Landtag,
21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 44
Gesetzesentwurf nicht gelesen. Ich bin aber nicht
polemisch, weil das Thema zu wichtig ist und weil ich wirklich hoffe, dass
gerade die Grünen sich das noch
einmal genauer anschauen.
Sie haben ja die Unterlagen
bekommen. Ich hoffe doch, dass Sie das auch wissen, weil es uns eben wichtig
ist, dass wir hier entsprechend zu einer vernünftigen gemeinsamen Regelung
kommen.
Die Beispiele, die Sie genannt haben, stimmen
natürlich nicht. Es ist in diesem Gesetz völlig klar geregelt, dass nicht nur
Mitarbeiter des Hauses nicht diskriminiert werden dürfen; es ist in dem Gesetz
nicht nur geregelt, dass Mitarbeiter des Hauses einander nicht diskriminieren
dürfen; es ist darin selbstverständlich auch geregelt, dass Mitarbeiter des
Hauses andere nicht diskriminieren dürfen! Die Beispiele, liebe Frau Vassilakou,
die Sie bei der Pressekonferenz genannt haben, waren also alle falsch.
Selbstverständlich ist dieses Gesetz so, dass ein
Mitarbeiter des Hauses, der zum Beispiel von jemandem mit einem religiösen
Symbol verlangt, dieses abzunehmen, bevor er in ein Museum geht - ich glaube,
das war eines der Beispiele -, natürlich einen Verstoß gegen das
Antidiskriminierungsgesetz begeht. Natürlich ist das eine disziplinäre
Verfehlung nach diesem Gesetz, in dem genau geregelt ist, was zu tun ist, und
natürlich könnte das, je nach der Stärke des Vergehens, zu sehr schweren
disziplinären Maßnahmen führen. Das ist auch ganz klar in dem Gesetz geregelt,
je nach der Gruppe: Wenn es ein Beamter ist, ist nach dem Beamten-Dienstrecht
vorzugehen, und wenn es ein normaler ASVG-Mitarbeiter ist, dann je nach den
Möglichkeiten. Das kann bis hin zur Entlassung gehen, und das steht auch
explizit drin.
Ich denke daher, diese Diskussion ist darauf
zurückführen, dass es hier vielleicht noch, gerade weil es so komplizierte
Gesetze sind, einige Missverständnisse gibt, und lade dazu ein, dass wir uns
noch einmal zusammensetzen, um diese Missverständnisse zu klären. Denn was Sie
jetzt gesagt haben, ist ein offensichtliches Missverständnis, dieser Fall ist
ganz klar vom Gesetz gedeckt. Vielleicht können wir durch nochmaliges Reden
darüber - was wir ja ohnehin tun - diese Missverständnisse klären. Ich würde
mich im Sinne der Sache sehr darüber freuen.
Präsident Johann Hatzl: Die
4. Anfrage (FSP/ 01744/2004/0001-KVP/LM) wurde von Herrn Abg Dr Tschirf
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien) gestellt und ist an den Herrn
Landeshauptmann gerichtet: Werden Sie, analog zum Österreich-Konvent, einen
Wien-Konvent einberufen, welcher sich unter anderem die Neugestaltung der
Wiener Stadtverfassung und der Wiener Kontrollinstitutionen zum Ziel setzt?
Ich bitte um die Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Abgeordneter und Klubobmann!
Einleitend muss ich, ohne das überstrapazieren zu
wollen, ein bisschen darauf verweisen, dass sich eine Arbeitsgruppe und zuletzt
ein Ausschuss dieses Hauses über geraume Zeit hinweg mit der Frage der
Veränderung der Stadtverfassung beschäftigt hat. Es ist dazu auch eine sehr
große Publikation erschienen, mit einer Fülle von Anregungen, denen dieses Haus
im Laufe der Zeit immer wieder Rechnung getragen hat. Richtig ist, dass sich
dieser Ausschuss nicht mit der Frage von Veränderungen der Kontrollinstanzen
beschäftigt hat, sofern sie nicht Kontrollinstanzen sind wie etwa - die Frage
von Stichwort und Zusammenfassung, und juristisch unscharf gesagt -
Untersuchungsausschüsse oder ähnliche Einrichtungen. - Das ist der erste
Hinweis. Ich denke, wir haben hier durchaus eine taugliche Arbeitsgrundlage.
Trotzdem halte ich auch eine Diskussion und eine
Reflexion über die Stadtverfassung immer wieder für sinnvoll. Ich würde
allerdings meinen, dass zunächst das Ergebnis des Bundeskonvents abzuwarten
ist. Denn dort finden immerhin Diskussionen darüber statt - wie sie auch ein
ehemaliger Bezirksvorsteher hier in Wien angeregt hat -, dass die
Sonderbestimmungen für Wien abgeschafft werden sollen. Das ist für einen Wiener
ein bemerkenswerter Vorschlag, der hier gemacht wurde, und diese Frage hätte
ich gerne entschieden, bevor wir uns im Hinblick auf die Veränderung der Wiener
Stadtverfassung in eine Diskussion begeben.
Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage:
Herr Abg Tschirf.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Ja, es ist richtig, dass es in der Zeit der
Koalitionsregierung möglich war, tatsächlich Veränderungen in der
Stadtverfassung herbeizuführen wie etwa die Frage des Einbaus von
Kontrollausschüssen. Es wäre sehr erfreulich, wenn wir auch in der Zeit einer
Alleinregierung der SPÖ einen weiteren Schritt in Richtung des Ausbaus von
Kontrollrechten gehen könnten.
Meine konkrete Frage dazu wäre, ob sich der Wiener
Landeshauptmann in seiner Funktion als, glaube ich, Städtebundpräsident im
Rahmen des Konvents dafür einsetzt, dass auf der bundesverfassungsrechtlichen
Ebene aus dem Kontrollamt - das derzeit Teil des Magistrats ist, wie es auch
die Wiener Stadtverfassung vorsieht - ein echter Landesrechnungshof wird, ein
unabhängiger Landesrechnungshof, der so agiert wie beispielsweise die
Landesrechnungshöfe der deutschen Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg.
Hinweis: Vielleicht würde ein Anruf bei Bürgermeister
Wowereit in Berlin genügen.
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Zunächst einmal ist es schön, wenn man Erfreuliches teilen kann.
Selbstverständlich würde es auch mich erfreuen, wenn entsprechende weitere
Schritte in der Adaptierung der Wiener Stadtverfassung an moderne Zeiten
gemacht werden, das ist gar keine Frage. Ich stehe auch sehr selbstbewusst zu
den Reformschritten, die hier in der Zeit der gemeinsamen Regierung gemacht
worden sind, und wäre noch eine Nuance erfreuter, wenn sich jene Fortschritte,
die wir hier in unserer gemeinsamen Stadtregierung erzielt haben, auch in der
ÖVP durchsetzen
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