Landtag,
21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 44
unserer
Sicht daher abzulehnen.
Die Vorgangsweise, dass jedem vorhandenen Unternehmen
vorweg eine Grundauffahrtsberechtigung erteilt wird und dann der Rest eben
durch Verlosung oder sonst wie verteilt wird, ist auch nicht unproblematisch.
Denn wenn diese Regelung in dieser Form kommt, dann führt das dazu, dass große
Unternehmen ihr Unternehmen in viele kleine aufteilen und zersplitten, damit sie
sich möglichst viele Grundauffahrtsberechtigungen sichern, weil, wie gesagt,
bei der Verlosung als Glücksspiel nicht unbedingt sicher zu kalkulieren ist,
wie das ausgeht.
Unsere Forderung in dieser Richtung ist daher: Es
soll keine Verlosung stattfinden, sondern eine dauerhafte Vergabe - eine
Vergabe ähnlich wie vielleicht bei Würstelständen - und nach einem
nachvollziehbaren Modus. Dafür sollte der Stichtag für die Anzahl und die Größe
der Unternehmen zweckmäßigerweise in der Vergangenheit liegen - das könnte also
beispielsweise der 1.1.2004 sein -, um eben zu verhindern, dass im letzten
Moment noch eine massive Umstrukturierung stattfindet.
Ein weiterer Punkt der in diesem Gesetz vorgesehenen
Änderungen legt die generelle Betriebszeit von 9 bis 23 Uhr fest. Das
bedeutet, dass die Stundenanzahl niedriger ist als zuvor. Das ist auch
grundsätzlich sinnvoll, einerseits natürlich im Interesse der Pferde, damit sie
ausreichend Ruhezeit haben, andererseits aber auch im Interesse der Flüssigkeit
des Straßenverkehrs, denn durch die Verlagerung der Anfahrtszeiten auf
9 Uhr fallen diese nicht mit der Hauptverkehrszeit in den Morgenstunden
zusammen.
Aber man muss dabei auch eines betrachten: Es gibt
das Pferdemietwagengewerbe, das in erster Linie von Vorbestellungen lebt. Es
gibt in diesem Bereich aber auch Fahrten, die außerhalb dieser Zeiten
stattfinden, also zum Beispiel für Hochzeiten oder nach Veranstaltungen, nach
Bällen, nach Festen, wo Wagen bestellt werden. Für diese Unternehmer wäre es
natürlich massiv geschäftsschädigend, wenn sie jetzt sagen müssten: Tut mir
Leid, Sie müssen um 11 Uhr heiraten, denn früher kann ich Sie nicht mit
dem Pferdemietwagen zur Hochzeit führen, weil wir ja vor 9 Uhr nicht
fahren dürfen.
Wir sind der Meinung, dass diese vorbestellten
Fahrten auch außerhalb dieser generellen Betriebszeit möglich sein sollten, und
wir meinen, dass dies weder die Gesundheit der Pferde beeinträchtigt, da die
Auftragslage in diesem Bereich sicherlich nicht so groß ist, noch wird dadurch
ein Verkehrsärgernis, das man jetzt beseitigen wollte, hervorgerufen, und es
wird durch diese Fahrten auch sicher nicht zu Unzeiten Mist anfallen, der ins
Gewicht fällt.
Ich hoffe daher, dass man da eine Ausnahme vorsehen
kann, um auch diesem Gewerbe ein bisschen Unterstützung zu gewähren.
Ich bringe daher zu den bisher erläuterten Punkten
gemeinsam mit den Mitunterzeichnern folgenden Antrag ein:
"1. § 3 Abs 4 soll lauten:
,Der Betrieb von Fiakerunternehmen - darunter sind die
Tätigkeiten Anschirren, Anfahrten zum Standplatz, Rundfahrten, Heimfahrten vom
Standplatz und Abschirren zu verstehen - ist nur in der Zeit von 9.00 bis
23.00 Uhr gestattet.'
2. § 9 Abs 2 wäre durch lit a wie
folgt zu ergänzen:
,Die Ausübung des Fiakergewerbes durch verschiedene
Gesellschaften, bei denen Unklarheit über die Identität der Gesellschafter, der
Geschäftsführer oder sonst maßgeblicher Personen herrscht, ist nicht zulässig.'
3. § 9 Abs 5 soll lauten:
,Ab einer Zahl von 142 bewilligten Fiakerkutschen
soll die Wiener Landesregierung mit Verordnung die Vergabe von Platzkarten für
das Auffahren auf Standplätze nach Größe der Unternehmen regeln, wobei für die
Beurteilung der Größe der Fiakerunternehmen der 1. Jänner 2004
entscheidend sein soll.'
4. Dem Abs 5 wäre ein weiterer Satz anzufügen:
,Der Konzessionsinhaber kann an Stelle der
Auffangvorrichtungen Vorkehrungen treffen, welche sicherstellen, dass die
Verunreinigung der Straßen durch feste Ausscheidungen der Zugpferde ehebaldigst
und kontinuierlich entfernt werden.'
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
dieses Antrags beantragt."
Zuletzt hätte ich noch zwei Anregungen. Das eine ist
Folgendes: Das Gesetz sieht in Zukunft die eindeutige Identifizierung der
Pferde durch Chipung vor. Das ist an sich eine gute Sache, aber wir meinen,
dass auch der Wagen eindeutig identifizierbar und unverwechselbar sein sollte,
sodass beim Nachweis der Voraussetzungen nicht immer die gleiche Kutsche mit
geänderter Nummer vorgeführt werden kann. Wir meinen daher, dass die
Nummerntafel und die Fahrzeugsidentifizierungsnummer nicht entfernbar oder
austauschbar sein sollte, sondern zum Beispiel eingestanzt werden soll. Optimal
wäre in diesem Zusammenhang auch etwas wie ein Zulassungsschein, der beide
Nummern enthält.
Beim zweiten Punkt, der mir auch ein großes Anliegen
ist, schließe ich mich an die Ausführungen von Kollegin Sommer-Smolik an. Es
geht dabei um einen neuerlichen Vorstoß von uns Freiheitlichen ebenfalls in die
Richtung, einen Sonnenschutz für exponierte Standplätze, wo es keine Schatten
spendenden Bäume gibt, zu schaffen. Es muss aus unserer Sicht doch eine
Möglichkeit dazu geben. Es kann nicht so sein wie vor einigen Jahren, als wir
einen diesbezüglichen Antrag gestellt hatten und dieser mit der Begründung
abgelehnt wurde, dass solche Maßnahmen beispielsweise am Heldenplatz mit dem
Denkmalschutz kollidieren würden. Es müssen ja keine fix verankerten
Sonnenschutzvorrichtungen sein, sondern es kann ja etwas sein, das man
eventuell entfernen kann, etwas Pergola-Artiges, das man wegstellen kann. Es
kann doch nicht sein, dass der Denkmalschutz - so wichtig er natürlich auch mir
ist - uns davon abhalten kann, etwas für den Tierschutz zu tun. Wenn ich mir so
anschaue, was alles am Heldenplatz wochen- und monatelang herumgestanden ist,
dann kann das nicht wirklich ein Argument sein.
Und ich hoffe auch, dass nicht
wieder so eine
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