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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 56

 

neuerlichen Asylantrag zu stellen, sondern sofort zurückgewiesen wird, weil klar ist, a) er kommt aus einem sicheren Drittstaat, b) er kommt aufgrund eines aufrechten, rechtskräftigen Bescheides aus einem Staat, der auch als so sicher gilt, dass man gar nicht um Asyl ansuchen kann in Österreich.

 

Und diese Bestimmung bekämpfen Sie ebenfalls beim Verfassungsgerichtshof. Und wieder, meine Damen und Herren: Das versteht keiner!

 

Warum sind diese Bestimmungen notwendig? Sie sind notwendig, weil natürlich Asylsuchende die Behörden täuschen, weil sie versuchen, illegal in den Asylstatus zu kommen, weil sie, bevor sie die Grenze übertreten, ihre Papiere wegschmeißen nach dem Grundsatz: Die wissen nicht, woher ich komme, die wissen nicht, wer ich bin. Ich komme automatisch ins Asyl.

 

Aber dazu gibt es im neuen Gesetz auch wieder eine vernünftige Maßnahme, nämlich den § 18 Abs 3 mit dem Zweck, alle Gegenstände, die der Asylwerber bei sich hat – es heißt im Gesetz "seine Kleidung und seine Behältnisse" –, zu durchsuchen, ob darin irgendetwas ist, was Aufschluss darüber gibt, woher er kommt, und zwar tatsächlich, und welchen Weg er gewählt hat. Findet man zum Beispiel ungarische Zigaretten, kann man fragen: Waren Sie vielleicht in Ungarn? Wir haben Sie zwar gesehen, wie Sie bei Parndorf oder sonst irgendwo über die Grenze gekommen sind, aber Sie sagen, Sie sind nicht aus Ungarn gekommen: Wo kommen denn die ungarischen Tschik her? Oder die rumänische Fahrkarte, oder was immer der einstecken hat.

 

Und was macht die Stadtregierung mit Beschluss vom 23. Jänner dieses Jahres? Sie bekämpft diese Bestimmung des Asylgesetzes. Sie sagt, nein, die Behörde soll nicht nachschauen dürfen, woher der kommt. Das ist ja wohl ein Witz! Wenn die Behörde versucht, einem, der illegal die Grenze überschreitet, der seine Dokumente weggeschmissen hat, damit man nicht weiß, woher er kommt, das nachzuweisen, dann soll sie das nicht dürfen? – Meine Damen und Herren, das versteht zur Abwechslung wieder einmal keiner.

 

Ich erspare Ihnen die Verlesung anderer Bestimmungen, die Sie bekämpfen, die so vernünftig sind, dass es vernünftiger gar nicht geht, und schreite weiter zu den Fragestellungen, die sich noch damit beschäftigen.

 

Zum Beispiel zur Frage Abschiebung, Zurückweisung oder Abweisung. Da geht es um Personen, die, wenn dieser Vorgang nicht passiert, in ein Asylverfahren kommen, das oft mit einem negativen Ende ausgeht – ich werde noch einige Länder darstellen, wo das so ist –, und die daher in ihrem Aufenthalt viel Geld kosten. Das ist jedoch gar nicht das Hauptargument, aber diese Menschen zuerst in ein Asylverfahren zu bringen, das ziemlich unausweichlich mit der Abschiebung enden muss, ist eigentlich inhuman. Es ist viel humaner, ihnen binnen 48 oder 72 Stunden zu sagen, dass eine Zurückweisung, eine Abschiebung oder was auch immer stattfindet, und sie nicht in ein jahrelanges Asylverfahren zu bringen, an dessen Ende sie abgeschoben werden, nachdem sie schon zwei oder drei Jahre in Bundesbetreuung waren. Das ist nämlich in Wahrheit viel inhumaner.

 

Und es wäre auch unbillig, sich dann nur an den abschiebenden Organen, sprich den Sicherheitsbehörden, die Schuhe abzustreifen. Denn das ist es, was heute passiert. Wenn jene, die nach jahrelangen sinnlosen Asylverfahren abgewiesen, zurückgewiesen, abgeschoben, was auch immer, werden müssen, wird am Schluss nur die vollziehende Behörde in die Ziehung genommen. Da streift man sich am Beamten die Schuhe ab, anstatt dass man sich vorher überlegt, ein vernünftiges Gesetz zu machen. (Zwischenruf der Abg Inge Zankl.)

 

Dazu gibt es auch einige Zahlen, die Ihnen das verdeutlichen sollen. Frau Kollegin, wenn Sie es nicht glauben, diese Argumente sind nicht nur von mir. Lesen Sie die entscheidenden Dokumente, lesen Sie den Rechnungshofbericht zu dieser Frage, der eindeutig darlegt, dass zum Beispiel 42 Prozent aller Asylwerber, die bei uns in ein Asylverfahren kommen, während des Verfahrens einfach verschwinden, aus der Bundesbetreuung und auch aus der Nichtbetreuung verschwinden, U-Boote werden, illegal werden, leider der Kriminalität anheim fallen (Zwischenruf der Abg Marianne Klicka), weil sie weder Aufenthaltstitel noch Arbeitsbewilligung haben, irgendwohin abwandern und wenn sie dann doch aufgegriffen werden, Kollegin Klicka, zu Recht abgeschoben werden.

 

Ist das human, dass man die Leute zuerst in die Kriminalität zwingt, in die Illegalität zwingt, weil man ihnen nicht von Anfang sagt, dass sie eigentlich hier kein Anrecht auf Asyl haben, und sie dann nach Jahren, in denen sie schon da waren, abschiebt? Beim Abschiebeverfahren sagt man dann aber: Damit wollen wir nichts zu tun haben, das sind nur die vollziehenden Beamten.

 

Das ist ein Rechtsstaat, das ist eine Humanität, der wir uns nicht verpflichtet fühlen, und daher stehen wir hinter dem neuen Gesetz und der Grundvereinbarung. (Beifall bei der FPÖ.) Denn besser als jede Zurückschiebung nach Jahren ist die Abweisung an der Grenze. (Abg Ing Zankl: Das sind wir die falsche Adresse!) Was sagen Sie? (Abg Inge Zankl: Wir sind die falsche Adresse!) Ich sage das an die falsche Adresse? Nein, Sie sind die richtige Adresse. Sie sind die richtige Adresse, denn erstens – ich erkläre es Ihnen noch einmal, falls Sie es nicht verstehen –bekämpfen Sie ... (Abg Inge Zankl: Das hat damit nichts zu tun!) Natürlich hat das damit etwas zu tun.

 

In der heutigen Vereinbarung, die wir da beschließen, beziehen wir uns im Text und in den Erläuterungen auf die Bestimmungen – Sie haben am Anfang nicht zugehört oder Sie waren nicht da – die §§ 4 ff des neuen Asylgesetzes 2003. Und womit beschäftigt sich dieses Gesetz? Es beschäftigt sich – ich habe es Ihnen gerade vorgelesen – mit diesen Bestimmungen, mit Zurückschiebung, Abschiebung, Verweisung et cetera. (Abg Inge Zankl: Sie wissen, was ich meine!) Sie sagen, die Grundvereinbarung ist in Ordnung, aber im selben Atemzug – ich wiederhole es, falls Sie es nicht verstehen – beschließt die Landesregierung dieses Landes am 23. Jänner, genau diese Bestimmungen beim

 

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