Landtag,
21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 44
kritisiert wurden, hier in Wien sehr wohl genau geregelt. Es ist ganz genau geregelt, welche Gruppen wie geschützt werden, es sind Schadenersatzregelungen drinnen, es sind Definitionen drinnen.
Also, wir haben hier ganz genaue Regelungen
getroffen, und Sie werden jetzt sicher nicht von mir hören, dass ich den
oberösterreichischen Weg für falsch halte. Das ist nicht der Fall, ich bin sehr
froh, dass es diesen Vorschlag gibt. Ich glaube auch, dass es ein tauglicher
Vorschlag ist, wir haben aber in Wien uns für einen anderen Weg entschieden und
dieser andere Weg ist der, dass wir sagen, wir wollen möglichst einheitliche
Regelungen, aber solange es auf Bundesebene keine vernünftigen gibt, werden wir
uns an die EU-Richtlinie halten, damit diese zumindest einheitlich ist. Das
heißt nicht, dass der oberösterreichische Weg schlecht ist, er ist ein anderer.
Ich glaube, dass unserer praktikabler ist - sonst hätten wir es nicht gemacht -
aber das heißt nicht, dass der oberösterreichische Weg ein schlechter ist, das
werden Sie von mir sicher nicht hören. Im Gegenteil, ich bin froh, dass es
diesen Vorschlag gibt und ich würde mir wünschen, andere Bundesländer würden
ebenfalls Landes-Antidiskriminierungsgesetze vorschlagen. Ich weiß nur vom
Burgenland, dass es auch so einen Vorschlag gegeben hat, der aber, glaube ich,
noch überarbeitet werden muss.
Und im
Besonderen zur Situation der Schwulen und Lesben möchte ich nur noch eine
Bemerkung machen. Gerade in diesem Bereich hat Wien ja, wie Sie wissen, schon
sehr viele Landesgesetze geändert, beziehungsweise bei neuen Landesgesetzen -
wenn ich nur an das letzte Jugendschutzgesetz denke - sehr deutlich auch schon
Gleichstellungsmaßnahmen, Antidiskriminierungsmaßnahmen, aufgenommen.
Also ich glaube, dass wir gerade für diese Gruppe
dort, wo wir Möglichkeiten haben - die wichtigen Punkte, das wissen wir alle,
wo es geht um Erbrecht, wo es geht um Mietrecht, wo es geht um
Sozialversicherungsfragen, sind ja auf Landesebene nicht lösbar -, schon sehr
viel getan haben. Also, es wäre überhaupt kein inhaltlicher Grund, da in
irgendeiner Art und Weise dagegen zu sein. Ich wiederhole noch einmal, wir
haben uns ausschließlich aus Praktikabilitätsgründen und um das Gesetz wirklich
zum Leben erwecken zu können, dafür entschieden, die Gruppen genauso zu machen
wie auf EU-Ebene und aus keinen anderen.
Präsident Johann Hatzl: Frau Abg
Feldmann.
Abg Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Das 1. Antidiskriminierungsgesetz ist das
Gleichbehandlungsgesetz und es ist nach wie vor wichtig, gegen die
Diskriminierung der Frauen zu kämpfen. Jedoch im Jahr 2002 bewarben sich
eine Frau und ein Mann um die Leitung der EDV-Abteilung der
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien. Es bekam jedoch der
Mann den Job, obwohl die Frau wesentlich besser qualifiziert war. Er hat
HTL-Matura, sie arbeitet an der Technischen Universität und ist Diplomingenieur
und Doktor der Technik. Das war eine schwerwiegende Fehlentscheidung, die
Gleichbehandlungskommission hat dies als ungerechtfertigt qualifiziert und zwei
Jahre danach der Frau 5 536 EUR überwiesen. Sie haben zumindest
mitgewirkt an dieser Entscheidung, dabei müsste es doch in Ihrer Funktion
besonders in Ihrem Interesse sein, sich für die Frauen einzusetzen und die
vielpropagierte Gleichbehandlung zu leben. Meine Frage an Sie ist, wie konnte
es zu dieser Fehlentscheidung kommen?
Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin!
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Also,
zuerst möchte ich schon sagen, dass ich es bedaure, dass der ÖVP zum Thema
Antidiskriminierung nichts anderes einfällt, als ein drei Jahre altes Beispiel
zu nennen. Wenn das alles ist, was Sie zu diesem Thema zu sagen haben, dann tut
mir das sehr Leid.
Das Zweite ist, werden Sie nicht nervös, Herr Doktor,
die Beantwortung kommt schon. (Abg Dr
Matthias Tschirf: Ich bin nicht nervös!) Zum Zweiten ist dieses Beispiel,
das Sie genannt haben, des Langen und Breiten auf und ab diskutiert worden. Es
hat einen Fall gegeben, wo eine Frau der Meinung war, dass sie nicht
gerechtfertigt behandelt wurde, es ist zu einem Vergleich gekommen zwischen der
KFA und ihr und es hat der Vorstand der KFA damals eine Entscheidung auf Grund
der Informationen getroffen, die diesem Gremium vorgelegen haben. Anders geht
das auch gar nicht bei einer Einrichtung wie der KFA, die so riesig ist und wo
es Dutzende von Personalentscheidungen gibt, es können nur Entscheidungen
getroffen werden auf Basis dessen, was an Informationen vorliegt. Da können
Dinge vorkommen, die nicht in Ordnung sind, ich kann Ihnen auch von dieser
Stelle nicht garantieren, dass nicht unter den 65 000 Personen, die
es hier im Haus gibt und für die ich als Personalstadträtin auch verantwortlich
bin, den einen oder anderen Fall gibt, wo Dinge passieren, die nicht in Ordnung
sind. Deswegen ist es so wichtig, dass es Gesetze gibt, deswegen ist es so
wichtig, dass es Einrichtungen gibt, an die sich die Frauen, oder in unserem
Fall andere diskriminierte Gruppen, wenden können.
Meine Aufgabe als politisch
Verantwortliche ist es, dafür zu sorgen, dass es diese Einrichtungen gibt und
dass sie funktionieren. Das ist hier in diesem Fall auch passiert. Die Dame hat
sich ja an die Gleichbehandlungskommission des Bundes gewandt - weil die KFA ja
kein Teil der Stadt Wien ist und damit die Bundes-Gleichbehandlungskommission
zuständig war -, es ist dann zu einem Vergleich gekommen und ich kann nur
sagen, ich bin sehr froh, dass es diese Gleichbehandlungskommission gibt und im
Gegensatz zu Ihnen spreche ich jetzt sehr wohl über das Thema, um das es geht,
nämlich das Antidiskriminierungsgesetz. Und umso mehr bedaure ich es, dass in
meinen Augen die Regelung, die es auf Bundesebene gibt, diese
Gleichbehandlungskommissionsarbeit in Zukunft - und ich sage es höflich -
erschweren werden, weil nämlich genau alle anderen diskriminierten Gruppen da
einfach angehängt werden an die Frauen, die Gleichbehandlungsbeauftragte eine
zusätzliche Arbeit ohne zusätzliches Personal bekommt und damit in Zukunft die
Gleichbehandlungskommission
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