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Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 48

 

Verschärfung! Sie wissen das, Herr Kollege, dass es wesentliche Verschärfungen gibt! ) Also ich sage einmal, in vielen Bereichen gibt es keine wesentliche Verschärfung, und die, die ich und meine Fraktion vorschlage, wird ja von euch unter anderem nicht getragen. Wir werden ja unseren Standpunkt noch beziehen dürfen. Aber insgesamt ist es keine Verschärfung, sondern eine Verbesserung, und ich werde das auch erläutern. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Und ich muss dazusagen: Wir haben es uns auch nicht leicht gemacht. Nicht nur, dass wir lange versucht haben, den Prozess mitzugestalten und abzuwägen, haben wir es uns auch in der Fraktion selbst nicht leicht gemacht, denn es gibt natürlich den einen oder anderen Punkt, wo man darüber nachdenken kann, ob man den für richtig oder für falsch hält. Da ist aber nicht meine persönliche Einstellung gefragt, da ist nicht mein alleiniges Streben gefragt, sondern ich habe mich als Mitglied dieser gesetzgebenden Körperschaft zu fragen, ob ich durch die Novelle zu einem Gesetz einen allgemeinen Zustand herstelle oder verbessere, den die Allgemeinheit wünscht, für die ich Gesetzgeber bin, und das sind alle Formen von Betroffenen, die im Zusammenhang mit Prostitution stehen, die Prostituierten selbst, die Anrainer in den betroffenen Liegenschaften, die genutzt werden, und wer auch sonst in diesem Umfeld noch steht. An dem habe ich mich zu orientieren und zu fragen, ob ich für die Betroffenen eine Norm schaffe, die ihr Leben verbessert, erleichtert oder was auch immer, und nicht, ob ich meine persönlichen Ziele erreicht habe. Da geht es nicht um Wählermaximierung. Da geht es um gar nichts. Gerade bei solchen gesellschaftspolitisch relevanten und hochsensiblen Themen geht es rein um die Frage, ob ich eine allgemeine Norm geschaffen habe, die eine Verbesserung bringt.

 

Natürlich wird es am Vollzug liegen, natürlich wird das eine oder andere nachjustierbar sein, vor allem dort, wo wir nicht Gesetzgeber sind. Über das werden wir uns auch noch unterhalten. Aber am Schluss habe ich die Frage zu stellen, ob ich eine Norm schaffe, die für die Allgemeinheit Verbesserung bringt, und davon bin ich überzeugt, und deswegen stimmen wir zu. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Um bei so einem Maximalstandpunkt zu bleiben: Zu Beginn dieser Diskussion hat es auch die Frage gegeben, ob wir eine generelle Freierbestrafung einführen, nach schwedischem Vorbild. Die Frau Stadträtin war damals der Meinung, wir alle haben darüber diskutiert, wir haben gemeinsam, muss man sagen, im Ausschuss bei den sonstigen Diskussionen die Meinung geändert, weil uns das schwedische Modell auch gezeigt hat, dass es nicht der richtige Weg ist. Andere Punkte waren ableitbar. Dieser Punkt wurde verworfen, und es wäre falsch gewesen. Er ist auch nicht mehr drinnen. Und das zeigt, dass wir in der Diskussion vorangekommen wird.

 

Wir haben uns mit dieser Problematik auseinandergesetzt, weil wir den Freier nicht vollständig aus der Verantwortung entlassen können, dazu durchgerungen, jenen Punkt als quasi besondere Anstandsverletzung in den § 1 Abs 1 Z 3 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes aufzunehmen, wo es darum geht, dass eben niemand gegen seinen Willen in seiner sexuellen Sphäre belästigt oder gestört werden darf und niemand zu solchen Handlungen aufgefordert werden darf. Und das ist auch richtig. Das ist richtig, denn es entspricht dem Recht sonstiger Betroffener, insbesondere der AnrainerInnen, auf den Schutz ihrer persönlichen Sphäre, und da muss sich der Freier zurücknehmen. Und wer das nicht versteht, der tut mir Leid, aber auf den muss das Gesetz angewendet werden und er muss, wenn er es nicht versteht, die entsprechende Strafe bekommen. Davon ist nicht umfasst die berühmte Frage, ob irgendjemand Zeit hätte, sondern es geht ganz klar darum, jemanden in seiner sexuellen Sphäre zu bedrängen, ihn direkt anzusprechen, und das Entscheidende ist das Nein danach. Erfolgt dieses Nein danach, dann hat der Freier seine Suche am Ort und bei dieser Person einzustellen. Denn alles andere ist eine besondere Anstandsverletzung, ist ein Eindringen in die Sphäre anderer Menschen, die mit dieser Sache nichts zu tun haben, und dem muss und wird durch dieses Gesetz ein Riegel vorgeschoben, und auch deswegen stimmen wir zu.

 

Und wer glaubt, dass es das alles nicht gibt, den lade ich ein, in den entsprechenden Bezirksteilen 2. Bezirk, Stuwerviertel, 15. Bezirk, Mariahilfer Straße, Felberstraße, wo auch immer, einen Tages- oder Abendspaziergang zu machen und sich die Sache anzusehen. Da kann er mitnehmen, wen er will, aber der Punkt ist: Dort ist alles klar. Dort gibt es niemanden, von keiner Fraktion, der nicht erkennt, dass hier Handlungsbedarf ist.

 

Und ich negiere nicht die Ansätze zu sagen: Gehen wir auch noch andere Wege, die wir auch im Gesetz gegangen sind, nämlich dort, wo wir die Bestrafungen verringert haben, aus vernünftigen Gründen. Dort, wo wir sagen: Diskutieren wir über die Anerkennung. Das können wir alles machen. Es war auch gescheit, den Antrag zuzuweisen und nicht abstimmen zu lassen, weil wir können über das diskutieren, auch wenn ich bei dem einen oder anderen Punkt noch nicht überzeugt bin. Aber dort, wo die Sache klar ist, wo es um die Belästigung geht, dort ist die besondere Anstandsverletzung gut. Die Strafe ist vielleicht, so wie sie jetzt im Gesetz vorgesehen ist, unangemessen. Ich hätte mir persönlich eine höhere Strafe gewünscht. Aber wir werden sehen, was der Vollzug bringt.

 

Und es ist richtig, dass wir den Freiern sagen, dort ist Schluss, und es war richtig, dass wir es als Landesgesetzgeber getan haben, denn wir müssen erkennen, was können wir regeln und was können wir nicht regeln. Aber dort, wo wir es können, dort wurde es getan.

 

Und die Diskussion war auch deswegen wichtig, weil sie gezeigt hat, dass wir es in solchen Materien – es wird noch andere geben, die man quasi wirklich emotionslos parteiübergreifend diskutieren kann, ob das der Umweltschutz ist, ob das der Tierschutz ist; Kinderschutz ist keine Landesmaterie – schaffen, einen Konsens zustande zu bringen und daher, und zwar ohne ideologische Scheuklappen, ohne Berührungsängste, im Versuch,

 

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