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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 56

 

aussehen. Es wird in Hinkunft möglich sein, ein eigenes Familienverfahren abzuführen; über Familienangehörige wird mit einem Bescheid entschieden werden. Die Rechtssicherheit wurde verbessert, die Verfahren beschleunigt und der Schutz verbessert.

 

Das grundsätzlich Neue bei dem Grundversorgungsmodell nach dieser 15a-Vereinbarung ist, dass nicht nur Asylwerber umfasst sind, sondern im Prinzip alle hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Umfasst sind daher Asylwerber während ihres Verfahrens, aber auch Asylwerber, deren Antrag abgelehnt worden ist, die aber aus den unterschiedlichsten Gründen – seien es rechtliche oder faktische – nicht abschiebbar sind, aber auch Fremde, die, aus welchem Grund auch immer, gar keinen Asylantrag gestellt haben und ebenfalls aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind. Dazu gehören auch Fremde mit so genanntem humanitären Aufenthaltsrecht.

 

Wir erreichen durch diese Vereinbarung, die heute beschlossen wird, eine Verbesserung für die Stadt, wobei ich nicht versäumen möchte zu erwähnen, dass Wien seine Verpflichtung hinsichtlich der Asylplätze nunmehr erfüllt hat, dass da die Stadt Wien sehr erfreulicherweise ihren Beitrag geleistet hat. Ich hoffe, dass alle anderen Bundesländer dieser Verpflichtung auch rechtzeitig nachkommen. Es ist ja schon gelungen, vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2003 die Zahl der Asylplätze von 2 000 auf 9 000 zu erhöhen. Also eine sehr erfreuliche Entwicklung im Sinne der Stadt, im Sinne der Republik. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Stadt und Republik ist immer im Sinne der hier lebenden Menschen, aber und vor allem auch im Sinne der hilfs- und schützbedürftigen Fremden in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zu Wort gelangt Herr Abg Barnet.

 

Abg Günther Barnet (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Ich habe mich in der vorigen Debatte streichen lassen, ich kann Ihnen leider nicht den Gefallen tun, so kurz zu bleiben wie Kollegin Jerusalem und Kollege Ulm. Sie können sich gemütlich darauf einrichten, dass wir uns einige Zeit mit diesem Thema beschäftigen werden. (Abg Johann Driemer: Tun Sie sich keinen Zwang an!) Wenn es Sie nicht freut, Kollege Driemer ... (Abg Johann Driemer: Ich habe nur gesagt, tun Sie sich keinen Zwang an!) Es freut Sie? Mich freut es auch! Ich schaue Ihnen gern treuherzig ins Auge. Ich erzähl' Ihnen etwas; wenn Sie mir auch zuhören, ist es schon einmal ein netter Anfang. (Rufe: Zur Sache!)

 

Zur Sache: Meine Damen und Herren! Diese Vereinbarung zwischen den Ländern und den Bund gemäß Art 15a B-VG ist durchaus zu begrüßen. Sie ist zu begrüßen, weil der Zweck der Vereinbarung ein notwendiger ist. Es geht darum, die Versorgung zur vereinheitlichen und zu verbessern, die Mitwirkung der Länder an den Kosten sicherzustellen, die Mitwirkung der Länder auch an den Kosten der Schubhaft sicherzustellen – ein Faktum, das nicht jedem immer gefällt – und die Länder in die Ziehung zu nehmen, am Asylverfahren teilzunehmen mit der Informationspflicht.

 

Der Ausgangspunkt der Vereinbarung ist – der Kollege Ulm hat es gesagt – die Asylgesetz-Novelle vom Herbst des Jahres 2003. Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, auch wenn Sie von der SPÖ es im Nationalrat bekämpft haben und auch diese Landesregierung es nun vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen will, diese Asylgesetz-Novelle ist ein Meilenstein, ist ein positiver Fortschritt für alle Asylverfahren.

 

Was ist der Zweck dieses Gesetzes, das Grundlage für diese heutige Vereinbarung ist? – Zunächst die Beschleunigung der Verfahren. Viele Verfahren sind noch immer offen, sind nicht abgeschlossen. Das ist ein untragbarer Zustand, für alle Seiten.

 

Es geht auch darum, in einem so genannten Erstabklärungsverfahren innerhalb von 48 beziehungsweise 72 Stunden einmal festzulegen, ob der Betroffene überhaupt in ein Asylverfahren in formeller Form eintreten kann oder nicht.

 

Es geht darum, jeden – und das entgegen der bisherigen Linie – am Anfang schon in einer Erstaufnahmestelle aufzunehmen und ihm eine Grundbetreuung durch den Bund und die Länder zukommen zu lassen. Und das ist ein Fortschritt.

 

Es geht darum, die Drittstaatenregelung festzuhalten, es geht um das Neuerungsverbot, um das Verhindern des Untertauchens in die Illegalität und um die Verbesserung für die Familienangehörigen im Asylverfahren.

 

Warum ist das notwendig? Sehen wir uns die Verfahren an. Seit 1998, also nach der Asylgesetz-Novelle 1997, hat es in Österreich 160 549 Verfahren nach dem Asylgesetz gegeben. Davon sind 36 448 noch immer offen, aber eine viel größere Zahl, nämlich über 90 000, sind unerledigte Verfahren, unerledigt in dem Sinne, dass mehr als die Hälfte jener, die in ein Asylverfahren eingetreten sind, aus welchen Gründen auch immer, aber auch wegen mangelnder Betreuung, aus dem Asylverfahren verschwunden sind.

 

Es ist auch eine Illusion zu glauben, dass bei jährlich zirka 40 000 Asylwerbern und Betreuungsplätzen in der Anzahl von zirka 10 000 tatsächlich vernünftige Asylbetreuung statt finden kann. Da reicht nicht aus, was die Länder tun, was der Bund tut, und auch die privaten Unterkünfte sind keine wirkliche Lösung.

 

Aber was macht die SPÖ-Stadtregierung in diesem Zusammenhang, weil Sie so schauen, als hätten Sie damit nichts zu tun? Sie verweigern den Blick auf die Realität. Sie haben – und zwar konkret Teile der Wiener Stadt-SPÖ und der Bundes-SPÖ – die Bundesregierung im Zuge der Asylgesetz-Novelle als unfähig und als unmenschlich bezeichnet, Sie rufen jetzt gegen dieses Gesetzt den VfGH an – mit einer Argumentation, die durchaus skurril ist –, Sie reden gleichzeitig der ungehinderten und ungezügelten Zuwanderung das Wort, treffen aber jetzt diese Vereinbarung. Sie tun dies, obwohl diese Vereinbarung – und das ist für jeden nachlesbar, der die Vereinbarung lesen wollte, sowohl im Text als auch in den Erläuterungen – genauest geradezu auf jene

 

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