Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 56
neuerlichen Asylantrag zu stellen, sondern sofort zurückgewiesen wird, weil klar ist, a) er kommt aus einem sicheren Drittstaat, b) er kommt aufgrund eines aufrechten, rechtskräftigen Bescheides aus einem Staat, der auch als so sicher gilt, dass man gar nicht um Asyl ansuchen kann in Österreich.
Und diese Bestimmung bekämpfen Sie ebenfalls beim
Verfassungsgerichtshof. Und wieder, meine Damen und Herren: Das versteht
keiner!
Warum sind diese Bestimmungen notwendig? Sie sind
notwendig, weil natürlich Asylsuchende die Behörden täuschen, weil sie
versuchen, illegal in den Asylstatus zu kommen, weil sie, bevor sie die Grenze
übertreten, ihre Papiere wegschmeißen nach dem Grundsatz: Die wissen nicht,
woher ich komme, die wissen nicht, wer ich bin. Ich komme automatisch ins Asyl.
Aber dazu gibt es im neuen Gesetz auch wieder eine
vernünftige Maßnahme, nämlich den § 18 Abs 3 mit dem Zweck, alle
Gegenstände, die der Asylwerber bei sich hat – es heißt im Gesetz "seine
Kleidung und seine Behältnisse" –, zu durchsuchen, ob darin irgendetwas
ist, was Aufschluss darüber gibt, woher er kommt, und zwar tatsächlich, und
welchen Weg er gewählt hat. Findet man zum Beispiel ungarische Zigaretten, kann
man fragen: Waren Sie vielleicht in Ungarn? Wir haben Sie zwar gesehen, wie Sie
bei Parndorf oder sonst irgendwo über die Grenze gekommen sind, aber Sie sagen,
Sie sind nicht aus Ungarn gekommen: Wo kommen denn die ungarischen Tschik her?
Oder die rumänische Fahrkarte, oder was immer der einstecken hat.
Und was macht die Stadtregierung mit Beschluss vom
23. Jänner dieses Jahres? Sie bekämpft diese Bestimmung des Asylgesetzes.
Sie sagt, nein, die Behörde soll nicht nachschauen dürfen, woher der kommt. Das
ist ja wohl ein Witz! Wenn die Behörde versucht, einem, der illegal die Grenze
überschreitet, der seine Dokumente weggeschmissen hat, damit man nicht weiß,
woher er kommt, das nachzuweisen, dann soll sie das nicht dürfen? – Meine Damen
und Herren, das versteht zur Abwechslung wieder einmal keiner.
Ich erspare Ihnen die Verlesung anderer Bestimmungen,
die Sie bekämpfen, die so vernünftig sind, dass es vernünftiger gar nicht geht,
und schreite weiter zu den Fragestellungen, die sich noch damit beschäftigen.
Zum Beispiel zur Frage Abschiebung, Zurückweisung
oder Abweisung. Da geht es um Personen, die, wenn dieser Vorgang nicht
passiert, in ein Asylverfahren kommen, das oft mit einem negativen Ende ausgeht
– ich werde noch einige Länder darstellen, wo das so ist –, und die daher in
ihrem Aufenthalt viel Geld kosten. Das ist jedoch gar nicht das Hauptargument,
aber diese Menschen zuerst in ein Asylverfahren zu bringen, das ziemlich
unausweichlich mit der Abschiebung enden muss, ist eigentlich inhuman. Es ist
viel humaner, ihnen binnen 48 oder 72 Stunden zu sagen, dass eine
Zurückweisung, eine Abschiebung oder was auch immer stattfindet, und sie nicht
in ein jahrelanges Asylverfahren zu bringen, an dessen Ende sie abgeschoben
werden, nachdem sie schon zwei oder drei Jahre in Bundesbetreuung waren. Das
ist nämlich in Wahrheit viel inhumaner.
Und es wäre auch unbillig, sich dann nur an den
abschiebenden Organen, sprich den Sicherheitsbehörden, die Schuhe abzustreifen.
Denn das ist es, was heute passiert. Wenn jene, die nach jahrelangen sinnlosen
Asylverfahren abgewiesen, zurückgewiesen, abgeschoben, was auch immer, werden
müssen, wird am Schluss nur die vollziehende Behörde in die Ziehung genommen.
Da streift man sich am Beamten die Schuhe ab, anstatt dass man sich vorher
überlegt, ein vernünftiges Gesetz zu machen. (Zwischenruf der Abg Inge Zankl.)
Dazu gibt es auch einige Zahlen, die Ihnen das
verdeutlichen sollen. Frau Kollegin, wenn Sie es nicht glauben, diese Argumente
sind nicht nur von mir. Lesen Sie die entscheidenden Dokumente, lesen Sie den Rechnungshofbericht
zu dieser Frage, der eindeutig darlegt, dass zum Beispiel 42 Prozent aller
Asylwerber, die bei uns in ein Asylverfahren kommen, während des Verfahrens
einfach verschwinden, aus der Bundesbetreuung und auch aus der Nichtbetreuung verschwinden,
U-Boote werden, illegal werden, leider der Kriminalität anheim fallen (Zwischenruf der Abg Marianne Klicka),
weil sie weder Aufenthaltstitel noch Arbeitsbewilligung haben, irgendwohin
abwandern und wenn sie dann doch aufgegriffen werden, Kollegin Klicka, zu Recht
abgeschoben werden.
Ist das human, dass man die Leute zuerst in die
Kriminalität zwingt, in die Illegalität zwingt, weil man ihnen nicht von Anfang
sagt, dass sie eigentlich hier kein Anrecht auf Asyl haben, und sie dann nach
Jahren, in denen sie schon da waren, abschiebt? Beim Abschiebeverfahren sagt
man dann aber: Damit wollen wir nichts zu tun haben, das sind nur die
vollziehenden Beamten.
Das ist ein Rechtsstaat, das ist eine Humanität, der
wir uns nicht verpflichtet fühlen, und daher stehen wir hinter dem neuen Gesetz
und der Grundvereinbarung. (Beifall bei der FPÖ.) Denn besser als jede Zurückschiebung nach Jahren ist die
Abweisung an der Grenze. (Abg Ing Zankl:
Das sind wir die falsche Adresse!) Was sagen Sie? (Abg Inge Zankl: Wir sind die falsche Adresse!) Ich sage das an die
falsche Adresse? Nein, Sie sind die richtige Adresse. Sie sind die richtige
Adresse, denn erstens – ich erkläre es Ihnen noch einmal, falls Sie es nicht
verstehen –bekämpfen Sie ... (Abg Inge Zankl: Das hat damit nichts zu
tun!) Natürlich hat das damit etwas zu tun.
In der heutigen Vereinbarung, die
wir da beschließen, beziehen wir uns im Text und in den Erläuterungen auf die
Bestimmungen – Sie haben am Anfang nicht zugehört oder Sie waren nicht da – die
§§ 4 ff des neuen Asylgesetzes 2003. Und womit beschäftigt sich
dieses Gesetz? Es beschäftigt sich – ich habe es Ihnen gerade vorgelesen – mit
diesen Bestimmungen, mit Zurückschiebung, Abschiebung, Verweisung et cetera. (Abg Inge Zankl: Sie wissen, was ich meine!)
Sie sagen, die Grundvereinbarung ist in Ordnung, aber im selben Atemzug – ich
wiederhole es, falls Sie es nicht verstehen – beschließt die Landesregierung
dieses Landes am 23. Jänner, genau diese Bestimmungen beim
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