Landtag,
9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 49
ebene der Sozialhilfe fallen. Gott sei Dank ist dieses Netz
da und Gott sei Dank hat die Stadt Wien auch ein so dichtes soziales Netz und
Gefüge, dass sie nicht wie in den meisten anderen Bundesländern die Sozialhilfe
mit einem Regress versehen muss, damit sie von jenen, die dann vielleicht doch
wieder in einen Arbeitsprozess zurückkehren können, das Geld, das die Leute
während des Sozialhilfebezugs bekommen haben, wieder zurückverlangen muss.
Das Zusammentreffen steigender Fallzahlen und einer
Reorganisation der Verwaltung führt dazu, dass es tatsächlich Wartezeiten gibt,
die ich nicht wünsche, die Sie nicht wünschen, die wir alle gemeinsam nicht
wünschen und die viele, die ein soziales Gewissen und eine dementsprechende
Einstellung haben, für falsch halten. Dementsprechend wurde so rasch als
möglich die nötige Personalanforderung gestellt. Glauben Sie mir, da bin ich
dahinter, dass wir dieses Personal bekommen und damit diese Situation wieder beenden.
Was ich mir aber vielmehr wünsche, ist, dass endlich
die unerträgliche Situation aufhört, dass man bewusst allein aus dem Grund,
eine noch genau zu definierende Null beim Budget zu erreichen, oder vielleicht
auch nicht - denn da befinden wir uns gerade -, keine Investitionen tätigt und
damit keine Wirtschaftspolitik macht, die in einer Zeit, wo es uns
wirtschaftlich nicht so gut geht (Abg
Gerhard Pfeiffer: Die Rechnungsabschlussdebatte hatten wir schon!), gemacht
gehört, aus dem Bundesdienst Tausende Menschen entlässt (Abg Dr Matthias Tschirf: Entlassen wird überhaupt niemand!) und
sich dann hier hinstellt und sagt, mein Gott, Wien ist so schlecht, denn da
sind Bundesbediensteten, Postbediensteten, Bahnbediensteten, Tausenden Menschen
sozusagen Arbeitsplätze vernichtet worden, die Situation in Wien beklagt und
dann noch, aber das ist System, die Wiener Regierung dafür verantwortlich
macht. (Abg Dr Matthias Tschirf: Als Berichterstatterin steht Ihnen das
nicht zu!) - Was mir zusteht und was mir nicht zusteht, kann der Präsident
entscheiden, aber nicht Sie! (Beifall bei der SPÖ.)
Das ist tatsächlich Demokratieverständnis! Der
Präsident hat der Geschäftsordnung entsprechend zu entscheiden. (Abg Dr
Matthias Tschirf: Aber ich kann darauf hinweisen, dass das nach der
Geschäftsordnung nicht in Ordnung ist!) - Und ich kann es ablehnen! (Abg Dr Matthias Tschirf. Aber ich darf
darauf hinweisen!)
Wir
befinden uns aber in der Diskussion um eine Gesetzesvorlage. Ich sage noch
einmal, alles, was dazu zu tun ist, dass dem Gesetz entsprochen wird, und zwar
so, dass es für die Menschen rechtzeitig und gut umgesetzt werden kann, ist zu
tun.
Ich weise jene Vorwürfe zurück, die hier gegen den
Herrn Landeshauptmann erhoben worden sind. Und ich weise vor allem jene
Behauptungen zurück, die - da hat der Herr Kollege Rudolph noch zu tun - im pädagogischen Sinne einer
Reinsprechübung, um ihm einen neuen Begriff mit auf den Weg zu geben, nicht
dazu führen können, dass man den Unterrichtsertrag sichert, indem man falsche
Dinge behauptet und dann auch noch ständig wiederholt. Das führt nicht zum
gewünschten Ergebnis. Dementsprechend sollten Sie sich verhalten, nicht nach
meinen Vorgaben, Sie brauchen sich nicht abzuquälen, dass Sie die Zurufe einer
Genossin zu ernst nehmen, das könnte Sie in Schwierigkeiten bringen, sondern es
ist ein Paragraph in den Schulgesetzen und denen folgen wir offenen Herzens.
Daher gilt das auch für einen, der sich mit dem Schulwesen so intensiv
beschäftigt.
In diesem Sinne ersuche ich Sie um Zustimmung zu
diesem Gesetz.
Präsident Johann Hatzl:
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. -
Danke. Das sind bis auf die Grünen
alle. Damit ist das die Mehrheit. Das Gesetz ist in erster Lesung angenommen
worden.
Da es keine Anträge gibt, können wir fortsetzen. Wenn
kein Widerspruch erfolgt - ich höre und sehe keinen -, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch
in zweiter Lesung ist das Gesetz somit mehrstimmig, gegen die Grünen, beschlossen.
Die Postnummer 5 (00852/2002-MDALTG)
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Krankenanstaltengesetz 1987 geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Dr
Pittermann. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Beichterstatterin amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Herr Präsident!
Hoher Landtag!
Präsident Johann Hatzl
(unterbrechend): Meine Damen und
Herren, ich bitte um Entschuldigung, ich unterbreche kurz die Sitzung.
(Unterbrechung
der Sitzung um 13.20 Uhr.)
(Wiederaufnahme
der Sitzung um 13.20 Uhr.)
Präsident Johann Hatzl:
Ich bitte um Entschuldigung. - Bitte, Frau Stadträtin.
Berichterstatterin amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann (fortsetzend): Herr Präsident! Hoher Landtag!
Ich ersuche Sie, den Entwurf des Gesetzes, mit dem
das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert wird, zur Debatte aufzunehmen
und die erforderlichen Wortmeldungen zu erteilen.
Präsident Johann Hatzl:
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Debatte. Gemeldet ist Frau Abg Dr Pilz.
- Bitte.
Abg Dr Sigrid Pilz
(Grüner Klub im Rathaus): Herr
Präsident! Frau Stadträtin! Werte Damen und Herren!
Wir werden dieser Novelle gerne zustimmen, wollen
aber doch noch über ein Thema diskutieren, das uns sehr wichtig erscheint.
Künftighin wird es für Frauen in Not möglich sein, in den
Wiener Spitälern anonym zu gebären. Das ist ein Vorhaben, mit dem die Hoffnung
verbunden wird, dass junge Mädchen, Frauen in Not, nicht gezwungen sind, ihr
Kind irgendwo in einer Hausecke oder in einem Stiegen-
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