Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 56
Das eben genannte Gesetz beschäftigt sich vor allem mit der Vereinheitlichung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Bund und Ländern. Es können damit Doppelgleisigkeiten, Parallelstrukturen vermieden werden, und es kann auf regional bedingte Kostenentwicklungen und Gegebenheiten flexibel reagiert werden. Es kommt zu einer einheitlichen Kostenaufteilung zwischen dem Bund und den Ländern mit einem Kostenschlüssel von 60 zu 40. Wien wird ungefähr 8 Prozent der Kosten tragen.
Ich bitte Sie, Herr Präsident, falls Wortmeldungen
vorliegen, die Debatte einzuleiten.
Präsident Johann Hatzl: Wortmeldungen
gibt es.
Als Erste hat sich Frau Abg Jerusalem zu Wort
gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im
Rathaus): Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich kann es sehr kurz machen, denn die GRÜNEN stimmen
hier im Landtag dieser Grundversorgungsvereinbarung genauso zu wie im
Ausschuss.
Vielleicht einige Punkte, wo wir sagen, das sollte
auch in dieser Vereinbarung eigentlich anders sein, also einige wenige
Kritikpunkte. Manche Bestimmungen in dieser Vereinbarung widersprechen nämlich
etwas den menschenrechtlichen Grundsätzen, und zwar dort, wo zum Beispiel
gesagt wird, dass als hilfsbedürftig gilt, wer nicht für seinen Lebensbedarf
sorgen kann oder der keine Unterstützung durch karitative Organisationen hat.
Also da sind sowohl wir anderer Meinung als aber auch
der OGH, der klar sagt, dass sich der Bund hier nicht auf karitative
Organisationen ausreden darf, sondern selbst die Verantwortung zu tragen habe.
In dieser Vereinbarung wird jetzt aber dieser Irrtum, dieser Rechtsirrtum, im
Grunde genommen prolongiert.
Ein zweiter Punkt betrifft den Beteuerschlüssel von
1 zu 170. Das ist mit Sicherheit zu wenig, worauf ja auch die Caritas
relativ eindringlich hingewiesen hat und worauf jetzt im Landtag auch die
GRÜNEN hinweisen wollen.
Im Grunde genommen wird mit dieser Vereinbarung auch
ein Rechtsanspruch auf Grundversorgung der Asylwerber hinausgeschoben, und es
werden vermutlich weitere Gesetzesänderungen vonnöten sein. Nichtsdestotrotz
stimmen die GRÜNEN zu.
Der eigentliche Grund, warum ich mich zu Wort melde,
besteht einmal mehr darin, dass ich auf die unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge hinweisen möchte und festhalten möchte, dass diese jedenfalls – und
daran kann sich auch in Zukunft nichts ändern – dem Jugendwohlfahrtsgesetz
unterliegen. Es gelten die Bestimmungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes, und die
sind eindeutig: Alle bis 18 Jahre sind gleich zu behandeln, unabhängig von
ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, ihrer Staatsbürgerschaft und so
weiter und so fort. Das heißt, es kann nicht so sein, dass jetzt vielleicht
auch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in den Bereich Fonds Soziales
Wien abgeschoben werden. Ganz sicher nicht! Die Obsorge und die rechtliche
Vertretung liegen nach wie vor bei der MA 11, liegen nach wie vor beim
Kompetenzzentrum, das – und auch das sei hier jetzt mit allem Nachdruck betont
– nicht aufgelöst werden kann und soll, denn dort ist die gesamte Kompetenz,
was diesen Bereich anbelangt, konzentriert vorhanden und muss auch in Zukunft
genutzt werden und muss auch finanziell ausreichend ausgestattet werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf
hinweisen, dass im Gemeinderat zwar beschlossen wurde, dass die MA 12 und
die MA 47 zum großen Teil in den Fonds Soziales Wien kommen, nicht aber
die MA 11. Das heißt, das kann und darf und soll nicht stattfinden.
Wir haben schon heute einmal über die UNO-Konvention
über die Rechte des Kindes geredet. Und noch einmal: Das sind alle Personen bis
18 Jahre. Da geht es um Gleichbehandlung. Das ist Aufgabe der
Jugendwohlfahrt, und so muss das auch bleiben. Das kann nicht in den Fonds
abgeschoben werden.
Es war mir wichtig, das noch einmal eindringlich zu
sagen. Wir werden sehr genau beobachten, was in diesem Bereich in Zukunft
geschieht, und ich hoffe, dass das auch einige SPÖ-Abgeordnete tun werden. –
Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Zu Wort gemeldet
ist Herr Abg Ulm.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau
Stadträtin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Es ist sehr erfreulich, dass die 15a-Vereinbarung
heute mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen werden soll. Ich glaube, mit
gutem Recht, denn diese Art 15a-Vereinbarung stellt tatsächlich einen
humanitären Meilenstein in der österreichischen Asylpolitik dar. Erstmals wird
die Unterbringung und die Betreuung von schutz- und hilfsbedürftigen Fremden
und Asylwerbern in Österreich gemeinschaftlich durch Bund und Länder erfolgen.
Wir haben nun mit dem neuen Asylgesetz und dieser Vereinbarung ein völlig neues
Asylsystem in Österreich, das es ermöglichen wird, dass jeder, der Asyl
braucht, es rascher bekommt als bisher, und dass jeder, der hilfs- und
schutzbedürftig ist, gemeinschaftlich von Bund und Ländern versorgt und
untergebracht wird.
Sie erinnern sich vielleicht noch an die Debatte im
vergangenen Herbst über die Asylgesetz-Novelle 2003. Grund für die Novellierung
war eine Verdreifachung der Asylanträge in den Jahren 1998 bis 2002. Das bis
dahin bestehende Instrumentarium war nicht mehr geeignet, das Problem zu lösen.
Die Verfahren haben zu lange gedauert, und zirka 80 Prozent der
Asylverfahren sind negativ verlaufen, was natürlich ein sehr unbefriedigender
Zustand ist, nicht nur für die Asylwerber, die abgewiesen werden, sondern auch
für die Asylwerber, die berechtigterweise Asyl beantragt haben, weil sie erst
viel zu spät in den Genuss dieses Asyls gelangt sind.
Es ist jetzt also schneller
möglich, viel schneller möglich als bisher, zwischen Migration und Asyl zu
unterscheiden. Eine Erstabklärung soll die Asylwerber rasch in Kenntnis setzen,
wie ihre Chancen tatsächlich
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