Landtag,
9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 49
klar ist, dass wir nicht jene Landschaftsformationen haben
wie andere Bundesländer.
Nichtsdestotrotz bin ich überzeugt davon, dass es
wichtig ist, dieses Gesetz zu beschließen, weil es die Grundvoraussetzung dafür
ist, dass auch Wienerinnen und Wiener, wenn sie die dementsprechenden Prüfungen
abgelegt haben, als ausgebildete Fachkräfte anderswo anerkannter Weise tätig
sein können.
In diesem Sinne bitte ich den hohen Landtag, auch diesem
Gesetz die Zustimmung zu geben.
Präsident Johann Römer:
Danke. - Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. -
Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. -
Danke, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung ebenfalls mehrstimmig
beschlossen.
Postnummer 4 (01977/2002-MDALTG)
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Sozialhilfegesetz
- WSHG geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist Frau LhptmStin Laska.
Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Ich bitte Sie auch hier
um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage.
Präsident Johann Römer:
Danke. - Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor,
die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese
Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde
daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau
Abg Jerusalem. Ich erteile es ihr.
Abg Susanne Jerusalem
(Grüner Klub im Rathaus): Herr
Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine sehr
verehrten Damen und Herren!
Die GRÜNEN werden, wie schon im Ausschuss, dieser
Novellierung nicht zustimmen. Ich gehe davon aus, dass Sie alle den
Gesetzesentwurf gelesen haben und jetzt meine Aufgabe nicht darin besteht, noch
einmal genau zu beschreiben, was da drinnen steht.
Selbstverständlich ist es so, wenn jemand um
Sozialhilfe ansucht, dann muss man, um beurteilen zu können, ob es sich
tatsächlich um einen hilfsbedürftigen Menschen handelt und ob jemand
tatsächlich berechtigt ist, Sozialhilfe zu erhalten, bestimmte Informationen
haben, um das beurteilen zu können. Das war bisher schon so und wird sich auch
in Zukunft nicht ändern. Das heißt, dass dieser Mensch Daten, nach denen er
gefragt wird, vorzulegen hat, ist selbstverständlich.
Es war schon bisher so, dass natürlich die MA 12
bei verschiedenen Stellen abgefragt hat, welche Daten über diesen Menschen
vorliegen. Schon da war bei uns oft der Verdacht, dass diese Form unzulässig
ist und nicht dem Datenschutz entspricht.
Nunmehr wird aber mit dem neuen Gesetz auch etwas
Neuartiges hergestellt. Es werden nämlich verschiedene Einrichtungen
aufgefordert, über Tatsachen direkt Auskunft zu erteilen, also ohne
Involvierung des durchgeleuchteten Menschen. Die Bundes- und Landesbehörden,
die Gemeinden, die Träger der Sozialversicherung, das Arbeitsmarktservice sowie
die Gerichte haben dem Magistrat direkt Auskunft zu geben, in Bezug auf viele
Punkte, die in 19 Punkten detailliert und präzise aufgeführt sind. Ebenso
ist der Dienstgeber verpflichtet, alle Daten herauszugeben. Ebenso sind die
Vermieter verpflichtet. Und es handelt sich gar nicht nur um die Daten des
Hilfe suchenden Menschen, sondern es handelt sich auch um die Daten all jener,
die ihm gegenüber unterhaltsberechtigt und unterhaltsverpflichtet sind. Das
heißt, es werden mit demjenigen, der ansucht, gleich eine ganze Reihe weiterer
Menschen ebenfalls durchleuchtet. Diese Daten werden über EDV vermittelt, es
werden Daten verknüpft.
Unsere Kritik daran ist, dass hier tatsächlich der
"Gläserne Mensch" hergestellt wird und es sind die
Sozialhilfebezieher, und das ist natürlich auch kein Zufall, um welche Gruppe
von Menschen es sich handelt. Aus diesen Menschen wird der "Gläserne
Mensch" gemacht und selbstverständlich gibt es von Seiten der GRÜNEN dazu
keine Zustimmung.
Warum ich mich aber auch zum Wort gemeldet habe, das
sind die Erläuternden Bemerkungen dieses Gesetzes und da wiederum vor allem der
Besondere Teil, denn in diesem Besonderen Teil wird auch darauf hingewiesen,
dass ja der Sozialhilfeträger, so wie es auch im Gesetz drinnen steht und wie
es auch meiner Meinung nach gut ist, auch dann tätig werden muss und
Sozialhilfe zu gewährleisten hat, wenn der Antragssteller gar keinen Antrag
stellt, sondern einfach in einem Krankenhaus zum Beispiel als besonders
hilfebedürftig auffällt. Nunmehr wird in diesem Gesetz auch geregelt, dass
selbst jemand, der gar nicht selber ansucht, von dem man nur ganz
offensichtlich sieht, dass er der Hilfe bedarf, auch ohne seine ausdrückliche
Zustimmung diese Daten von den Behörden ebenfalls eingehoben werden können. Da
geht man also noch einen Schritt weiter und durchleuchtet sogar einen Menschen
und sein Umfeld, ohne dass er auch nur einen Antrag stellt. Der "Gläserne
Mensch" wird hier hergestellt, aber in einem Ausmaß, das noch weit über
das, was man sich noch vor wenigen Jahren vorstellen hätte können, hinausgeht.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass
immer dann, wenn Mitglieder der Opposition, und in allen Parteien wurde das
bereits getan, Fragen und Bitten stellen - wer hat außer dem
Subventionsempfänger noch um eine Subvention angesucht, um das selbe, um die
selbe Leistung zum Beispiel anzubieten? -, dann wurde uns immer mitgeteilt: Das
geht nicht, weil das nicht dem Datenschutzgesetz entspricht. Es wird ja immer
skurriler, dieses Argument, denn auf der einen
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