Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 66
vorzugehen.
Ich möchte auch erwähnen, dass die Verwaltung der
Stadt Wien in einem Ausmaß Fälle und Akten behandelt, die hier besonders
hervorgehoben werden müssen. Frau Korosec hat es auch schon gesagt, jedoch
nicht alles und ich möchte schon sagen, wir hören nicht nur genau zu, sondern
wir lesen auch sehr genau. Im Bericht 2002 sind 771 Beschwerden.
Davon konnten 678 von der Volksanwaltschaft erledigt werden, auch auf Grund
guter Zusammenarbeit mit der Stadt. Hier seien auch die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen der Stadt hervorgehoben, die eine großartige Arbeit leisten.
Weiters waren 431 Fälle nicht berechtigt beziehungsweise zogen laut
Volksanwaltschaft keine Beanstandungen nach sich. Somit bleiben 93, die für
unzulässig erachtet wurden und 66 der Beschwerden wurden zurückgezogen.
Das heißt, wir sprechen heute von 59 Beschwerden, wobei ich gleich
dazusagen will, dass jede dieser Beschwerden eine absolute Gewichtigkeit für unsere
Stadt und für die Verwaltung darstellt, worum wir uns auch sorgen müssen. Das
ist aber vor allem ein Grund dafür, dass die Stadtverwaltung diese Sorgen und
Beschwerden, die die Volksanwaltschaft in diesem Bericht 2002 berechtigt
darbringt, dementsprechend berücksichtigt wurden.
Ich möchte noch auf einige Beispiele eingehen, die
zum Beispiel auch die Frau Kollegin Vassilakou hervorgehoben hat, als erstes
gleich die MA 61, die hier angesprochen wurde. Hier kann man sagen, dass
die MA 61 trotz der steigenden Anzahl bei Einbürgerungen sehr gut
zurechtkommt und funktioniert man muss aber auch dazusagen, trotz dieser
Verschärfungen, die von der Bundesebene bei Fremdengesetzen mit diesem
Integrationsvertrag eigentlich angestellt wurden. Trotz dieser großen Anzahl,
die an Beschwerden kommen, ist die MA 61 jene, die mit diesen zusätzlichen
Fällen wirklich gut umgehen kann.
Ich möchte weiters auf einen Punkt eingehen, der zu
Recht auch in diesem Bericht vorgekommen ist, und zwar das Wiener
Sozialhilfegesetz. Hier kam es auf Grund der Beschwerden soweit, dass eine
Durchführungsbestimmung zum Wiener Sozialhilfegesetz in der Form eines
Handbuchs überarbeitet wurde. Ich habe dieses Handbuch heute mitgebracht. Ich
habe es selbst nicht mehr gelesen – ich gebe es zu –, aber es ist auch auf
Grund einer Beschwerde dementsprechend gehandelt worden und es ist sehr
wichtig, dass es einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Qualität des
Sozialhilfevollzugs in der Vereinheitlichung der Organisationsformen bei
einzelnen Organisationseinheiten zu größerer Transparenzinformation beiträgt,
wo ich Ihnen zustimmen möchte, dass das eine besonders wichtige Sache ist und
zur Nachvollziehbarkeit der Abläufe führen soll.
Ein weiterer Punkt, den Sie schon angesprochen haben,
ist, es wurde auch auf Grund von Beschwerden ein Terminsystem eingeführt.
Weiters ist es mir sehr wichtig, auf den
angesprochenen Fall der Verfahrensdauer in Pflegegeldangelegenheiten
einzugehen. Wie Sie hier gesagt haben, gibt es diese Novelle, keine Frage.
Diese Novelle ist auch in allen anderen Bundesländern so gestaltet und
beschrieben, außer in Tirol und Vorarlberg. Es kann auch gesagt werden, dass
natürlich von allen Seiten immer gesagt worden ist, dass – wie Sie es auch
ausgeführt haben – die Dauer eine ganz wichtige Sache ist, weil die Leute das
Geld sofort brauchen. Auf Grund dessen ist jetzt die Dauer reduziert worden.
Der Empfehlung der Volksanwaltschaft vom 24. September wurde seitens der
Stadt nachgekommen und es wurden zahlreiche organisatorische Veränderungen vorgenommen.
Für die überwiegende Mehrzahl der Verfahren konnte damit die Dauer von vier bis
fünf Monaten vermindert werden. Das heißt, hier wurde auf Grund der Empfehlung
der Volksanwaltschaft durchaus ein Erfolg erzielt.
Ich möchte noch auf einige weitere Punkte eingehen,
wo es mir sehr wichtig erscheint, dass Sie von diesen Beschwerden in diesem
Bericht wissen sollten, und zwar dass zum Beispiel im Wiener
Krankenanstaltenverbund auf Grund eines aktuellen Beschwerdeanlasses bereits im
Dezember 2002 eine interne Richtlinie beschlossen wurde. Es ist hier auch
ein Fall von einer Fehlgeburt einer Frau beschrieben, der nicht sehr schön zu
lesen ist, aber man sieht – das ist das Besondere und das möchte ich
hervorheben –, es geht darum, dass die Stadt handelt. Die Sozialdemokratie, die
Stadtregierung nimmt die Arbeit der Volksanwälte ganz besonders ernst, nimmt
Beschwerden der Bürger und Bürgerinnen sehr ernst und handelt. Es geht darum,
dass etwas getan wird und nicht nur davon gesprochen wird, wie es auf anderen
Ebenen durchaus oft vorkommt. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte natürlich
auch ganz kurz auf die Beschwerde in Bezug auf die Geriatrie eingehen. Das ist
uns ein besonderes Anliegen. Ich möchte betonen, dass in Bezug auf die
Geriatriekommission, die in der Zukunft Beiträge liefern wird, bereits alle
Hebel und alle Gremien in Kraft gesetzt wurden. Aber auch die
Untersuchungskommission wird sich ganz spezifisch mit der Geriatrie in Wien
auseinander setzen. Auch in diesem Bereich nimmt die Stadtregierung und die
Sozialdemokratie die Verantwortung für die Zukunft der Menschen wahr, in Bezug
auf die Geriatrie dementsprechend zu handeln.
Zum Schluss möchte ich noch auf die Wortmeldung von Frau
Korosec in Bezug auf die Ausweitung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft
eingehen. Es wurde heute Früh bei der Fragestunde vom Herrn Bürgermeister
bereits gesagt, dass derzeit die Frage über die Kompetenzen der
Volksanwaltschaft im Konvent diskutiert wird. Das ist eine verfassungsrechtliche
Diskussion. Unter anderem gibt es auch die Sicht der Juristen, die eine sehr
bedenkliche Vorgehensweise darin sieht, indem eine verfassungsrechtlich
definierte Kompetenz durch ein Landesgesetz erweitert werden sollte. Die
Kontrolle ist besonders wichtig. Kontrolle findet in Wien statt. (Abg Dr Helmut GÜNTHER: Seit wann?) Wir
haben den Rechnungshof und wir haben das Kontrollamt. Wir haben diese beiden
Gremien, die uns sehr zur Seite stehen. Wir nehmen die Berichte, die vom
Kontrollamt
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