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Landtag, 9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 49

 

klar ist, dass wir nicht jene Landschaftsformationen haben wie andere Bundesländer.

 

Nichtsdestotrotz bin ich überzeugt davon, dass es wichtig ist, dieses Gesetz zu beschließen, weil es die Grundvoraussetzung dafür ist, dass auch Wienerinnen und Wiener, wenn sie die dementsprechenden Prüfungen abgelegt haben, als ausgebildete Fachkräfte anderswo anerkannter Weise tätig sein können.

 

In diesem Sinne bitte ich den hohen Landtag, auch diesem Gesetz die Zustimmung zu geben.

 

Präsident Johann Römer: Danke. - Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung ebenfalls mehrstimmig beschlossen.

 

Postnummer 4 (01977/2002-MDALTG) betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG geändert wird.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau LhptmStin Laska. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Ich bitte Sie auch hier um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage.

 

Präsident Johann Römer: Danke. - Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Jerusalem. Ich erteile es ihr.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Die GRÜNEN werden, wie schon im Ausschuss, dieser Novellierung nicht zustimmen. Ich gehe davon aus, dass Sie alle den Gesetzesentwurf gelesen haben und jetzt meine Aufgabe nicht darin besteht, noch einmal genau zu beschreiben, was da drinnen steht.

 

Selbstverständlich ist es so, wenn jemand um Sozialhilfe ansucht, dann muss man, um beurteilen zu können, ob es sich tatsächlich um einen hilfsbedürftigen Menschen handelt und ob jemand tatsächlich berechtigt ist, Sozialhilfe zu erhalten, bestimmte Informationen haben, um das beurteilen zu können. Das war bisher schon so und wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Das heißt, dass dieser Mensch Daten, nach denen er gefragt wird, vorzulegen hat, ist selbstverständlich.

 

Es war schon bisher so, dass natürlich die MA 12 bei verschiedenen Stellen abgefragt hat, welche Daten über diesen Menschen vorliegen. Schon da war bei uns oft der Verdacht, dass diese Form unzulässig ist und nicht dem Datenschutz entspricht.

 

Nunmehr wird aber mit dem neuen Gesetz auch etwas Neuartiges hergestellt. Es werden nämlich verschiedene Einrichtungen aufgefordert, über Tatsachen direkt Auskunft zu erteilen, also ohne Involvierung des durchgeleuchteten Menschen. Die Bundes- und Landesbehörden, die Gemeinden, die Träger der Sozialversicherung, das Arbeitsmarktservice sowie die Gerichte haben dem Magistrat direkt Auskunft zu geben, in Bezug auf viele Punkte, die in 19 Punkten detailliert und präzise aufgeführt sind. Ebenso ist der Dienstgeber verpflichtet, alle Daten herauszugeben. Ebenso sind die Vermieter verpflichtet. Und es handelt sich gar nicht nur um die Daten des Hilfe suchenden Menschen, sondern es handelt sich auch um die Daten all jener, die ihm gegenüber unterhaltsberechtigt und unterhaltsverpflichtet sind. Das heißt, es werden mit demjenigen, der ansucht, gleich eine ganze Reihe weiterer Menschen ebenfalls durchleuchtet. Diese Daten werden über EDV vermittelt, es werden Daten verknüpft.

 

Unsere Kritik daran ist, dass hier tatsächlich der "Gläserne Mensch" hergestellt wird und es sind die Sozialhilfebezieher, und das ist natürlich auch kein Zufall, um welche Gruppe von Menschen es sich handelt. Aus diesen Menschen wird der "Gläserne Mensch" gemacht und selbstverständlich gibt es von Seiten der GRÜNEN dazu keine Zustimmung.

 

Warum ich mich aber auch zum Wort gemeldet habe, das sind die Erläuternden Bemerkungen dieses Gesetzes und da wiederum vor allem der Besondere Teil, denn in diesem Besonderen Teil wird auch darauf hingewiesen, dass ja der Sozialhilfeträger, so wie es auch im Gesetz drinnen steht und wie es auch meiner Meinung nach gut ist, auch dann tätig werden muss und Sozialhilfe zu gewährleisten hat, wenn der Antragssteller gar keinen Antrag stellt, sondern einfach in einem Krankenhaus zum Beispiel als besonders hilfebedürftig auffällt. Nunmehr wird in diesem Gesetz auch geregelt, dass selbst jemand, der gar nicht selber ansucht, von dem man nur ganz offensichtlich sieht, dass er der Hilfe bedarf, auch ohne seine ausdrückliche Zustimmung diese Daten von den Behörden ebenfalls eingehoben werden können. Da geht man also noch einen Schritt weiter und durchleuchtet sogar einen Menschen und sein Umfeld, ohne dass er auch nur einen Antrag stellt. Der "Gläserne Mensch" wird hier hergestellt, aber in einem Ausmaß, das noch weit über das, was man sich noch vor wenigen Jahren vorstellen hätte können, hinausgeht.

 

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass immer dann, wenn Mitglieder der Opposition, und in allen Parteien wurde das bereits getan, Fragen und Bitten stellen - wer hat außer dem Subventionsempfänger noch um eine Subvention angesucht, um das selbe, um die selbe Leistung zum Beispiel anzubieten? -, dann wurde uns immer mitgeteilt: Das geht nicht, weil das nicht dem Datenschutzgesetz entspricht. Es wird ja immer skurriler, dieses Argument, denn auf der einen

 

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