Landtag,
21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 44
Kutscher und natürlich auch die Fahrgäste nicht sehr beglückt sein. Denn jeder von uns weiß zwar, dass die Rossknödel durchaus ein guter Dünger sind, es ist allerdings zweifelhaft, ob die flüssigen Absonderungen unbedingt gut für den Teint sind, und sie sind es mit Sicherheit nicht für die Bekleidung des Fiakers, also des Kutschers, und seiner Gäste - und es wäre sicherlich auch ein bisschen geschäftsstörend.
Sprechen wir jetzt aber wieder ernsthaft über dieses
Thema: Natürlich muss der Inhalt dieser Pooh-Bags auch entsorgt werden, und das
wird naturgemäß nicht unterwegs geschehen, sondern dann, wenn der Fiaker zum
Standplatz zurückkommt. Es müssen also am Stephansplatz, am Heldenplatz, beim
Burgtheater, in der Augustinerstraße, in der Jungferngasse zusätzliche Behälter
aufgestellt sein, und diese müssen natürlich auch entleert werden. Und eine
größere Anzahl von Behältern mit deutlich mehr Inhalt - mit Inhalt, der
natürlich auch einen gewissen Geruch verursacht - führt zu einer stärkeren
Geruchsbelästigung am Standplatz und natürlich auch zu einer zusätzlichen
Lärmbelästigung, denn um dem gesteigerten Abfallaufkommen gerecht zu werden,
bedarf es natürlich auch eines erhöhten Entleerzyklus durch die MA 48. Es
werden also mehr Räumfahrzeuge notwendig sein. Von den Kosten will ich in
diesem Zusammenhang gar nicht sprechen.
Aus meiner Sicht kann man summa summarum daher sagen:
Es spricht doch sehr viel für eine geordnete Reinigung beziehungsweise für die
freie Wahlmöglichkeit.
Seit Dezember 2003 arbeitet nun ein von den
Fiakern selbst organisierter Reinigungsdienst. Das ist für mich ein Zeichen
dafür, dass die Fiaker auch erkannt haben, dass die totale Verweigerung,
nämlich weder Pooh-Bags zu verwenden noch eine Reinigungsgebühr an die Stadt
Wien zu entrichten, nicht aufrechterhalten werden kann. Ich sehe es als ein
sehr positives Zeichen, dass die Fiaker nun beschlossen haben, sich diesen
Reinigungsdienst selbst zu organisieren. Es ist ein Beweis dafür, dass sie
verantwortungsbewusst vorgehen wollen.
Ich denke daher, dass man nicht gerade jetzt zu
diesem Zeitpunkt diese Variante der organisierten Reinigung aus dem Gesetz
eliminieren sollte. Offensichtlich will die Stadt Wien eine Reinigung nur dann,
wenn sie die MA 48 durchführt, was ich für sehr verständlich halte, allein
schon deshalb, weil, wie wir ja wissen, die MA 48 die Reinigung in einer
sehr hohen Qualität durchführt. Wenn man jetzt aber meint, dass eine nicht
durch die MA 48 erfolgende Reinigung durch eine hundertprozentige
Pooh-Bag-Pflicht ersetzt werden soll, dann sieht man, wenn man sich das Gesetz
ansieht, dass das auch nicht zu 100 Prozent gewährleistet ist, denn auch
die Novelle sieht ja eine Ausnahme vor. Zwar handelt es sich dabei um eine
wesentlich geringere als bisher, aber dennoch ist es möglich, dass der
Konzessionsinhaber ein Gutachten vorlegt, in dem er nachweist, dass das
Zugpferd für Pooh-Bags untauglich ist: Damit ist er von der Pooh-Bag-Pflicht
befreit, und er hat dann wieder eine Reinigungspauschale zu entrichten.
Es stellt sich also die Frage, wie viele Gutachten
dann vorgelegt werden. Denn ich denke, der Unterschied, durch den erklärbar
ist, warum es in anderen Städten mit den Pooh-Bags funktioniert, liegt
sicherlich darin: Wenn ein Pferd von klein auf an solche Vorrichtungen - die
zwar, so hoffe ich, so wie sie jetzt gemacht sind und angebracht sind, keine
Verletzungen hervorrufen, aber es ist ungewohnt, es ist etwas Neues und etwas
Fremdes und es beeinträchtigt möglicherweise in der Bewegungsfreiheit - gewohnt
ist, wird es diese auch leichter akzeptieren als Pferde, die doch schon in
einem gehobenen Alter sind - und das ist bei den Wiener Fiakerpferden eben der
Fall - und die das jahrelang nicht gehabt haben und jetzt plötzlich mit so
einer Vorrichtung gehen und laufen müssen. Solche Tiere werden sich
möglicherweise massiv dagegen wehren, und es werden möglicherweise auch viele
Fiaker versuchen, ein Gutachten einzuholen und dieses vorzulegen. Diese
Gutachten müssen dann alle geprüft werden, weil die Stadt Wien natürlich dieses
Gutachten des Tierarztes einer Gegenprüfung unterzieht und auch die Fachleute
der Stadt Wien dazu dann ihre Meinung äußern. Das heißt, dieses Verfahren ist
auch nicht unkompliziert, und wir wissen alle noch nicht, wie das dann mit
dieser Ausnahmeregelung in weiterer Folge laufen wird.
Eine Argumentation, die man eventuell ins Treffen
führen kann, ist: Na gut, ob das Pferd einen Pooh-Bag trägt oder nicht, das
sehe ich, und daher kann ich relativ einfach Konsequenzen ziehen; wer keinen
Pooh-Bag angelegt hat, den kann ich anzeigen und da kann ich eine Strafe
verfügen. Ob aber jemand die Reinigung bezahlt hat oder nicht, das sehe ich
nicht, da tue ich mich schon schwerer; das festzustellen, ist dann sozusagen
nur über Umwege möglich. - Die vorher erwähnte Argumentation trifft dann aber
auch nicht mehr zu, denn es ist fraglich, ob der Fiaker, also der Kutscher dann
jedes Mal das Gutachten, wonach sein Pferd keinen Pooh-Bag braucht, mithat.
Ich bitte Sie daher: Geben Sie der Reinigung noch
einmal eine Chance! Wir Freiheitlichen sagen, es muss eine Möglichkeit geben,
auch diese Variante zu prüfen beziehungsweise durchzuführen. Sollte es aber
wirklich nicht funktionieren, sollte es so sein, dass wir in diesem Sommer
erleben, dass die selbst organisierte Reinigung nicht funktioniert, dann werden
wir auch nicht anstehen und sagen: Okay, wir sehen ein, dass eine andere Regelung
getroffen werden muss.
Die zweite Feststellung des
Kontrollamts bezog sich auf die vielen Fiaker. Nun kann man auch sagen: Zu
viele. Wie Sie wissen, hat es ja keine wirklich zufrieden stellende Lösung
gegeben, wie die Auffahrtsberechtigungen geregelt werden. Ich meine, so wie es
bis jetzt im Gesetz vorgesehen ist - beziehungsweise durch die Verordnung; das
Kontrollamt hat gesagt, die Verordnung wurde ja nicht wirklich erlassen -,
nämlich eine Vergabemodalität, die eine Losentscheidung vorsieht, ist es keine
sehr gerechte Regelung. Ein Losentscheid ist ein Glücksspiel, das zu wenig auf
die Unternehmensgröße und auf die Unternehmensanzahl eingeht, und ist aus
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