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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 56

 

hier nicht eine Mythenbildung stattfindet, die jetzt hier in einer sachlichen Diskussion auch nur von Ihnen gekommen ist, die rechtliche Grundlage darlegen: Das Problem, in dem wir uns befinden, ist nämlich - und ich möchte gleich vorausschicken, dass ich persönlich und auch meine Fraktion überhaupt nichts dagegen haben, dass die Volksanwaltschaft grundsätzlich weiter prüfen kann, wenn wir eine rechtliche Möglichkeit dazu finden - der Artikel 148i der österreichischen Bundesverfassung. Wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe, sieht dieser vor, dass durch die Landesverfassungen der Volksanwaltschaft das Prüfungsrecht eingeräumt werden kann, aber nur für den öffentlichen Bereich der jeweiligen Länder, und es ist natürlich rechtlich problematisch. Diese Umsetzung der Bundesverfassung - und sie haben es auch zitiert - ist im § 139a der Wiener Stadtverfassung erfolgt, daher ist sozusagen die Prüfbefugnis grundsätzlich gegeben. Dass es natürlich rechtlich problematisch ist zu sagen, durch eine Landesverfassung verändern wir die Bundesverfassung, indem wir hier Prüfkompetenzen zusprechen, die nach der Bundesverfassung nicht vorgesehen sind, das muss man schon auch zur Kenntnis nehmen. Ich habe auch den Eindruck, dass das grundsätzlich zur Kenntnis genommen worden ist, nur Sie probieren irgendwie politisches Kleingeld daraus zu machen. Ich weiß auch, und alle, die sich dafür interessieren, wissen es, dass das eine Frage ist, die derzeit auch im Österreichkonvent diskutiert wird, wo es die Bestrebungen der Volksanwaltschaft gibt. Und ich kann nur sagen, dass meine Partei das ja auch mit unterstützt, dass die Prüfungsbefugnisse der Volksanwaltschaft jenen des Rechnungshofes angeglichen werden, wonach dann eine Prüfungskompetenz gegeben wäre. Also, das heißt kurz zusammengefasst, grundsätzlich kein Problem mit dem Prüfungsrecht der Volksanwaltschaft. Juristisch ist es problematisch und man muss schauen, ob man hier für diesen Bereich eine Lösung findet.

 

Ein dritter Punkt, der angesprochen wurde, war der Geltungsbereich des Gleichbehandlungsgesetzes und der Wunsch, hier das Zuweisungsgesetz zu ändern. Da muss man schon sagen, Kollegin Vana, und du weißt das auch, dass sozusagen jetzt alle Zuweisungsgesetze, die wir bisher in Wien beschlossen haben, grundsätzlich so ausschauen wie das, was wir heute auch beschließen. Daher kann hier schon auch eine rechtliche Problematik in der Auslegung bestehen, wenn wir jetzt hier in dieses Gesetz bei einer demonstrativen Aufzählung das Gleichbehandlungsgesetz plötzlich dazunehmen, weil man da heraus ja auch schließen könnte - was aber ein falscher Schluss ist -, dass bei den anderen Zuweisungsgesetzen, bei den Stadtwerken oder beim Museum der Stadt Wien, das Gleichbehandlungsgesetz nicht anwendbar wäre, was natürlich falsch ist, ich sage nur, weil vorher gefallen ist, das ist das einzige Gesetz, das hier nicht aufgezählt wird. Das stimmt aber nicht, weil es ist zum Beispiel auch die Anwendbarkeit oder weitreichende Anwendbarkeit des Personalvertretungsgesetzes nicht demonstrativ aufgezählt. Daher, und du weißt es auch, ist das Gleichbehandlungsgesetz selbstverständlich anwendbar, ist auch bei allen bisher geschehenen Ausgliederungen anwendbar, du hast ja auch nur Bundesbeispiele genannt, wo diese Rechtsunsicherheit besteht, nämlich genau deshalb, weil die Rechtsunsicherheit in Wien nicht besteht. Dass das Gleichbehandlungsgesetz natürlich nur gelten kann für die Bediensteten der Stadt Wien, ist auch klar, und es gibt auch die klare politische Aussage der zuständigen Stadträtin. Und ich sage das jetzt hier auch noch einmal, es ist selbstverständlich, dass es eine Betriebsvereinbarung geben soll und geben wird, die, ähnlich wie es auch gelungen ist bei den Wiener Stadtwerken, die Inhalte des Gleichbehandlungsgesetzes auch für die Bediensteten anwendbar macht, die sozusagen nicht Bedienstete der Stadt sind, aber das können wir natürlich hier jetzt so auch nicht beschließen. Das heißt, ich sehe hier keinen Änderungsbedarf und es stimmt nicht, dass alle Gesetze angeführt sind, außer dem Gleichbehandlungsgesetz.

 

Ich möchte gerne abschließend vielleicht noch kurz über einen Punkt etwas sagen, den Frau Kollegin Jerusalem vorgebracht hat: Die Problematik der Information der Vereine haben wir das letzte Mal besprochen. Tatsache ist natürlich, dass der Dachverband darüber informiert ist und dass auch sehr, sehr viele Vereine schon darüber informiert sind, aber dass das noch nicht bis zu jedem einzelnen durchgedrungen ist. Es ist aber auch sozusagen so, dass es jetzt in drei Bereichen Arbeitskreise gibt, wo die auch alle eingebunden sind, nämlich im Bereich der Ambulanzen, der stationären Pflege und im Behindertenbereich. Also, ich glaube, dass wir hier sozusagen gut unterwegs sind, alle betroffenen Partnerinnen und Partner auch zu informieren.

 

Abschließend möchte ich noch kurz zum Kollegen Schock kommen, wo ich nicht weiß, ob Sie das sozusagen wirklich alles ernst meinen wie Sie das sagen, oder ob Sie sich einen Karl machen. Beides ist legitim, aber sich hier herzustellen als ein Vertreter einer Partei, die seit dem 4. Februar 2000 den ärgsten Sozialabbau der 2. Republik zu verantworten hat und hier Dinge aufzuzählen, worüber kein Mensch etwas weiß, nämlich der Stadt Wien in die Schuhe zu schieben, dass Ambulanzgebühren geschaffen wurden, und hier von einer Belastungswelle zu sprechen als einer, der einer Partei angehört, die verantwortlich ist dafür, dass es in den letzten vier Jahren 87 Erhöhungen gegeben hat, die verantwortlich dafür ist, dass die Unfallrenten besteuert wurden und sich nicht zu komisch dafür ist, dann zu inserieren, “wir haben die Unfallrentenbesteuerung abgeschafft“, die die Ambulanzgebühren eingeführt hat, die den größten Pensionsraub der 2. Republik durchführt und den Bildungsabbau durchführt, da frage ich mich wirklich, ob Sie sich nicht komisch vorkommen, oder sozusagen wie man das eigentlich verkraftet, wenn man sich am Abend wieder in den Spiegel schaut. Aber ich nehme das zur Kenntnis und erwarte von Ihrer Partei auch nichts anderes. (StR DDr Eduard Schock: In zwei Jahren reden wir wieder darüber!) Ich kann Ihnen nur eines ... (Beifall bei der SPÖ.) Ich kann Ihnen nur eines mit absoluter Sicherheit sagen, wenn Sie hier meinen, Sie werden in zwei Jahren

 

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