd über den
Kauf von Grünland in Atzgersdorf informiert? (Abg Dr Elisabeth
Neck-Schaukowitsch: Wie viele Fragen sind das?)
Fünftens. Hat der Aufsichtsrat dem Kauf von Grünland
zum stolzen Preis von 2 800 S gar seine Zustimmung erteilt?
Sechstens. Mit welchen Argumenten hat der Vorstand
dem Aufsichtsrat den Kauf von Grünland in Atzgersdorf erklärt?
Siebentens. Welches Vorstandsmitglied in der Wien-Süd
trägt die Verantwortung für diesen Schadensfall?
Achtens. Gegen welche Personen aus dem Vorstand oder
Aufsichtsrat sind allfällige Schadenersatzansprüche zu richten? - Geschädigt
sind immerhin rund 10 000 Genossenschafter.
Zehntens und letztens: Gibt es unter Umständen sogar
strafrechtlich relevante Gesichtspunkte im Zusammenhang mit diesem Ankauf von
Grünland?
Herr Stadtrat, ich frage Sie
daher: Schreien diese dichten Fragen nicht geradezu nach einer Sonderprüfung
nach § 28 Abs. 5 WGG, zumal die routinemäßige Prüfung der Wien-Süd
durch den Revisionsverband ja nur die Ereignisse des aktuellen Geschäftsjahres
zum Gegenstand hat?
Präsident Johann Hatzl: Herr Stadtrat,
zur eigentlichen Frage an Sie.
Amtsf StR Werner Faymann:
Zuerst möchte ich etwas zur Ankaufspolitik sagen. Es gibt sicherlich keine
Einzelperson, die darüber befinden oder vorhersagen könnte, ob ein Grundstück
eine Widmung erhält, wie sie ein Wohnbauträger sich wünscht. Das ist in einer
Stadt auch gut so. (Abg Dr Herbert
Madejski: Aber ein Privater ...!) Auch Sie können nicht vorhersehen, ob
nicht doch auch für dieses Grundstück eine Widmung erfolgt, die den Wert des
Kaufs durchaus rechtfertigt. Jedenfalls ist dieses Grundstück von der
Wohnbaugenossenschaft Wien-Süd ja wieder verkaufbar. Es ist also nicht so, dass
ein Grundstück, das gekauft wurde, nicht auch einen Verkaufswert hat.
Was stimmt, ist, dass Wohnbauträger - egal, ob sie
gewerblich oder gemeinnützig sind - mit dem Problem konfrontiert sind, dass sie
von uns allen - auch von Ihnen, hoffe ich - ersucht werden, in der Stadt in der
Größenordnung von derzeit 5 000 Neubauwohnungen entsprechenden
Flächenvorrat zu schaffen. Zum damaligen Zeitpunkt waren es noch 7 000,
und wir waren sogar schon bei 10 000 Wohnungen pro Jahr.
Dass im Zuge dieser Käufe bei allen - Gewerbliche werden
nicht vom Revisionsverband kontrolliert, aber bei allen Gemeinnützigen - immer wieder
Käufe erfolgen, die nicht das gewünschte Ergebnis erzielen, das wird in einer
Marktwirtschaft vorkommen, da man ja nicht ent-
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