Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 56
definieren, ist wirklich grenzenlos. (StRin Karin Landauer: Sie sind grenzenlos!).
Aber, meine sehr verehrten
Damen und Herren, hier geht es um eine ganz wesentliche Vereinbarung und
wesentliche Elemente dieser Vereinbarung. Ich stelle fest, dass der Bund und
die Länder hier zum ersten Mal an einem Strang ziehen. Hier geht es um eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit, um einheitliche Standards in der
Versorgung dieser Menschen zu definieren.
Sie haben heute auch Lob von der Opposition gehört,
und das ist auch gut so. Dass diese Vereinbarung zustande gekommen ist – das
kann ich wirklich nicht unbegründet und mit Stolz sagen –, ist auch dem Wiener
Bürgermeister zu verdanken, der diese Vereinbarung vorangetrieben hat.
Letztendlich ist es aufgrund seines persönlichen Engagements zu dieser
Vereinbarung gekommen, und diese Vereinbarung können wir wirklich als einen
Meilenstein bezeichnen. Das hat aber an sich mit dem Asylgesetz nichts zu tun.
Dazu komme ich später noch.
Es ist nicht sehr lange her – wir erinnern uns alle
daran –, dass Bundesminister Strasser schutzlose Menschen, darunter Frauen und
Kinder, buchstäblich in die Kälte auf die Straße gesetzt hat. Ich helfe allen
Abgeordneten hier in diesem Raum ein bisschen, sich daran zu erinnern. Hier war
es eben der Wiener Bürgermeister, der sofort mehrere hundert Notquartiere
suchen ließ, der Bürgermeister Häupl, meine Damen und Herren. (Beifall bei
der SPÖ.)
Er tat dies, um eben diesen
Menschen, die ohnehin schon sehr viel Ungerechtigkeit in ihrem Schicksal
erfahren haben, Schutz und Grundversorgung zu garantieren. Damit hat er eben
die politische Fahne in die Hand genommen, um eine politische und
bundeseinheitliche Lösung voranzutreiben. Er hat hier von Anfang an eine klare
Position eingenommen und hat auch in den Verhandlungen nicht herumtaktiert wie
zum Beispiel manche andere Bundesländer, die nicht so klare Positionen bezogen
haben, in der Hoffnung vielleicht, dass Wien ohnehin bereits große Strukturen
geschaffen hat, sodass sie sich hier mehr oder weniger leicht der Verantwortung
entziehen können.
Wir haben von den Betroffenen nicht
erst einmal gehört – und ich glaube, dass ich weiß, wovon ich rede, weil ich
mit diesen betroffenen Gruppen wirklich in meiner Freizeit schon viel
gearbeitet habe –, dass manchmal sogar mancher Bürgermeister, anstatt die
erbetene Hilfe zu gewähren, den Betroffenen einen Fahrschein nach Wien in die
Hand gedrückt hat. Das kann ja wirklich auch nicht die Lösung sein, obwohl wir
uns hier in Wien wirklich nicht – wie so behauptet wird – unserer Verantwortung
entziehen wollen. Im Gegenteil!
Aufgrund dieses Engagements wurde
letztendlich ein gemeinsames Ergebnis erzielt, weil es eben dem Wiener
Bürgermeister hier mehr um die Sache gegangen ist als um irgendwelche
Verhandlungspositionen. Die Grundhaltung des Bürgermeisters Häupl bei diesen Verhandlungen
war von Anfang an so, dass er alle schutz- und hilfsbedürftigen Gruppen dieser
Menschen in der Grundversorgung erfasst sehen wollte. Und da geht es nicht nur
um eine Beschleunigung des Asylverfahrens, sondern hier geht es um Menschen,
die oft schon viele Ungerechtigkeiten in ihrem Leben erfahren haben. Er hat die
Verhandlungen auch dann nicht abgebrochen, als es um die Proportionen der
Kostenübernahme ging. Die haben natürlich nicht unseren Vorstellungen
entsprochen, aber hier ging es ihm eben um die Sache. Wir sind jedoch nach wie
vor der Meinung, dass Bundesminister Strasser eine Verantwortung des Bundes auf
die Länder abgewälzt hat.
Bei dem Ganzen, was in diesen Verhandlungen
herausgeschaut hat, wären wir auch glücklicher damit, wenn die Einzelsätze
etwas höher ausgefallen wären, aber ein Kompromiss hat leider auch einen Preis.
Wir haben aber wesentliche Forderungen in dieser Vereinbarung durchgesetzt. Die
Kostenübernahme teilt sich zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 –
60 Prozent trägt der Bund, 40 Prozent die Länder –, womit wenigstens
im Prinzip die Hauptverantwortung des Bundes in dieser Sache ein bisschen
durchscheint.
Eine sehr wichtige Forderung unserer Seite war
weiters, dass alle ab dem ersten Tag, an dem sie in dieses Versorgungskonzept
hineingenommen werden, auch nach dem ASVG sozialversichert sind. Das ist
deswegen wichtig, weil wir ganz genau wissen, dass diese Menschen auf ihrer
Flucht sehr oft psychische und körperliche Schäden erleiden, sodass sie eine
fundierte Gesundheitsversorgung brauchen und es nicht so sein kann wie bis
jetzt beim Bund, dass das dem Zufallsprinzip überlassen wird.
Wir haben uns natürlich auch für einen zahlenmäßigen
Verteilungsschlüssel stark gemacht. Wien ist übrigens das einzige Bundesland,
das tatsächlich bereits jetzt schon einen Großteil dieser Versorgungsplätze mit
den nötigen Standards zur Verfügung stellt. Niederösterreich hat es nur
annähernd, aber nur aufgrund dessen, weil die 1 800 Plätze in
Traiskirchen haben. Das ist wirklich nicht mit dieser Versorgung zu
vergleichen, die wir in Wien den Menschen bieten.
Darüber hinaus hat aufgrund dieser Vereinbarung die
Administration von uns einen klaren politischen Auftrag, ab dem 1. Mai 2004
Versorgungsplätze mit den vorgesehenen Standards in Wien zu sichern. Die Zahl
der Plätze ergibt sich aus den vorhandenen Daten, aus denen errechnet wird, wie
viele Menschen der betroffenen Zielgruppen im Verhältnis zur Wohnbevölkerung
für die einzelnen Länder anfallen.
Mein Vorredner hat über
irgendwelche Zahlen gesprochen, wie viele Menschen aufzunehmen sind. Anhand
welcher Basisdaten er diese Berechnungen gemacht hat, ist mir unklar, denn bis
jetzt gab es vom Bund keine erfassten Daten, wie Sie sie auch nach außen
differenziert kommuniziert haben. Wenn diese Vereinbarung ab dem Mai 2004 in
Kraft tritt, dann werden eben zum ersten Mal auch differenzierte Daten erfasst
werden. Diese Daten dienen nicht nur dazu, irgendwelche
Kriminalitätsstatistiken zu errechnen und Analysen anzustellen, diese Daten
dienen eben auch dazu, eine
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