Landtag,
21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 44
- und das ist eine Befürchtung, aber ich hoffe, wir werden gemeinsam dafür eintreten, dass es nicht geschieht - nicht mehr so gut arbeiten kann. Das ist genau ein Teil meiner Kritikpunkte am Bundes-Antidiskriminierungsgesetz. Ich glaube, dass man das beides trennen muss und dass die Gleichbehandlungskommission des Bundes weiter ausschließlich das Instrument zur Frauenförderung und des Kampfes gegen Frauendiskriminierung bleiben sollte, um genau in solchen Fällen wie dem, den Sie als Beispiel zitiert haben, auch gut und effizient handeln zu können.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg
Barnet.
Abg Günther Barnet (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Frau Stadträtin!
Sie werden verzeihen, aber ich bin zur Abwechslung
einmal Ihrer Meinung. Man hätte zu diesem Thema viele Fragen stellen können,
die sich mit dem Gesetz auseinander setzen. Rechtlicher Art, wie der Frage
einer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dort, wo es den Gleichheitssatz
berührt und somit ein Baugesetz, man hätte politische Fragen stellen können wie
- nicht unser Thema, weil die FPÖ dagegen ist, aber ich hätte es mir von einer
anderen Fraktion erwartet -, warum man im Wege dieses Gesetzes nicht den
Gemeindebau für Drittstaatenangehörige öffnet.
Das hätte man alles diskutieren können, aber die
Fragen sind aus anderen Bereichen gekommen. Lassen Sie mich trotzdem eine Frage
zum Gesetz stellen, nämlich: Welche konkreten Bestimmungen oder Normen der
Stadt Wien lassen heute noch die so genannte mittelbare Diskriminierung nach
dem Gesetz überhaupt zu, denn die Erläuterungen dazu sagen eigentlich nichts
und wir würden es ja vielleicht genauso zu diskutieren haben, warum man da
nicht eigentlich diese Normen abschafft, sondern dieses Rechtsinstitut der
mittelbaren Diskriminierung als Umgehung wählt?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin!
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Wenn
Sie darauf hinaus wollen, dass wir natürlich nur eingeschränkte Möglichkeiten
haben, weil wir ja auch nur eingeschränkter Normengeber als Land sind, und dass
es in vielen dieser Bereiche ohnehin schon Regelungen gibt, die Diskriminierung
verbieten, dann kann ich Ihnen nicht ganz widersprechen, das ist richtig, wir
haben sie natürlich schon in vielen Bereichen und ich darf jetzt vielleicht
kurz aufzählen, über welche wir sprechen. Wir sprechen über das Thema Soziales,
Sozialhilfe, Kindertagesheime, über das Thema Gesundheit, Krankenanstalten,
Krankenbeförderung, also wenn zum Beispiel jemand sagt, den befördere ich
nicht, weil, ja aus irgendeinem diskriminierenden Grund; dann der ganze Bereich
der Bildung, Schulorganisation, Erwachsenenbildung, der ganze Bereich Zugang zu
und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und der Zugang zur
selbstständigen Erwerbstätigkeit. Also, das sind die wenigen Bereiche, für die
wir zuständig sind - auch hier nur im eingeschränkten Bereich, sehe ich an
ihrem Augenrollen - jedenfalls in gewissen Bereichen, Tanzschulen, Tagesmütter
und so, sind wir zuständig. Ich weiß schon, die Tanzschulen sind nicht der
Bereich, in dem jetzt der wirkliche Kampf um Antidiskriminierung sich abspielt,
aber theoretisch ist es auch hier denkbar. Und da stimmt es, dass in vielen
dieser Bereiche schon Maßnahmen enthalten sind, die Diskriminierung eigentlich
verhindern müssten. Aber ich glaube, bei einem so wichtigen Anliegen kann das
nicht der Grund sein, dass wir nicht trotzdem auch versuchen, eventuell
vorhandene Lücken zu füllen, abgesehen davon, dass sich die Frage gar nicht
stellt, weil wir von der EU ja verpflichtet sind, diese Dinge umzusetzen. Aber
das soll nicht der einzige Grund sein, ich bekenne mich auch dazu und ich
bekenne mich auch dazu, dass solche Gesetze natürlich auch deklaratorischen
Charakter haben. Und was wir damit sagen wollen ist, dass wir in Wien Diskriminierung
nicht wollen, und das halte ich für gut und richtig und das hoffe ich, dass es
ein Grundsatz ist, den auch alle Fraktionen dieses Hauses mittragen können.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Ellensohn, bitte.
Abg David Ellensohn (Grüner Klub im
Rathaus): Frau Stadträtin!
Kollegin Feldmann hat jetzt nicht die Möglichkeit
nachzusetzen mit ihrer Frage. Aber das ist ja schon fast untergegangen, dass es
bei diesem Fall, bei dem die Frau sichtlich benachteiligt wurde, Sie als
Präsidentin der KFA in der Personalkommission von der grünen Kollegin Sigrid
Pilz auf diese Vorfälle aufmerksam gemacht wurden und Sie quasi federführend
bei diesem Fall beteiligt waren. Aber meine Frage geht in eine andere Richtung.
Geregelt ist jetzt mit der Novelle zum Wiener Dienstrecht zwar alles, was rund
um Job und Karriere und Beruf geht. Was nicht geregelt ist nach wie vor, ist
alles das, wo ich in einem Jobverhältnis, in einem Arbeitsverhältnis in der
Stadt als Kunde oder als Kundin zur Stadt Wien komme. Sie haben vorher ein paar
Beispiele selber aufgezählt, da sind zum Beispiel Pflegeheime, Museen,
Bibliotheken. Wie erklären Sie einem Betroffenen von den Gruppen, die bei ihren
Round Table-Gesprächen noch nicht eingeladen wurden - ich hoffe, das passiert noch,
bevor die Begutachtung erfolgt – (Amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Entschuldigen, aber welche Gruppen waren nicht eingeladen!) die Schwulen und
Lesbengruppen waren sichtlich nicht vertreten, wie erklären Sie diesen
betroffenen Gruppen, wenn sie diskriminiert werden, wohin sie sich wenden
können.
Ein ganz banales Beispiel: Ein Museumsbesuch, es
kommt ein schwules Pärchen Hand in Hand her und wird nicht eingeladen. Sie
haben im Moment in Ihrem Entwurf keine Möglichkeit sich zu beschweren und in
Oberösterreich hätten sie diese Möglichkeit und Sie könnten das in der
Begutachtung noch verbessern. Wie erklären Sie es, noch einmal die Frage, wie
erklären Sie das den betroffenen Gruppen, in diesem Fall den Schwulen und
Lesben, wenn sie als Kunde oder als Kundin der Stadt Wien benachteiligt und
diskriminiert werden?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin!
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Wenn ich jetzt polemisch wäre, würde
ich sagen, nicht nur, dass Sie die EU-Richtlinien nicht gelesen haben, Sie
haben auch den
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