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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 56

 

definieren, ist wirklich grenzenlos. (StRin Karin Landauer: Sie sind grenzenlos!).

 

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier geht es um eine ganz wesentliche Vereinbarung und wesentliche Elemente dieser Vereinbarung. Ich stelle fest, dass der Bund und die Länder hier zum ersten Mal an einem Strang ziehen. Hier geht es um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, um einheitliche Standards in der Versorgung dieser Menschen zu definieren.

 

Sie haben heute auch Lob von der Opposition gehört, und das ist auch gut so. Dass diese Vereinbarung zustande gekommen ist – das kann ich wirklich nicht unbegründet und mit Stolz sagen –, ist auch dem Wiener Bürgermeister zu verdanken, der diese Vereinbarung vorangetrieben hat. Letztendlich ist es aufgrund seines persönlichen Engagements zu dieser Vereinbarung gekommen, und diese Vereinbarung können wir wirklich als einen Meilenstein bezeichnen. Das hat aber an sich mit dem Asylgesetz nichts zu tun. Dazu komme ich später noch.

 

Es ist nicht sehr lange her – wir erinnern uns alle daran –, dass Bundesminister Strasser schutzlose Menschen, darunter Frauen und Kinder, buchstäblich in die Kälte auf die Straße gesetzt hat. Ich helfe allen Abgeordneten hier in diesem Raum ein bisschen, sich daran zu erinnern. Hier war es eben der Wiener Bürgermeister, der sofort mehrere hundert Notquartiere suchen ließ, der Bürgermeister Häupl, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Er tat dies, um eben diesen Menschen, die ohnehin schon sehr viel Ungerechtigkeit in ihrem Schicksal erfahren haben, Schutz und Grundversorgung zu garantieren. Damit hat er eben die politische Fahne in die Hand genommen, um eine politische und bundeseinheitliche Lösung voranzutreiben. Er hat hier von Anfang an eine klare Position eingenommen und hat auch in den Verhandlungen nicht herumtaktiert wie zum Beispiel manche andere Bundesländer, die nicht so klare Positionen bezogen haben, in der Hoffnung vielleicht, dass Wien ohnehin bereits große Strukturen geschaffen hat, sodass sie sich hier mehr oder weniger leicht der Verantwortung entziehen können.

 

Wir haben von den Betroffenen nicht erst einmal gehört – und ich glaube, dass ich weiß, wovon ich rede, weil ich mit diesen betroffenen Gruppen wirklich in meiner Freizeit schon viel gearbeitet habe –, dass manchmal sogar mancher Bürgermeister, anstatt die erbetene Hilfe zu gewähren, den Betroffenen einen Fahrschein nach Wien in die Hand gedrückt hat. Das kann ja wirklich auch nicht die Lösung sein, obwohl wir uns hier in Wien wirklich nicht – wie so behauptet wird – unserer Verantwortung entziehen wollen. Im Gegenteil!

 

Aufgrund dieses Engagements wurde letztendlich ein gemeinsames Ergebnis erzielt, weil es eben dem Wiener Bürgermeister hier mehr um die Sache gegangen ist als um irgendwelche Verhandlungspositionen. Die Grundhaltung des Bürgermeisters Häupl bei diesen Verhandlungen war von Anfang an so, dass er alle schutz- und hilfsbedürftigen Gruppen dieser Menschen in der Grundversorgung erfasst sehen wollte. Und da geht es nicht nur um eine Beschleunigung des Asylverfahrens, sondern hier geht es um Menschen, die oft schon viele Ungerechtigkeiten in ihrem Leben erfahren haben. Er hat die Verhandlungen auch dann nicht abgebrochen, als es um die Proportionen der Kostenübernahme ging. Die haben natürlich nicht unseren Vorstellungen entsprochen, aber hier ging es ihm eben um die Sache. Wir sind jedoch nach wie vor der Meinung, dass Bundesminister Strasser eine Verantwortung des Bundes auf die Länder abgewälzt hat.

 

Bei dem Ganzen, was in diesen Verhandlungen herausgeschaut hat, wären wir auch glücklicher damit, wenn die Einzelsätze etwas höher ausgefallen wären, aber ein Kompromiss hat leider auch einen Preis. Wir haben aber wesentliche Forderungen in dieser Vereinbarung durchgesetzt. Die Kostenübernahme teilt sich zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 – 60 Prozent trägt der Bund, 40 Prozent die Länder –, womit wenigstens im Prinzip die Hauptverantwortung des Bundes in dieser Sache ein bisschen durchscheint.

 

Eine sehr wichtige Forderung unserer Seite war weiters, dass alle ab dem ersten Tag, an dem sie in dieses Versorgungskonzept hineingenommen werden, auch nach dem ASVG sozialversichert sind. Das ist deswegen wichtig, weil wir ganz genau wissen, dass diese Menschen auf ihrer Flucht sehr oft psychische und körperliche Schäden erleiden, sodass sie eine fundierte Gesundheitsversorgung brauchen und es nicht so sein kann wie bis jetzt beim Bund, dass das dem Zufallsprinzip überlassen wird.

 

Wir haben uns natürlich auch für einen zahlenmäßigen Verteilungsschlüssel stark gemacht. Wien ist übrigens das einzige Bundesland, das tatsächlich bereits jetzt schon einen Großteil dieser Versorgungsplätze mit den nötigen Standards zur Verfügung stellt. Niederösterreich hat es nur annähernd, aber nur aufgrund dessen, weil die 1 800 Plätze in Traiskirchen haben. Das ist wirklich nicht mit dieser Versorgung zu vergleichen, die wir in Wien den Menschen bieten.

 

Darüber hinaus hat aufgrund dieser Vereinbarung die Administration von uns einen klaren politischen Auftrag, ab dem 1. Mai 2004 Versorgungsplätze mit den vorgesehenen Standards in Wien zu sichern. Die Zahl der Plätze ergibt sich aus den vorhandenen Daten, aus denen errechnet wird, wie viele Menschen der betroffenen Zielgruppen im Verhältnis zur Wohnbevölkerung für die einzelnen Länder anfallen.

 

Mein Vorredner hat über irgendwelche Zahlen gesprochen, wie viele Menschen aufzunehmen sind. Anhand welcher Basisdaten er diese Berechnungen gemacht hat, ist mir unklar, denn bis jetzt gab es vom Bund keine erfassten Daten, wie Sie sie auch nach außen differenziert kommuniziert haben. Wenn diese Vereinbarung ab dem Mai 2004 in Kraft tritt, dann werden eben zum ersten Mal auch differenzierte Daten erfasst werden. Diese Daten dienen nicht nur dazu, irgendwelche Kriminalitätsstatistiken zu errechnen und Analysen anzustellen, diese Daten dienen eben auch dazu, eine

 

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