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Landtag, 21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 44

 

unserer Sicht daher abzulehnen.

 

Die Vorgangsweise, dass jedem vorhandenen Unternehmen vorweg eine Grundauffahrtsberechtigung erteilt wird und dann der Rest eben durch Verlosung oder sonst wie verteilt wird, ist auch nicht unproblematisch. Denn wenn diese Regelung in dieser Form kommt, dann führt das dazu, dass große Unternehmen ihr Unternehmen in viele kleine aufteilen und zersplitten, damit sie sich möglichst viele Grundauffahrtsberechtigungen sichern, weil, wie gesagt, bei der Verlosung als Glücksspiel nicht unbedingt sicher zu kalkulieren ist, wie das ausgeht.

 

Unsere Forderung in dieser Richtung ist daher: Es soll keine Verlosung stattfinden, sondern eine dauerhafte Vergabe - eine Vergabe ähnlich wie vielleicht bei Würstelständen - und nach einem nachvollziehbaren Modus. Dafür sollte der Stichtag für die Anzahl und die Größe der Unternehmen zweckmäßigerweise in der Vergangenheit liegen - das könnte also beispielsweise der 1.1.2004 sein -, um eben zu verhindern, dass im letzten Moment noch eine massive Umstrukturierung stattfindet.

 

Ein weiterer Punkt der in diesem Gesetz vorgesehenen Änderungen legt die generelle Betriebszeit von 9 bis 23 Uhr fest. Das bedeutet, dass die Stundenanzahl niedriger ist als zuvor. Das ist auch grundsätzlich sinnvoll, einerseits natürlich im Interesse der Pferde, damit sie ausreichend Ruhezeit haben, andererseits aber auch im Interesse der Flüssigkeit des Straßenverkehrs, denn durch die Verlagerung der Anfahrtszeiten auf 9 Uhr fallen diese nicht mit der Hauptverkehrszeit in den Morgenstunden zusammen.

 

Aber man muss dabei auch eines betrachten: Es gibt das Pferdemietwagengewerbe, das in erster Linie von Vorbestellungen lebt. Es gibt in diesem Bereich aber auch Fahrten, die außerhalb dieser Zeiten stattfinden, also zum Beispiel für Hochzeiten oder nach Veranstaltungen, nach Bällen, nach Festen, wo Wagen bestellt werden. Für diese Unternehmer wäre es natürlich massiv geschäftsschädigend, wenn sie jetzt sagen müssten: Tut mir Leid, Sie müssen um 11 Uhr heiraten, denn früher kann ich Sie nicht mit dem Pferdemietwagen zur Hochzeit führen, weil wir ja vor 9 Uhr nicht fahren dürfen.

 

Wir sind der Meinung, dass diese vorbestellten Fahrten auch außerhalb dieser generellen Betriebszeit möglich sein sollten, und wir meinen, dass dies weder die Gesundheit der Pferde beeinträchtigt, da die Auftragslage in diesem Bereich sicherlich nicht so groß ist, noch wird dadurch ein Verkehrsärgernis, das man jetzt beseitigen wollte, hervorgerufen, und es wird durch diese Fahrten auch sicher nicht zu Unzeiten Mist anfallen, der ins Gewicht fällt.

 

Ich hoffe daher, dass man da eine Ausnahme vorsehen kann, um auch diesem Gewerbe ein bisschen Unterstützung zu gewähren.

 

Ich bringe daher zu den bisher erläuterten Punkten gemeinsam mit den Mitunterzeichnern folgenden Antrag ein:

 

"1. § 3 Abs 4 soll lauten:

 

,Der Betrieb von Fiakerunternehmen - darunter sind die Tätigkeiten Anschirren, Anfahrten zum Standplatz, Rundfahrten, Heimfahrten vom Standplatz und Abschirren zu verstehen - ist nur in der Zeit von 9.00 bis 23.00 Uhr gestattet.'

 

2. § 9 Abs 2 wäre durch lit a wie folgt zu ergänzen:

 

,Die Ausübung des Fiakergewerbes durch verschiedene Gesellschaften, bei denen Unklarheit über die Identität der Gesellschafter, der Geschäftsführer oder sonst maßgeblicher Personen herrscht, ist nicht zulässig.'

 

3. § 9 Abs 5 soll lauten:

 

,Ab einer Zahl von 142 bewilligten Fiakerkutschen soll die Wiener Landesregierung mit Verordnung die Vergabe von Platzkarten für das Auffahren auf Standplätze nach Größe der Unternehmen regeln, wobei für die Beurteilung der Größe der Fiakerunternehmen der 1. Jänner 2004 entscheidend sein soll.'

 

4. Dem Abs 5 wäre ein weiterer Satz anzufügen:

 

,Der Konzessionsinhaber kann an Stelle der Auffangvorrichtungen Vorkehrungen treffen, welche sicherstellen, dass die Verunreinigung der Straßen durch feste Ausscheidungen der Zugpferde ehebaldigst und kontinuierlich entfernt werden.'

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrags beantragt."

 

Zuletzt hätte ich noch zwei Anregungen. Das eine ist Folgendes: Das Gesetz sieht in Zukunft die eindeutige Identifizierung der Pferde durch Chipung vor. Das ist an sich eine gute Sache, aber wir meinen, dass auch der Wagen eindeutig identifizierbar und unverwechselbar sein sollte, sodass beim Nachweis der Voraussetzungen nicht immer die gleiche Kutsche mit geänderter Nummer vorgeführt werden kann. Wir meinen daher, dass die Nummerntafel und die Fahrzeugsidentifizierungsnummer nicht entfernbar oder austauschbar sein sollte, sondern zum Beispiel eingestanzt werden soll. Optimal wäre in diesem Zusammenhang auch etwas wie ein Zulassungsschein, der beide Nummern enthält.

 

Beim zweiten Punkt, der mir auch ein großes Anliegen ist, schließe ich mich an die Ausführungen von Kollegin Sommer-Smolik an. Es geht dabei um einen neuerlichen Vorstoß von uns Freiheitlichen ebenfalls in die Richtung, einen Sonnenschutz für exponierte Standplätze, wo es keine Schatten spendenden Bäume gibt, zu schaffen. Es muss aus unserer Sicht doch eine Möglichkeit dazu geben. Es kann nicht so sein wie vor einigen Jahren, als wir einen diesbezüglichen Antrag gestellt hatten und dieser mit der Begründung abgelehnt wurde, dass solche Maßnahmen beispielsweise am Heldenplatz mit dem Denkmalschutz kollidieren würden. Es müssen ja keine fix verankerten Sonnenschutzvorrichtungen sein, sondern es kann ja etwas sein, das man eventuell entfernen kann, etwas Pergola-Artiges, das man wegstellen kann. Es kann doch nicht sein, dass der Denkmalschutz - so wichtig er natürlich auch mir ist - uns davon abhalten kann, etwas für den Tierschutz zu tun. Wenn ich mir so anschaue, was alles am Heldenplatz wochen- und monatelang herumgestanden ist, dann kann das nicht wirklich ein Argument sein.

 

Und ich hoffe auch, dass nicht wieder so eine

 

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