«  1  »

 

Landtag, 9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 49

 

Gesetz gilt auch für die Schischulausbildung des Schilanglaufs. Okay. Jetzt kann man sagen: Irgendwann einmal sind in Wien mehr als zehn Tage durchgehende Schneedecke, da kann man ein bissel Langlaufen, wenn es geht, nur, wenn kein Schnee ist, wird es wirklich problematisch. Also am Kunstschnee fahren ist beim normalen Schifahren schon übel, aber einen klassischen Schilanglauf - also nicht Skaten - auf Kunstschnee durchzuführen, das ist sicher das Allerallerletzte, und ich glaube nicht, dass ernsthaft jemand vorhat, das in Wien zu beabsichtigen.

 

Der wirklich für mich persönlich problematischste Punkt in dem ganzen Gesetz ist der § 10. Es wird dort auch die Ausbildung zum Schiführer normiert. Und für die Ausbildung zum Schiführer - jeder, der das einmal angestrebt hat, weiß das - braucht man mehreres, vor allem eines: alpines Gelände.

 

Jetzt habe ich mir überlegt: Alpines Gelände in Wien, da gibt es ja einiges, Kahlenberg, Leopoldsberg, bei mir in Floridsdorf den Bisamberg. Wir setzen die ausreichende Schneedecke, mehr als zehn Tage, wieder voraus, sonst wird man keinen Kurs machen können. Ja, was kann ich dann dort? Schiwandern oder - leider ist der Kollege Hundstorfer nicht da, ich hätte ihm das gerne jetzt gesagt, er ist ja ein bissel ein Fremdwortfetischist, man nennt das in der Fachsprache - Trekken.

 

Also gut, wir bleiben dabei, Schiwandern. Schiwandern lassen die Wiener Hügel zu. Aber wo sind die im Gesetz geforderten Ausbildungsplätze, um tatsächlich Schiführen in all seinen Qualitäten zu erlernen? Wo kann man in Wien ein so genanntes Schneeprofil machen, die wichtigste Maßnahme für jeden, der einmal im alpinen Gelände unterwegs war, um zu wissen: Ist dieser Hang lawinengefährdet - ja oder nein? Wo machen Sie in Wien ein Schneeprofil? Wo können Sie mit Ihren sonstigen Lawinengeräten arbeiten? Wo können Sie - und das ist auch notwendig - mit Ihrer Lawinensonde sondieren? Wo können Sie mit einem Hund suchen? Wo können Sie - der Kollege Hundstorfer ist leider noch immer nicht da, ich verwende jetzt kein Fremdwort, sondern den Volksmund - mit dem so genannten Lawinensuchgerät, oder auch Pieps genannt, einen Verschütteten suchen? - Alles Notwendigkeiten, die ein Schiführer braucht.

 

Ich zitiere noch einiges. Aufstiegshilfen im alpinen Gelände. Für einen Schiführer unbedingt notwendig. Das so genannte Seilgeländer, notwendig zur Begehung von winterlichen und vereisten Graten. Wo schlagen Sie in Wien ein Seilgeländer? Am Abbruch des Leopoldsbergs? - Dort wird kein Haken halten, kein Klemmkeil, kein Friend, nichts. Dort werden Sie sich reinbetonieren müssen. Wo wollen Sie mit einem behelfsmäßigen Rettungsgerät, einer Zweischiverschraubung oder einer Biwakschleife üben? Wo wollen Sie in Wien abseilen im alpinen Gelände oder abfahren? (Heiterkeit.) Und lachen Sie nicht, Kollegen, ich erfinde das alles nicht, sondern das ist im § 19 Abs. 4 normiert.

 

Der geht davon aus, dass für das Schifahren und für das Schitouren gehen die entsprechenden Kenntnisse vorhanden sein müssen.

 

Ich lese Ihnen ein paar vor: Bewegungslehre, Unterrichtslehre, gut, Lehrsaal geht gerade noch. Ausrüstungs- und Gerätekunde - Intersport oder sonst irgendeine Firma. Schnee- und Wachskunde - Schneekunde wird schon schwierig. Lawinenkunde - praktisch auch sehr schwierig. Wetterkunde in Wien - na gut, aber den Nebel und den Schneesturm zeigen Sie mir einmal, in dem Sie sich selber bewegen. Alpine Gefahren - theoretisch möglich, ich habe es praktisch dargestellt - nein. Fachspezifischer Unterricht für Kinder, et cetera, et cetera.

 

Aber noch einmal zurückkommend auf den Schiführer. Was muss denn ein Schiführer können, wenn Gefahr droht? - Nicht nur erste Hilfe, sondern er muss in der Lage sein, alleine oder in der Gruppe über Nacht im freien Gelände bei Witterungsbedingungen, die die meisten von Ihnen sicher noch nie erlebt haben, zu übernachten. Dazu muss er können: eine Schneehöhle bauen, eine Schneegrube oder eine Schneehütte. Ich weiß nicht, ob jemand von Ihnen einmal schon so eine Hütte gebaut hat oder gar in ihr genächtigt hat. (Abg Harry Kopietz nickt.) Kollege, das freut mich. Ich habe schon mehrere Wochen in Schneehütten verbracht. Wir hätten sicherlich gemeinsam viel Spaß gehabt. (Allgemeine Heiterkeit.)

 

Ich glaube schon, weil ich immer den einen oder anderen Roten, aber in dem Fall als Doppler mit habe. Das hätte Ihnen sicher geschmeckt. (Weitere allgemeine Heiterkeit.) Und glauben Sie mir, ich sage das nicht aus reinem Jux und Tollerei - ich habe das zu Anfang gesagt -, das ist eine ernste Angelegenheit. Ein Schiführer braucht diese Dinge nicht nur wirklich persönlich und muss das können und nachweisen, er ist auch verantwortlich, nämlich strafrechtlich.

 

Ich sage Ihnen, wenn Sie schon einmal bei Schnee und Eis Witterungsbedingungen, 2 Meter Sichtweite und Windgeschwindigkeiten, die Ihnen einen Gefrierungsfaktor auf der Haut von minus 20 Grad erzeugen, ohne Handschuhe ein Schneegeländer bauen, wenn es Ihnen das Gesicht erfriert und wenn hinter Ihnen Ihre Schüler oder Ihre Tourenkameraden zittern und bibbern, nur gehalten von einem, der Erwartung, dass Sie das als Schitourenführer können, dass Sie in der Lage sind, die Gruppe entweder über Nacht in einer Schneehütte unterzubringen oder am Geländer aufzusteigen, um auf anderer Strecke sicher abzufahren. Wenn Sie das schon einmal getan haben, dann würden Sie über dieses Gesetz und meine Ausführungen nicht lachen! Ich sage Ihnen, ich habe das nicht ein Mal getan, ich habe es nicht zehn Mal getan, ich habe es Hunderte Male getan und hinter mir Kinder, Jugendliche, Soldaten, für die ich immer wieder verantwortlich war.

 

Dies alles ist für die Wiener heute schon möglich. Jeder, der sich das leidensfähig genug antun will, besucht einfach die entsprechende Ausbildung in einem der Bundesländer oder in einer Einrichtung des Bundes und wird dort seine Prüfung machen können.

 

Kollege Ellensohn für Sie, für die Ostösterreicher ist das nicht so angenehm, vor allem, wenn man es in

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular