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Landtag, 21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 44

 

kritisiert wurden, hier in Wien sehr wohl genau geregelt. Es ist ganz genau geregelt, welche Gruppen wie geschützt werden, es sind Schadenersatzregelungen drinnen, es sind Definitionen drinnen.

 

Also, wir haben hier ganz genaue Regelungen getroffen, und Sie werden jetzt sicher nicht von mir hören, dass ich den oberösterreichischen Weg für falsch halte. Das ist nicht der Fall, ich bin sehr froh, dass es diesen Vorschlag gibt. Ich glaube auch, dass es ein tauglicher Vorschlag ist, wir haben aber in Wien uns für einen anderen Weg entschieden und dieser andere Weg ist der, dass wir sagen, wir wollen möglichst einheitliche Regelungen, aber solange es auf Bundesebene keine vernünftigen gibt, werden wir uns an die EU-Richtlinie halten, damit diese zumindest einheitlich ist. Das heißt nicht, dass der oberösterreichische Weg schlecht ist, er ist ein anderer. Ich glaube, dass unserer praktikabler ist - sonst hätten wir es nicht gemacht - aber das heißt nicht, dass der oberösterreichische Weg ein schlechter ist, das werden Sie von mir sicher nicht hören. Im Gegenteil, ich bin froh, dass es diesen Vorschlag gibt und ich würde mir wünschen, andere Bundesländer würden ebenfalls Landes-Antidiskriminierungsgesetze vorschlagen. Ich weiß nur vom Burgenland, dass es auch so einen Vorschlag gegeben hat, der aber, glaube ich, noch überarbeitet werden muss.

 

Und im Besonderen zur Situation der Schwulen und Lesben möchte ich nur noch eine Bemerkung machen. Gerade in diesem Bereich hat Wien ja, wie Sie wissen, schon sehr viele Landesgesetze geändert, beziehungsweise bei neuen Landesgesetzen - wenn ich nur an das letzte Jugendschutzgesetz denke - sehr deutlich auch schon Gleichstellungsmaßnahmen, Antidiskriminierungsmaßnahmen, aufgenommen.

 

Also ich glaube, dass wir gerade für diese Gruppe dort, wo wir Möglichkeiten haben - die wichtigen Punkte, das wissen wir alle, wo es geht um Erbrecht, wo es geht um Mietrecht, wo es geht um Sozialversicherungsfragen, sind ja auf Landesebene nicht lösbar -, schon sehr viel getan haben. Also, es wäre überhaupt kein inhaltlicher Grund, da in irgendeiner Art und Weise dagegen zu sein. Ich wiederhole noch einmal, wir haben uns ausschließlich aus Praktikabilitätsgründen und um das Gesetz wirklich zum Leben erwecken zu können, dafür entschieden, die Gruppen genauso zu machen wie auf EU-Ebene und aus keinen anderen.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Feldmann.

 

Abg Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Das 1. Antidiskriminierungsgesetz ist das Gleichbehandlungsgesetz und es ist nach wie vor wichtig, gegen die Diskriminierung der Frauen zu kämpfen. Jedoch im Jahr 2002 bewarben sich eine Frau und ein Mann um die Leitung der EDV-Abteilung der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien. Es bekam jedoch der Mann den Job, obwohl die Frau wesentlich besser qualifiziert war. Er hat HTL-Matura, sie arbeitet an der Technischen Universität und ist Diplomingenieur und Doktor der Technik. Das war eine schwerwiegende Fehlentscheidung, die Gleichbehandlungskommission hat dies als ungerechtfertigt qualifiziert und zwei Jahre danach der Frau 5 536 EUR überwiesen. Sie haben zumindest mitgewirkt an dieser Entscheidung, dabei müsste es doch in Ihrer Funktion besonders in Ihrem Interesse sein, sich für die Frauen einzusetzen und die vielpropagierte Gleichbehandlung zu leben. Meine Frage an Sie ist, wie konnte es zu dieser Fehlentscheidung kommen?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin!

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Also, zuerst möchte ich schon sagen, dass ich es bedaure, dass der ÖVP zum Thema Antidiskriminierung nichts anderes einfällt, als ein drei Jahre altes Beispiel zu nennen. Wenn das alles ist, was Sie zu diesem Thema zu sagen haben, dann tut mir das sehr Leid.

 

Das Zweite ist, werden Sie nicht nervös, Herr Doktor, die Beantwortung kommt schon. (Abg Dr Matthias Tschirf: Ich bin nicht nervös!) Zum Zweiten ist dieses Beispiel, das Sie genannt haben, des Langen und Breiten auf und ab diskutiert worden. Es hat einen Fall gegeben, wo eine Frau der Meinung war, dass sie nicht gerechtfertigt behandelt wurde, es ist zu einem Vergleich gekommen zwischen der KFA und ihr und es hat der Vorstand der KFA damals eine Entscheidung auf Grund der Informationen getroffen, die diesem Gremium vorgelegen haben. Anders geht das auch gar nicht bei einer Einrichtung wie der KFA, die so riesig ist und wo es Dutzende von Personalentscheidungen gibt, es können nur Entscheidungen getroffen werden auf Basis dessen, was an Informationen vorliegt. Da können Dinge vorkommen, die nicht in Ordnung sind, ich kann Ihnen auch von dieser Stelle nicht garantieren, dass nicht unter den 65 000 Personen, die es hier im Haus gibt und für die ich als Personalstadträtin auch verantwortlich bin, den einen oder anderen Fall gibt, wo Dinge passieren, die nicht in Ordnung sind. Deswegen ist es so wichtig, dass es Gesetze gibt, deswegen ist es so wichtig, dass es Einrichtungen gibt, an die sich die Frauen, oder in unserem Fall andere diskriminierte Gruppen, wenden können.

 

Meine Aufgabe als politisch Verantwortliche ist es, dafür zu sorgen, dass es diese Einrichtungen gibt und dass sie funktionieren. Das ist hier in diesem Fall auch passiert. Die Dame hat sich ja an die Gleichbehandlungskommission des Bundes gewandt - weil die KFA ja kein Teil der Stadt Wien ist und damit die Bundes-Gleichbehandlungskommission zuständig war -, es ist dann zu einem Vergleich gekommen und ich kann nur sagen, ich bin sehr froh, dass es diese Gleichbehandlungskommission gibt und im Gegensatz zu Ihnen spreche ich jetzt sehr wohl über das Thema, um das es geht, nämlich das Antidiskriminierungsgesetz. Und umso mehr bedaure ich es, dass in meinen Augen die Regelung, die es auf Bundesebene gibt, diese Gleichbehandlungskommissionsarbeit in Zukunft - und ich sage es höflich - erschweren werden, weil nämlich genau alle anderen diskriminierten Gruppen da einfach angehängt werden an die Frauen, die Gleichbehandlungsbeauftragte eine zusätzliche Arbeit ohne zusätzliches Personal bekommt und damit in Zukunft die Gleichbehandlungskommission

 

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