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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 56

 

sagen, irgendwer verabschiedet sich vom Sozialbereich, ich kann Ihnen nur eines mit 100-prozentiger Sicherheit sagen, gute Sozialpolitik in dieser Stadt hat einen Namen und dieser Name ist SPÖ und dabei wird es auch bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Ich habe keine weitere Wortmeldung. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Viele der Punkte, die heute besprochen wurden, sind im Ausschuss schon ausführlich diskutiert worden und ich dachte, auch entsprechend beantwortet, weil sie ganz klar am Tisch liegen. Sie sind hier noch einmal diskutiert worden und ich hoffe, auch noch einmal sehr klargestellt worden. Es ist mir schon klar, dass für Vertreter einer Partei oder zweier Parteien, die in der Regierung sitzen, die für den größten Sozialabbau und die höchste Arbeitslosigkeit seit vielen Jahren verantwortlich ist, (Abg Gerhard Pfeiffer: Aber jetzt hören Sie auf! – Abg Georg Fuchs: Aber so was!) natürlich schwierig ist, zum Thema Soziales zu diskutieren. Tatsache ist, dass hier die Fragen, die offensichtlich mit Mühe herbeigezogen wurden, um sie wieder anzusprechen, sehr deutlich beantwortet wurden und ich brauche mich jetzt nicht wiederholen. Es wurde völlig klargestellt, wie es ausschaut mit den Fragen des Weisungszusammenhanges, und auch die eine Frage, die die Frau Abg Wehsely noch nicht beantwortet hat, wie und warum es denn keine entsprechende gesetzliche Regelung bei uns gibt, ist klar und wurde auch im Ausschuss schon ganz klar beantwortet: Weil wir eben hier mit einem Gemeinderatsbeschluss ausgliedern, sind auch entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse notwendig.

 

Es wurde auch ein Thema sehr klar beantwortet, das mir persönlich sehr wichtig ist, weil ich deutlich klarlegen möchte, dass ich es für wichtig halte, dass gerade so ein sensibler Bereich auch entsprechender Kontrolle unterliegt. Die Frage der Volksanwaltschaft ist keine, die wir hier in dieser gesetzlichen Bestimmung regeln können, da müssen andere Regeln gefunden werden. Ich wiederhole das, was ich im Ausschuss gesagt habe: Das, was wir tun können, haben wir getan, und ich glaube, es ist sehr gut. Jetzt ist das Kontrollamt zuständig, es werden die entsprechenden Vergabegesetze zugrundegelegt. Da sind die Dinge sehr eindeutig. Also das, was wir tun können, haben wir getan.

 

Und noch eine Bemerkung, weil gerade auch ich dafür stehe, dass Gleichbehandlung in dieser Stadt sehr ernst genommen wird und auch in der Praxis umgesetzt wird. Ich denke, es ist lächerlich – es tut mir Leid, wenn ich das so sagen muss, aber anders kann man es nicht sagen –, zu behaupten, dass das Gleichbehandlungsgesetz nicht gelten würde. Das ist so klargestellt! Dieses Gesetz gilt selbstverständlich. Ich habe das auch schon in einer Anfragebeantwortung hier sehr deutlich gesagt und habe auch noch etwas Zweites gesagt – hiermit ergänze ich, was Frau Abg Wehsely schon gesagt hat: Es gibt nicht nur von mir und auch von der fachzuständigen Stadträtin mehrere klare Bekenntnisse dazu, dass selbstverständlich auch für diejenigen, die nicht Gemeindebedienstete sind, entsprechende Maßnahmen im Sinne der Gleichbehandlung gesetzt werden, wir haben auch schon entsprechende Taten gesetzt. Auch das habe ich das letzte Mal schon gesagt. Bei den Wiener Stadtwerken zum Beispiel gibt es eine Betriebsvereinbarung zum Thema Gleichbehandlung, die eine sehr gute ist und die den Frauen, die dort tätig sind, die entsprechenden Möglichkeiten gibt und die entsprechende Unterstützung für Gleichbehandlung. Und das wird selbstverständlich auch in diesem Bereich passieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Wir haben nun die Abstimmung durchzuführen.

 

Bevor ich über das Gesetz in erster Lesung abstimme, darf ich festhalten, dass es einen Abänderungsantrag betreffend Mindestrechte für neue Bedienstete des FSW, eingebracht von den GRÜNEN, gibt. Er betrifft den § 1 Abs 5.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag der GRÜNEN zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die GRÜNEN. Das ist daher die Minderheit und abgelehnt.

 

Wir kommen damit zur Abstimmung über das Gesetz in erster Lesung.

 

Wer dem Gesetz in erster Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist die SPÖ. Damit ist das mehrstimmig angenommen.

 

Ich habe nun einen weiteren Antrag abzustimmen. Es ist ein Antrag der GRÜNEN als Beschlussantrag. Er ist vorher referiert worden, und Sie kennen dessen Inhalt. Es ist die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Wer den Antrag der GRÜNEN unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die GRÜNEN, die ÖPV und die FPÖ. Das ist die Minderheit. Somit ist der Antrag nicht angenommen.

 

Wenn es keinen Widerspruch gibt, lasse ich über das Gesetz sofort auch in zweiter Lesung abstimmen. – Es gibt keinen Widerspruch.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist die SPÖ. Damit ist das Gesetz in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen worden.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 5 der Tagesordnung. Es betrifft dies die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, das heißt also Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen in Österreich. Es ist eine Grundversorgungsvereinbarung nach dem Art 15a B-VG.

 

Berichterstatterin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Frau amtsf StRin Dr Pittermann. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Danke. – Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete!

 

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