Landtag,
9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 49
Vorarlberg macht. Ich habe das am eigenen Leib erlebt. Die
Vorarlberger sagen dann gerne "Mundl" zu einem. Das freut einen
wenig, aber es spornt dann an. (Abg Dr
Matthias Tschirf: Weil sie eine andere Aussprache haben!) Ja, ja. Es führt
dazu, dass man vielleicht auch Kursbester werden kann und es zeigt vor allem,
dass es dazu kein Wiener Landesgesetz benötigt.
Und Frau Landeshauptmann-Stellvertreter, ich muss Sie
leider einfach noch einmal fragen: Wie wollen Sie denn all diese Dinge, die ich
aufgezählt habe und die das Gesetz normiert, tatsächlich nicht nur in Wien
durchführen, sondern auch überprüfen lassen, und vor allem am Standort Wien,
den Sie selbst definiert haben? Sie müssen daher verstehen - da können wir
nicht zustimmen. Dieses Gesetz ist schlicht unvollziehbar! Es ist in sich
widersprüchlich und es ist verfassungswidrig! Ich verweise noch einmal auf den
§ 3, den Standort und die genaue Definition.
Ich versuche einige Beispiele zu bringen, warum ich
das glaube: Die Bundesverfassung normiert in ihren Bestimmungen das Gebiet der
Bundesländer, die Zuständigkeiten der Länder und den örtlichen Wirkungsbereich.
Klar ist, der örtliche Wirkungsbereich eines Landesgesetzes
kann nicht über das Land hinausgehen, außer ein Land vereinbart mit einem
anderen Land das. Und um ein Beispiel zu nennen, das dem einen oder anderen,
der vielleicht nicht so ein guter Schifahrer oder gar ein Schilehrer ist, klar
zu machen: Ein Osttiroler, der in Kärnten nach Tiroler Jagdgesetz jagen will,
ist kein Jäger im Sinne des Gesetzes, sondern ein Wilderer! Und so verhält es
sich auch mit dem Wiener Schilehrer, der dieses Gesetz in Wien ausüben will. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich wüsste nicht, welche Landesregierung, welches
Land sich das auf Dauer lange gefallen lassen würde, dass in seinem
Landesgebiet auf Grund eines Wiener Gesetzes der Schischultätigkeit
nachgegangen wird. Vielleicht gibt es so eine Vereinbarung, Frau Landeshauptmann-Stellvertreter,
mit irgendeinem anderen Bundesland, aber dann sagen Sie es uns. Bis dato wissen
wir nichts davon. Denn ich glaube, sowohl die Steirer als auch die
Niederösterreicher würden dem rasch einen Riegel vorschieben. Es geht ja um die
Ausübung des Gewerbes. Da hilft keine Männerfreundschaft von Landeshauptleuten,
das wird nichts nutzen, weil beim Geld hört sich in Niederösterreich
bekanntlich immer der Spaß auf. Beispiele sind bekannt: Marchfeldkanal,
U-Bahn-Finanzierung, et cetera.
Geschätzte Damen und Herren! Dies alles lässt für
mich nur einen Schluss zu: Eigentlich dient dieses Gesetz nicht dem Zweck der
Ausübung oder der Lehre des Wiener Schischulwesens in Wien, sondern es geht
darum, was im Vorblatt eigentlich intendiert wird: Es sollen Prüfungen von
bisher nicht zugelassenen Schilehrern, die vielleicht all die Erfordernisse,
die ich angeführt habe, nicht erfüllt haben, zugelassen werden, sofern sie in
anderen Bundesländern bereits einen solchen Kurs absolviert haben, aber nicht
von der dortigen Landesre-gierung geprüft, sondern von Wiener Schischullehrern,
die dazu keine Berechtigung hatten.
Und das stimmt mich schon etwas bedenklich, nicht nur
grundsätzlich, sondern auch vom Sprachgebrauch her. Das ist eigentlich kein
Wiener Schischulgesetz, das wir da beschließen, das ist ein Wiener
Schischullehrerprüfungsanerkennungsgesetz. Das ist der § 20 im Gesetz.
Seien Sie ehrlich! Eine Bestimmung, um die es wirklich geht. Es geht darum,
nachträglich Prüfungen anzuerkennen, und Sie werden kaum von uns verlangen
können, ein Gesetz zu beschließen, das sich nur auf Prüfungen bezieht und nicht
auf den tatsächlichen Inhalt.
Ich versuche daher am Schluss noch einmal
zusammenzufassen, worum es eigentlich bei unserer Ablehnung geht: Das Gesetz
ist in sich unschlüssig, eigentlich, wenn man die Bestimmungen genau nehmen
würde, rechts- und verfassungswidrig. Es ist unökonomisch, denn eigentlich soll
nur ein einziger Paragraph vollzogen werden, und es hat den viel leichteren Weg
nicht beschritten und den eigentlich verfassungskonformen, nämlich eine
Vereinbarung mit einem oder mit mehreren anderen Bundesländern zu schließen.
Das sind für mich Argumente, die mich davon überzeugen, diesem Gesetz nicht
meine Zustimmung zu geben.
Frau Landeshauptmann-Stellvertreter, zum Schluss eine
Bemerkung: Lesen Sie das Vorblatt des Gesetzes genau, Burgenland hat als
einziges Bundesland außer Wien kein Schischulgesetz. Das ist gut so und so
sollte es auch in Wien bleiben. (Beifall
bei der FPÖ.)
Präsident Johann Römer:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und
erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Herr Landtagsabgeordneter, ich bin sehr froh darüber,
dass Ihnen die Vorlage des Wiener Schischulgesetzes Gelegenheit gegeben hat,
Ihren Einstieg in diesem Haus mit einer Gesetzesmaterie zu dokumentieren, dass
Sie dieses Gesetz intensiv gelesen haben, sich damit auseinander gesetzt haben,
Ihre Argumente dafür gefunden haben und Ihre erste Rede in diesem Haus gehalten
haben.
Das ist eine gute Grundvoraussetzung und ein guter
Einstieg, denn jeder, der in diesem Hause tätig ist, egal für welche Partei,
hat die Pflicht, sich mit den Vorlagen, die in diesem Haus zur Beschlussfassung
vorgelegt werden, mit dieser Intensität zu beschäftigen.
Sie sind allerdings erst gegen Ende Ihrer Rede zu einem sehr
wichtigen Blatt gekommen, nämlich jenem Blatt, das erläutert, warum dieses
Gesetz diesem Haus vorgelegt wird. Sie haben es jetzt ja auch zitiert und wenn
man das gelesen hat, dann weiß man auch, warum, und dann ist es anerkennenswert
und dementsprechend auch mit Applaus bedacht worden, dass Sie zur Unterhaltung
Ihrer Fraktion beigetragen haben. Nichtsdestotrotz ist dieses Gesetz eines, das
aus gutem Grund beschlossen wird, wenn auch - und darüber braucht man nicht zu
diskutieren und auch nicht die Abhandlungen hier zum Besten geben - jedem
Wiener und jeder Wienerin
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